LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7706 29.10.2019 Datum des Originals: 29.10.2019/Ausgegeben: 05.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2996 vom 19. September 2019 der Abgeordneten Britta Altenkamp SPD Drucksache 17/7456 Warum sollen Essen und Mülheim weitere Gelder am Flughafen Essen-Mülheim für eine Luftnummer versenken? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits im Jahr 2014 hat das Land NRW einseitig seinen Ausstieg aus der Flughafen Essen Mülheim GmbH (FEM GmbH) erklärt. Nach längeren Auseinandersetzungen mit den Mitgesellschaftern, der Stadt Essen und der Stadt Mülheim an der Ruhr, konnte im Jahr 2017 eine Vergleichsvereinbarung getroffen werden, wodurch die beiden Mitgesellschafter die Anteile des Landes (insgesamt 65.000 Euro, entspricht einem Drittel der Gesamtanteile der Gesellschaft) jeweils hälftig für einen Kaufpreis von 1,00 Euro übernommen haben. Im Gegenzug wurde sich notariell zugesichert, dass etwaige finanzielle Ansprüche der Mitgesellschafter gegenüber dem Land NRW als auch des Landes gegenüber den beiden Städten entfallen. Damit war das Land NRW endgültig als Mitgesellschafter der FEM GmbH ausgeschieden. In den Räten der Stadt Mülheim und der Stadt Essen wurden zudem Beschlüsse gefasst, dass der Flugbetrieb am Flughafen Essen-Mülheim schnellstmöglich enden soll. Entsprechend der Vertragslage mit auf dem Flughafengelände angesiedelten Unternehmen ist der frühestmögliche Zeitpunkt dafür das Jahr 2034. Auch das Land hat zu Zeiten seiner Beteiligung an der FEM GmbH diese Sichtweise vertreten. Unmittelbar nach der plötzlichen Kehrtwende der Essener CDU, die nunmehr doch wieder „ergebnisoffen“ über die Zukunft des Flughafens diskutieren möchte, besuchte am 13.08.2019 Herr Minister Pinkwart den Flughafen und machte sich dort die Argumentation der Essener CDU zu eigen. Unter anderem gab der Minister die Empfehlung ab, dass die Städte Essen und Mülheim ihren Schließungsbeschluss noch einmal überdenken mögen. Außerdem böten sich in der Luftfahrt mit Drohnen und Lufttaxis, Zitat „gute Zukunfsperspektiven“. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7706 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 2996 mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Plant die Landesregierung eine finanzielle Beteiligung bei einem Ausbau des Flughafen Essen-Mülheim für alternativen Flugverkehr (z.B. Drohnen, Lufttaxis)? Diesbezügliche Pläne liegen nicht vor. Ein entsprechender Antrag wurde nicht gestellt. Sollte ein Antrag auf Förderung gestellt werden, ist dieser im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserungen der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur zur Erforschung neuer Luftfahrttechnologien auf Flugplätzen“ zu beantragen. Über einen Förderantrag wird die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßen Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel entscheiden. 2. Empfiehlt die Landesregierung den Städten Essen und Mülheim eine Aufrechterhaltung des Flugbetriebs nach 2034? Bitte erläutern Sie dabei näher, welche Arten von Flugbetrieb aus Sicht der Landesregierung am betreffenden Standort in Frage kommen. Die Entscheidung über die Aufrechterhaltung und ggf. die Arten des Flugbetriebs nach 2034 obliegen den Gesellschaftern der Flughafen Essen Mülheim GmbH. Das Land Nordrhein- Westfalen ist nicht mehr Gesellschafterin der GmbH. 3. Gibt es seitens der Landesregierung Planungen für die Schaffung von Infrastruktur für den Drohnen- und Lufttaxiverkehr auch an anderen Standorten als dem Flughafen Essen-Mülheim? Der Verkehrslandeplatz Aachen-Merzbrück soll zu einem Forschungsflugplatz ausgebaut werden. Die Lehrstühle der RWTH Aachen und der FH Aachen haben sich dafür zu einem Forschungsverbund zusammengeschlossen und ein Konzept zur Erprobung neuer Technologien erarbeitet. Die Finanzierung der erforderlichen Infrastrukturertüchtigung, mit der die Anbindung an das Gewerbegebiet Würselen, in dem die Forschungsinfrastruktur angesiedelt werden soll, ermöglicht wird, erfolgt auch aus Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen. 4. Hält die Landesregierung Investitionen der Stärkungskommunen Essen und Mülheim in den Flughafen Essen-Mülheim für verantwortbar? Artikel 28 Absatz 2 Grundgesetz garantiert den Gemeinden, dass sie alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln können. Dieses verfassungsrechtlich verankerte kommunale Selbstverwaltungsrecht umfasst auch alle Entscheidungen der Gemeinden zu kommunalen Investitionen. Ein Einschreiten des Landes im Rahmen der Rechtsaufsicht käme nur bei rechtswidrigem Handeln der Kommunen in Betracht. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7706 3 5. Gibt die Landesregierung gegenüber den Städten Essen und Mülheim Empfehlungen ab, wie die Zukunft des Flughafen Essen-Mülheim gestaltet werden sollte oder sind die diesbezüglichen Äußerungen von Minister Pinkwart als dessen Privatmeinung zu verstehen? Das Land Nordrhein-Westfalen ist nicht Gesellschafterin der Flughafen Essen Mühlheim GmbH. Die Entscheidungen obliegen den beiden Gesellschaftern, der Stadt Mülheim an der Ruhr und der Stadt Essen.