LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7699 29.10.2019 Datum des Originals: 29.10.2019/Ausgegeben: 05.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3034 vom 8. Oktober 2019 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7612 Listerien-Keime in Fleisch- und Wurstwaren: Was tut die Landesregierung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Waren des hessischen Unternehmens „Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH“, wird aktuell mit zwei Todesfällen und 37 Krankheitsfällen in Verbindung gebracht. In den Fleisch- und Wurstwaren, aber auch in vegetarischen und veganen Produkten, wurden mehrfach Listerien-Keime nachgewiesen. Diese können insbesondere bei einem geschwächten Immunsystem zur lebensgefährlichen Infektion Listeriose führen. Das Unternehmen beliefert bundesweit Großhändler wie beispielweise Kantinen, Altenheime und Krankenhäuser. Außerdem dienen die Vorprodukte der Produktion von Eigenmarken anderer Unternehmen. Das Vorkommen von Listerien-Keime führte allein in NRW zu Rückrufaktionen hunderter Unternehmen. Bisher ist allerdings nicht transparent nachvollziehbar, in welchen Fertigprodukten Fleisch- und Wurstwaren der Firma Wilke verarbeitet worden sind. Berichterstattungen zur Folge war bereits seit dem 12. August bekannt, dass ein Verdacht auf Listerien-Keime im Unternehmen Wilke bestand. Erst nach einer zeitlichen Verzögerung wurde der zuständige Landkreis darüber informiert. Vor dem Hintergrund ist es außerdem schwer nachzuvollziehen, dass die Firma erst im Juli noch das für die Belieferung des Lebensmittelhandels entscheidende IFS-Qualitätszertifikat erhalten hat. Darin sind Standards zur Sicherung der Qualität über interne Abläufe, die Dokumentation oder Logistik festgelegt. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3034 mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7699 2 Vorbemerkung der Landesregierung Die Kleine Anfrage 3034 des Abgeordneten Norwich Rüße der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nimmt Bezug auf den Rückruf der Firma Wilke Waldecker Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG (im Weiteren Wilke), Korbacher Straße 5, 34477 Twistetal in Hessen. Die Produkte der o.g. Firma wurden aufgrund eines möglichen Zusammenhangs mit einem lebensmittelbedingten Krankheitsausbruch, der durch das Bakterium Listeria monocytogenes ausgelöst wurde, zurückgerufen. Von dem Rückruf sind auch Betriebe in Nordrhein-Westfalen betroffen. Die vom hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz übermittelten Informationen wurden unverzüglich durch die nordrhein-westfälischen Behörden ausgewertet und die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Lebensmittelüberwachung eingeleitet. 1. Seit wann ist der Landesregierung bekannt, dass auch in NRW Produkte der Firma Wilke vertrieben wurden, die mit Listerien-Keimen belastet gewesen sind? Nordrhein-Westfalen wurde am 2.10.2019 um 14:24 Uhr per E-Mail an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) von den hessischen für das Schnellwarnsystem zuständigen Behörden über Kunden der Firma Wilke in Nordrhein- Westfalen informiert. Konkrete Lieferlisten lagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Informationen zur Listerienbelastung waren ebenfalls nicht bekannt. 2. Wann wurde der Rückruf von Waren der Firma Wilke in NRW angeordnet? Der Rückruf der Firma Wilke wurde von diesen am 2.10.2019 veröffentlicht. Nordrhein- Westfalen wurde über den Rückruf der Firma Wilke am 2.10.2019 (s. Frage 1) informiert. Die eingehenden Informationen wurden unverzüglich durch das LANUV ausgewertet, damit die betroffenen Kreisordnungsbehörden informiert und somit die Überwachung des Rückrufs durch die Behörden sichergestellt werden konnte. 3. Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit von Lieferwegen ist lebensmittelrechtlich vorgeschrieben. Wo können Verbraucherinnen und Verbraucher eine vollständige Übersicht aller Verkaufsstellen und Produktnamen öffentlich einsehen, bei denen Produkte der Firma Wilke verarbeitet wurden? (Bitte auch benennen, ab wann dies im Zuge dieses Vorfalls möglich war) Am 2.10.2019 wurde der Rückruf durch die hessischen Behörden auf der Plattform www.lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. NRW hat sich umgehend der Meldung angeschlossen. Der Rückruf umfasste alle Lebensmittel, die mit der Veterinärkontrollnummer (bzw. Identitätskennzeichen) DE EV 203 EG gekennzeichnet sind. Den nordrhein-westfälischen Behörden lagen zu diesem Zeitpunkt noch keine detaillierten Informationen zu Vertriebswegen der Firma Wilke vor. Diese Informationen übermittelten die hessischen Behörden erst im Laufe der folgenden Tage, so dass den nordrhein-westfälischen Behörden zum Zeitpunkt der Meldung keine Übersicht aller Verkaufsstellen und Produktnamen vorlag. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7699 3 Am 7.10.2019 wurde die Meldung auf www.lebensmittelwarnung.de durch die hessischen Behörden aktualisiert und um eine Produktliste und eine Markenliste ergänzt. Diese wurde am 9.10.2019 erweitert und aktualisiert. Die hessischen Behörden haben bis heute keine vollständige Übersicht aller Verkaufsstellen veröffentlicht. 4. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die Kontrollen für das IFS- Qualitätszertifikat zukünftig hinsichtlich der Aufdeckung von Missständen effektiver zu gestalten? Bei der Zertifizierung nach den sogenannten IFS-Standards handelt es sich um eine privatrechtliche und keine behördliche Zertifizierung. Daher obliegt es den Wirtschaftsbeteiligten etwaige Veränderungen am IFS-Qualitätszertifikat vorzunehmen. 5. Welche strukturellen Veränderungen plant die Landesregierung vorzunehmen, um Verbraucherinnen und Verbraucher zukünftig umfänglich und zeitnah über derartige Lebensmittelverunreinigungen zu informieren? Die Weiterleitung der Information in Nordrhein-Westfalen hat gut funktioniert. Die in Nordrhein- Westfalen eingegangenen Informationen wurden zeitnah aufgearbeitet, die beteiligten Behörden informiert und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Die Verbraucherinnen und Verbraucher waren über die Medien und die Internetseite www.lebensmittelwarnung.de jederzeit umfassend informiert. Mit den anderen Bundesländern und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird diskutiert, ob die Rechtsgrundlage für eine Veröffentlichung bei festgestellten Gefahren angepasst werden muss.