LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7689 22.10.2019 Datum des Originals: 21.10.2019/Ausgegeben: 28.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2991 vom 16. September 2019 des Abgeordneten Markus Weske SPD Drucksache 17/7449 Ist auf dem ehemaligen Gelände der Hochschule Düsseldorf in Düsseldorf-Golzheim ausreichend Platz für Depandancen und den Hauptsitz der Bezirksregierung Düsseldorf? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung plant, Beschäftigte aus verschiedenen Dependancen der Bezirksregierung Düsseldorf an einem Standort zu konzentrieren. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 2991 mit Schreiben vom 21. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Welche Dependancen der Bezirksregierung Düsseldorf sollen an einem Standort konzentriert werden? Die Bezirksregierung Düsseldorf verfügt neben dem historischen Stammsitz an der Cecilienallee 2 in Düsseldorf über eine Dependance „Am Bonneshof“ in Düsseldorf sowie über Außenstellen in Mönchengladbach und Essen. Abschließende Entscheidungen zu einer Konzentration der Außenstellen der Bezirksregierung Düsseldorf an einem neuen Standort in Düsseldorf wurden bisher nicht getroffen. 2. An welchen Standorten sind diese Dependancen mit wie vielen Beschäftigten bisher untergebracht? 40474 Düsseldorf, Am Bonneshof 35; 1.123 Beschäftigte LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7689 2 41061 Mönchengladbach, Viktoriastr. 52; 94 Beschäftigte 41061 Mönchengladbach, Croonsallee 55; 63 Beschäftigte 45138 Essen, Ruhrallee 55; 94 Beschäftigte 3. Welche Effekte verspricht sich die Landesregierung von der räumlichen Zusammenlegung von (diesen) Dependancen? Da bisher keine abschließende Entscheidung über die räumliche Zusammenlegung der Dependancen getroffen wurde, können Effekte gegenwärtig nicht konkret benannt werden. 4. Ist auf dem ehemaligen Gelände der Hochschule Düsseldorf in Düsseldorf- Golzheim - nach einer entsprechenden Überplanung - ausreichend Platz für ein neues bzw. für mehrere neue Gebäude, in dem bzw. in denen diese Dependancen zusammengelegt werden? Eine Teilfläche des Campus Golzheim wurde als geeignete Entwicklungsfläche für den zweiten Standort der Robert-Schumann-Hochschule (RSH) festgelegt. Auf dem Grundstück wurde vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) bereits mit der Herrichtung des Bestandsgebäudes E für die RSH begonnen. In einem oder mehreren folgenden Bauabschnitten werden durch den BLB NRW weitere Flächen für die RSH (ca. 6.000 m² NF1-6) realisiert. Das ca. 48.000 m² große ehemalige Gelände der Hochschule Düsseldorf bietet darüber hinaus das Potenzial für zusätzliche neu zu errichtende Gebäude. Als Nutzungszweck käme möglicherweise auch die Unterbringung von Dienststellen der Bezirksregierung in Betracht, falls die Innenverwaltung an dem Standort „Bonneshof“ nicht festhalten möchte. Hierzu finden derzeit interne Planungen der Bezirksregierung statt. Sobald diese abgeschlossen sind, wird die Bezirksregierung das weitere Vorgehen nach dem Liegenschaftserlass des Innenministeriums ausrichten und dabei auch die vorgesehene förmliche Abfrage des BLB NRW ins Werk setzen. 5. Ist auf dem ehemaligen Gelände der Hochschule Düsseldorf darüber hinaus auch noch ausreichend Platz für die Beschäftigten und die Hausspitze der Bezirksregierung Düsseldorf, die zur Zeit noch in dem Hauptsitz im historischen Regierungsgebäude an der Cecilienallee 2 im Düsseldorfer Stadtteil Pempelfort untergebracht sind? Eine Aufgabe des historischen Regierungsgebäudes, das vom BLB NRW seit mehreren Jahren aufwändig grundsaniert und modernisiert wird, ist nicht beabsichtigt. Dieses Gebäude wird dauerhaft für Zwecke der Bezirksregierung zur Verfügung stehen und dort wird die Bezirksregierung ihren Hauptsitz behalten.