LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7701 29.10.2019 Datum des Originals: 28.10.2019/Ausgegeben: 05.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3015 vom 24. September 2019 des Abgeordneten Frank Müller SPD Drucksache 17/7496 CSDs in NRW – Ein Stück Heimat Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Nordrhein-Westfalen sind wir zu Recht stolz auf unsere weltoffene und bunte Gesellschaft. Gerade bei uns gibt es eine starke LSBTI*-Community, die selbstverständlich auch das Bild unserer Gesellschaft prägt und unsere Heimat damit bereichert. Der Christopher Street Day (CSD) wird in zahlreichen Städten gefeiert und ist weit über die Community hinaus ein gesellschaftliches Ereignis. Diese Ereignisse werden dabei weitestgehend ehrenamtlich auf die Beine gestellt. Bei den CSDs geht es unter anderem auch um Begegnungen, Austausch, Informationen für Menschen, die eben nicht in einer Großstadt wohnen, sondern hier im Rahmen eines Straßenfests vielleicht zum ersten Mal erste Kontakte knüpfen können oder mit sexueller und geschlechtlicher Vielfalt konfrontiert werden. Daher wäre aufgrund der gesellschaftlichen Bedeutung eine grundsätzliche Förderung der derzeit 17 CSDs wünschenswert. Da unsere CSDs im besten Sinne ein Stück Heimat sind liegt es nicht fern, auch über eine Unterstützung aus der Heimat-Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen nachzudenken. Dem Vernehmen nach soll es bereits verschiedentlich Anträge auf eine Förderung gegeben haben. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 3015 mit Schreiben vom 28. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration, dem Minister der Finanzen sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7701 2 1. Wurden Anträge zur Förderung von CSD-Veranstaltungen im Rahmen der Heimat- Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen oder anderer Landesförderungen gestellt? 2. Wie viele Anträge für eine Förderung von CSD-Veranstaltungen wurden gestellt? 3. Für welche Förderprogramme genau wurden Anträge für eine CSD-Veranstaltung gestellt? (Bitte Angabe des genauen Förderprogramms) 4. Welche Anträge für eine Förderung von CSD-Veranstaltungen wurden positiv beschieden? (Bitte Angabe der Kommune, der Jahre und des jeweiligen Förderprogramms) 5. Welche Gründe haben dazu geführt, dass etwaige Anträge nicht bewilligt wurden? Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Anträge auf Förderung von Veranstaltungen zum Christopher Street Day (CSD) wurden bisher für folgende Förderprogramme gestellt: Im Rahmen der Förderung der Herzenslust-Projekte zur zielgruppenspezifischen AIDS- Prävention in Nordrhein-Westfalen beteiligen sich verschiedene örtliche AIDS-Hilfen sowie der AIDS-Hilfe-Landesverband an den Veranstaltungen zum CSD. Hierzu gehören im Jahr 2019 die Aidshilfe Dortmund e.V., AIDS-Hilfe Rhein-Sieg e.V., Aidshilfe Düsseldorf e.V., Aidshilfe Bielefeld e.V., Aidshilfe Paderborn e.V., AIDS-Hilfe Duisburg/Kreis Wesel e.V. und Aidshilfe Köln e.V.. Da die Organisation und Mitwirkung an den CSD-Veranstaltungen nur einen Teil der Herzenslust-Projekte darstellen, kann eine genaue Fördersumme für diesen Ausschnitt der geförderten Aktivitäten in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht genannt werden. An das Heimatförderprogramm (Kapitel 08 100, Titelgruppe 60, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung) wurden seit dem Start am 15. August 2018 für CSD- Veranstaltungen insgesamt vier Anträge auf einen Heimat-Scheck gestellt (Fördervolumen jeweils 2.000 Euro). Einer der vier Anträge wurde bisher nur online gestellt. Dem Antragstellenden wurde daraufhin im Rahmen der Beratung mehrfach mitgeteilt, dass haushaltsrechtlich die Schriftform für die Antragstellung gilt, also auch eine Unterschrift vorgelegt werden muss. Die Nachreichung steht bisher noch aus. Zu zwei weiteren Anträgen läuft derzeit die Beratung durch die Bezirksregierungen hinsichtlich der Förderfähigkeit der jeweiligen Projekte, ein weiterer Antrag wurde aus diesem Grund zurückgezogen: Nach der Richtlinie meines Hauses über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Scheck“ vom 25. Juli 2018 erfolgt die Zuwendung zur Deckung von Ausgaben für einzelne, abgegrenzte Vorhaben. Zuwendungsfähig sind nur Ausgaben, die durch Maßnahmen verursacht werden, die keine Aufwendungen für regelmäßige Tätigkeit des Vereins oder der Organisation darstellen. Wiederkehrende Veranstaltungen, wie z. B. Traditionsumzüge, wiederkehrende Musikveranstaltungen oder Feiern, sind nicht zuwendungsfähig. Darauf wird in verschiedenen Unterlagen zum Förderantrag hingewiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7701 3 Vor diesem Hintergrund sollten die Antragstellenden nun jeweils prüfen, ob im Rahmen des CSD einzelne, abgegrenzte Projekte definiert werden können, die keinen wiederkehrenden Charakter haben und sich mit dem Thema Heimat und Heimatgeschichte im Zusammenhang mit lokalen und regionalen Inhalten befassen.