LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7690 23.10.2019 Datum des Originals: 23.10.2019/Ausgegeben: 29.10.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3011 vom 23. September 2019 des Abgeordneten Sven Tritschler AfD Drucksache 17/7485 „Feiertag for Future“? - Der „Klimastreik“ am 20. September Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am Freitag, dem 20. September 2019, kam es landesweit zu einer Reihe von Versammlungen unter dem Motto „Klimastreik“. Im Vorfeld dieser Veranstaltungen wurden im Internet Diskussionen über die Möglichkeit geführt, der Schule oder der Arbeitsstelle auch ohne besondere Erlaubnis oder Genehmigung fernzubleiben. Die Kölner Oberbürgermeisterin Reker twitterte gar am 17. September: „Als größter Arbeitgeber der Stadt tragen wir eine besondere Verantwortung. Ich würde mich freuen, wenn sich zahlreiche KollegInnen der Stadt @koeln am Freitag bei #AlleFuersKlima beteiligen und damit aktiv für mehr Klimaschutz eintreten.“ Die Ministerin für Schule und Bildung hat die Kleine Anfrage 3011 mit Schreiben vom 23. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wurde Schülern und Lehrern an Schulen des Landes die Möglichkeit eingeräumt, während der Dienst- bzw. Schulzeit an den o.g. Veranstaltungen teilzunehmen? 2. Wurde die Teilnahme an derartigen Versammlungen von Schulen des Landes organisiert, gefördert oder beworben? (Bitte nach Schulen aufschlüsseln.) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7690 2 3. Wieviele Schüler und Lehrkräfte nahmen am 20. September nicht oder nicht vollumfänglich am Unterricht teil? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Hinsichtlich der Möglichkeiten zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern im Einzelfall für die Teilnahme an außerschulischen Versammlungen sowie zum Besuch einer politischen Veranstaltung im Klassen- oder Kursverband im Rahmen des Unterrichts wird auf die Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung vom 13. Februar 2019 verwiesen. Die erfragten Daten zur Veranstaltungsteilnahme und zu Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern liegen der Landesregierung nicht vor und können, insbesondere innerhalb des für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraums, auch nicht erhoben werden. Ihre Ermittlung würde eine Abfrage bei sämtlichen Schulen erfordern, da die Schulen den Unterricht im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in eigener Verantwortung gestalten (§ 3 Absatz 1 SchulG) und auch Angelegenheiten der Teilnahme am Unterricht und an sonstigen Schulveranstaltungen – einschließlich Beurlaubungsentscheidungen – den Schulen zugewiesen sind (§ 43 SchulG). Der Begriff „beworben“ wird so verstanden, dass erfragt werden soll, ob durch Schulen nachweislich der Versuch einer Beeinflussung von verhaltensrelevanten Einstellungen bei Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf die Veranstaltungsteilnahme unternommen wurde. Dies wäre mit dem schulischen Neutralitätsgrundsatz gemäß § 2 Absatz 8 Schulgesetz NRW nicht vereinbar. Wenn der Schulaufsicht Hinweise auf solche Fälle bekannt werden, werden diese selbstverständlich hinsichtlich der hierzu bestehenden rechtlichen Vorgaben und nach Durchführung einer Sachverhaltsaufklärung geprüft. 4. Wie hoch war der Krankenstand unter den Bediensteten des Landes an den vergangenen zehn Freitagen? Die krankheitsbedingten Fehlzeiten aller Beschäftigten des Landes Nordrhein-Westfalen werden lediglich zum Ende eines Kalenderjahres ausgewertet. Eine Auswertung, die nach einzelnen Wochentagen differenziert, erfolgt nicht. Insofern kann die Frage nicht beantwortet werden. 5. Bitte listen Sie alle angemeldeten Versammlungen mit dem Thema „Klimaschutz“, „Fridays for Future“, etc. seit März 2019 auf. (Bitte schlüsseln Sie nach Ort, Teilnehmerzahl, Veranstalter auf und kennzeichnen Sie Termine, die in die Schulferien fallen, besonders.) Es wird auf die Beantwortung der Frage 1 der Kleinen Anfrage 2020 vom 08.03.2019 (LT- Drucksache 17/5336) verwiesen.