LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7688 22.10.2019 Datum des Originals: 22.10.2019/Ausgegeben: 28.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3031 vom 2. Oktober 2019 des Abgeordneten Dr. Christian Blex AfD Drucksache 17/7595 Vermehrtes Auftreten der afrikanischen Schweinepest in polnischen Agrarbetrieben – Wie ist die aktuelle ASP-Vorsorge in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut eines aktuellen Berichts in der AGRA-Europe vom 09.09.2019 mit dem Thema „Afrikanische Schweinepest in weiteren polnischen Agrarbetrieben aufgetreten“ hat es weitere Fälle von afrikanischer Schweinepest in polnischen Agrarbetrieben gegeben. Da Polen ein Nachbarland von Deutschland ist, kann sich wegen dieser Entwicklung die Bewertung des entsprechenden Risikos in NRW ändern. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3031 mit Schreiben vom 22. Oktober 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung das vermehrte Auftreten von afrikanischer Schweinepest in weiteren polnischen Agrarbetrieben? Im Jahr 2019 wurden bisher (Stand 08.10.2019) insgesamt 46 Ausbrüche in Hausschweinebeständen in Polen gemeldet, die hauptsächlich in den Monaten Juli und August zu verzeichnen waren. Im ganzen Jahr 2018 belief sich die Zahl der Ausbrüche bei Hausschweinen auf 109 (Statistik des Friedrich-Loeffler-Instituts). Gegenüber den Hochsommer-Monaten deutet sich für Europa ein Rückgang der Anzahl der Ausbrüche zum Herbst hin an. Dennoch bleibt das europäische und globale ASP-Geschehen dynamisch und beunruhigend und erfordert eine permanente Aufrechterhaltung der Aufmerksamkeit aller beteiligten Kreise zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland bzw. nach Nordrhein-Westfalen. Polen stellt nach Auffassung der Landesregierung dabei keinen Sonderfall dar, der einer individuellen Risikobewertung bedarf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7688 2 2. Im Rahmen der ASP-Vorsorge hat das Land die anfallenden Gebühren für die Trichinenuntersuchung beim Schwarzwild übernommen. Wie viele Trichinenuntersuchungen wurden in den letzten fünf Jahren durchgeführt? In den Jahren 2014 bis 2018 wurden in Nordrhein-Westfalen durchschnittlich 28.528 Proben von Wildschweinen auf Trichinen untersucht. Die Anzahl der Proben verteilt sich auf diese Jahre wie folgt: *Anzahl der Untersuchungen von Schwarzwild auf Trichinen 3. Wie viele der Trichinenuntersuchungen waren bislang gebührenfrei? Als Maßnahme gegen die drohende Seucheneinschleppung und -verbreitung und zum Anreiz zur verstärkten Bejagung von Schwarzwild hat das Land Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, beginnend mit dem 1.04.2018, auf die Erhebung von Gebühren von Dritten für die Untersuchung von in Nordrhein-Westfalen erlegtem Schwarzwild auf Trichinen zu verzichten. Von den im Jahr 2018 untersuchten Wildschweinen (s. Frage 2) wurden 11.279 Wildschweine vor dem 1.04.2018 auf Trichinen untersucht. 4.894 Wildschweine wurden nicht in Nordrhein-Westfalen erlegt, aber hier untersucht, für diese Untersuchungen erfolgte keine Kostenübernahme. Demnach wurden für ca. 19.000 Wildschweine im Jahr 2018 die Kosten für die Trichinenuntersuchung vom Land getragen. 4. Die Landesregierung hat ein Anreizsystem zur nachhaltigen Reduktion der Wildschweinbestände mit Werkverträgen auferlegt. Wie viele Fördermittel wurden seit der Einrichtung des Haushaltspostens (Titel 537 12) abgerufen? Im Kapitel 10 030 Titel 537 12 wurde ein Werkvertrag bisher nicht abgeschlossen und damit keine Mittel abgerufen, da kein Bedarf mehr gesehen wurde. Im Zuge der Vorbereitung auf die ASP und zur Stärkung der Präventionsmaßnahmen wurden vielmehr die Mittel zur Verhinderung eines Ausbruchs der ASP in NRW unter Nutzung von Deckungsmöglichkeiten mit anderen Haushaltsstellen im Einzelplan 10 gebündelt. Diese Mittel wurden z.B. für die Erstattung der Trichinengebühr bei Wildschweinbejagung eingesetzt. Die Bündelung der Haushaltsmittel gibt dem MULNV die Möglichkeit, mit verschiedenen Präventivmaßnahmen flexibel agieren zu können. 5. Wie viele Wildschutzzäune gegen Wildschweine wurden in den letzten fünf Jahren in NRW errichtet? Die Errichtung von Wildschutzzäunen wird statistisch nicht erfasst. Jahr 2014 2015 2016 2017 2018 Anzahl* 19.415 20.620 27.994 39.464 35.149