LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7705 29.10.2019 Datum des Originals: 29.10.2019/Ausgegeben: 05.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3009 vom 22. September 2019 der Abgeordneten Horst Becker und Johannes Remmel BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7478 Im Bann der „schwarzen Mächte“? – Welche Beziehungen unterhält Nordrhein-Westfalen zum Vermögensverwalter BlackRock ? Was antwortet die Landesregierung heute? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der internationale Vermögensverwalter BlackRock ist Medienberichten zufolge derzeit die weltgrößte Kapital- und Anlagefondsgesellschaft, die nach eigenen Angaben ein Kundenvermögen von rund 6,44 Billionen US-Dollar1 verwaltet und investiert. Dabei besitzt BlackRock auch auf dem deutschen Finanzmarkt eine enorme Marktmacht, welche sich nicht zuletzt in den umfangreichen Beteiligungen an mindestens 28 der DAX 30-Konzerne manifestiert, an denen BlackRock durchgängig Anteile zwischen 2,5% und 10% hält (Stand April 2018)2. Der Aufsichtsratsvorsitzende von BlackRock Deutschland, Friedrich Merz, betätigt sich seit Anfang 2018 ehrenamtlich als sog. „Brexit-Beauftragter“ der Landesregierung und ist in diesem Zusammenhang direkt in der Staatskanzlei von Ministerpräsident Laschet angesiedelt. Mindestens im Rahmen dieser Tätigkeit arbeitet Herr Merz nach Angaben des Wirtschaftsministeriums anlassbezogen auch mit landeseigenen Gesellschaften wie NRW.Invest zusammen . Vor diesem Hintergrund fragten wir die Landesregierung am 19.03.2019 u.a.: ob sich Vertreterinnen und Vertreter des Landes NRW mit Vertreterinnen und Vertretern von BlackRock in der Vergangenheit ausgetauscht haben. Darauf antwortete die Landesregierung am 18.04.2019 sinngemäß, dass ein regelmäßiger Austausch mit Akteuren von Unternehmen, Verbänden, freien Berufen und der Zivilgesellschaft zu den Aufgaben gehöre und nicht ausgeschlossen werden könne, dass insoweit unter diesen Gesprächspartnern auch Vertreterinnen und Vertreter von BlackRock waren. Gezielte Gespräche mit Vertreterinnen oder Vertretern von BlackRock seien allerdings nicht geführt worden. Durch den WESTPOL-Bericht des WDR muss nun zumindest in Frage gestellt werden, ob die Antwort dem Anspruch auf Transparenz hinreichend gerecht geworden ist. Auf jeden Fall entsteht erheblicher neuer Klärungsbedarf. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7705 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 3009 mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet . 1. Haben sich seit Oktober 2017 bis heute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei oder der Ministerien mit Vertreterinnen und Vertretern von BlackRock ausgetauscht ? (Bitte Gespräche und Treffen nach Gesprächspartner, Thema und Zeitpunkt auflisten) 2. Welche Art von Ergebnissen hat es gegeben? (Vereinbarungen, Verabredungen, Einschätzungen, z.B. über Risikoklassen von Produkten o.ä.?) Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Soweit sich die Fragestellung auf den Austausch sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei und aller Ministerien mit Vertreterinnen und Vertretern von BlackRock erstreckt , ist eine abschließende Befragung aller Personen innerhalb der Kürze der für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit weder tatsächlich möglich, noch aus Sicht der Landesregierung angemessen. Daher hat sich die Abfrage auf jenen Personenkreis beschränkt, bei dem im Hinblick auf den verantworteten Zuständigkeitsbereich kraft jeweiligem Geschäftsverteilungsplan die Wahrscheinlichkeit eines Austauschs mit Vertreterinnen und Vertretern von BlackRock grundsätzlich im Bereich des Möglichen erscheinen könnte. Am 24. September 2018 gab es einen Informationsaustausch zwischen der im Ministerium der Finanzen (FM) angesiedelten Aufsicht über Versorgungswerke und dem Finanzdienstleister BlackRock. Es ist übliche Praxis, dass sich die Versicherungsaufsicht regelmäßig mit Marktteilnehmern aus der Finanzdienstleistungsbranche, zu denen BlackRock gehört, austauscht – unter Hinweis auf Absatz 2 der Antwort auf die Fragen 3 und 4 geschah dies auch in der Zeit der Vorgängerregierung. Neben BlackRock wurden Gespräche mit rund zehn weiteren Marktteilnehmern geführt, wobei die Anfragen für diese Gespräche an das FM herangetragen werden . Diese Gespräche helfen der Versicherungsaufsicht, einen Marktüberblick zu gewinnen bzw. zu behalten und neue Anlagetrends zu identifizieren. Für weitere Erläuterungen zu den regelmäßigen Gesprächen zwischen Versicherungsaufsicht und Finanzdienstleistern sei auf das Protokoll der 40. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 25. September 2019 verwiesen. Insofern fand das Treffen am 24. September 2018 im normalen Geschäftsgang zwischen einem Referatsleiter, einem Sachbearbeiter und drei Mitarbeitern von BlackRock statt. In dem Gespräch wurde ein in Entwicklung befindliches Finanzprodukt mit der Zielgruppe „Versorgungswerke “ vorgestellt. Zudem wurden die Rechtsgrundlagen der Versicherungsaufsicht in Nordrhein-Westfalen erläutert sowie ein allgemeiner Austausch über die Marktlage der Finanzdienstleistungen vorgenommen. Aus dem Gespräch erwuchsen keine Ergebnisse im Sinne der Fragestellung. Darüber hinaus haben ein Referatsleiter und je eine Referentin aus dem Haushaltsreferat des FM an zwei „Investor Relations Meetings“ mit Vertretern von BlackRock am 12. Juni 2018 und am 21. März 2019 (nur Referentin) teilgenommen. Die bilateralen Gespräche fanden im Zusammenhang mit der Anschlussfinanzierung auslaufender Haushaltskredite statt. Es wurden der Kapitalmarktauftritt des Landes Nordrhein-Westfalen und die Nachhaltigkeitsanleihen des LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7705 3 FM thematisiert. Auch hier dienten die Gespräche lediglich einem Informationsaustausch, es gab keine Ergebnisse im Sinne der Fragestellung. Aus dem Treasury-Bereich nahm eine Referentin außerdem an einem von BlackRock angebotenen Vortrag am 15. November 2017 zum Thema „Nachhaltiges Investieren“ teil, bei dem es jedoch keinen direkten thematischen Gesprächskontakt gab. Weitere Gespräche zwischen Mitarbeitern der Ministerien des Landes und Vertretern von BlackRock fanden im angefragten Zeitraum nicht statt. Die beschriebenen Gespräche des FM sind in einer Anlage aufgelistet. 3. Haben sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der landeseigenen Gesellschaften bzw. Institutionen wie NRW.Invest, NRW.International, NRW.Bank oder Vertreterinnen und Vertreter des Pensionsfonds NRW mit Vertreterinnen und Vertretern von Black- Rock oder Friedrich Merz in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender von BlackRock oder in anderer unternehmerischer Funktion in der Vergangenheit ausgetauscht (Bitte Gespräche und Treffen nach Gesprächspartner, Thema und Zeitpunkt auflisten)? 4. Welche Art von Ergebnissen hat es gegeben? (Vereinbarungen, Verabredungen, Einschätzungen über Risikoklassen von Produkten o.ä.?) Die Fragen 3 und 4 werden wegen das Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Seit Stellung der gleichlautenden Frage 3 in der Kleinen Anfrage 2163 (Drucksache 17/5879) vom 18. März 2019 hat es keinen Austausch im Sinne der Frage 3 gegeben. Allerdings hat sich im Zuge der erneuten Abfrage herausgestellt, dass ein Beitrag der NRW.BANK, der bereits bei der Abfrage zur Beantwortung der inhaltlich gleichlautenden Frage 3 der Kleinen Anfrage 2163 (Drucksache 17/5879) vorlag, durch einen Übertragungsfehler bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2163 nicht berücksichtigt worden ist. Danach gab es seitens der NRW.BANK auf Bereichsleiterebene im Dezember 2015 und im März 2017 jeweils einen unverbindlichen Präsentationstermin und jeweils ein Treffen zum Mittagessen im April und Dezember 2018. Ergebnisse im Sinne der Fragestellung hat es nicht gegeben. Darüber hinaus sind keine weiteren Termine bekannt. In Bezug auf die gleichlautende Frage 3 in der Kleinen Anfrage 2163 (Drucksache 17/5879) vom 18. März 2019 ist zu ergänzen, dass es in der letzten Legislaturperiode ein Gespräch auf Abteilungsleiterebene des Ministeriums der Finanzen mit BlackRock in Person des Aufsichtsratsvorsitzenden Friedrich Merz und weiterer Mitarbeiter gab. Bei diesem Gespräch im November 2016 unter Leitung des damaligen Abteilungsleiters IV ging es um Fragen des Pensionsfonds des Landes Nordrhein-Westfalen. Seitdem gab es keine weiteren Gespräche zwischen Vertretern des Ministeriums der Finanzen mit BlackRock zu Fragen des Pensionsfonds des Landes. A n la g e z u r B e a n tw o rt u n g d e r K le in e n A n fr a g e 3 0 0 9 - D rs . 1 7 /7 4 7 8 v o m 2 4 .0 9 .2 0 1 9 £ X2 Qibjo £2 U co 3 CD c o co £ty E .2 o CU ^ ^ _E 3.1 C -M ^ cd co £ a> E .E £ .2 Ol T3 C i_ 'tu X i_ £ a 2 tu = (-> QD « 3 £ Z < S tu T3 CD CO _ CD *0. c 5 iS C 00 CD E ^ co 5 Qi CD XI ■5 Q.? z 5 iS 0) 4«* c *53 *T -Q _ iv - CD CU .£! is CD vT Q. 0) CO +-* IS CDQ. co 0> 5 C9 S c ’cu 73 C 3 s_ ^ CU -M *cu _Q 5- ££ (D U ±i o ’S QZ £ s 73 CD CU ^ 73 > c ex 00 c o > cu 4—j 'cu X5 cu .b Tn -p4-» £ CD CU cu TJ 4-/ Jj£ ^ i i Ä 15 Qi Q M 00 M- So rsl 13 g S! <-) to ■=* := (N O oo \—i o rsl c ui o c! c CN O ai fc r-l (O o -o (N 1- m £ o t-H E CN < IO £ £ a« § .1 00 73E NO c cu c cu co o > 00 — £ CD Qi öO 73 co4__i C* <4— 4-J (U :C0 -C C -C O c u ^ x: co «4J cd co 00 3 o < w +J cu x: > cu 73 •£ C CU Qi 00 u 3 CO co CD CU Vp £ _q - 2 LL < CX t £ CD CU CU CU 73 E 3 *£ £ CU CU 4-J N V) *c 00 u -i % 3 <“ .tu S cro ^ - c -Q 0) l" (V- I"U. < CC CO OJ C *QJ u CO CO ? 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