LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7707 29.10.2019 Datum des Originals: 29.10.2019/Ausgegeben: 05.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3001 vom 19. September 2019 der Abgeordneten Susana dos Santos Herrmann SPD Drucksache 17/7462 Wann sorgt die Landesregierung für mehr Sicherheit der schwächsten Verkehrsteilnehmer an der Bundesstraße 8 zwischen Hennef-Uckerath und der Landesgrenze? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Jahren laufen Planungen seitens des Landesbetriebs StraßenNRW, um einen notwendigen Lückenschluss für einen Geh- und Radweg an der Bundesstraße 8 zwischen Hennef-Uckerath und der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz herzustellen. Die B8 ist eine vielbefahrene Verkehrsader zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. 2014 wurde ein Schulkind bei einem Verkehrsunfall auf dem Schulweg an dieser Stelle schwer verletzt, weil ein sicherer Geh- und Radweg fehlt. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3001 mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand für dieses Projekt? Das Projekt befindet sich in der Entwurfsplanung. Hierbei ist die technische Planung weitgehend abgeschlossen. Zurzeit werden noch die notwendigen umweltfachlichen Beiträge (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzbeitrag etc.) erarbeitet. Diese müssen nach Fertigstellung noch mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt werden. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen strebt an, ohne Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 74 Absatz 7 Verwaltungsverfahrensgesetz Baurecht zu schaffen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7707 2 2. Wann ist mit einem Beginn der Baumaßnahme zu rechnen? Mit dem Bau kann erst nach Abschluss der Planung und Tätigung des Grunderwerbs begonnen werden (siehe Antworten zu den Fragen 1 und 4). 3. Soll der geplante Geh- und Radweg, wie von den Anwohnerinnen und Anwohnern gewünscht, parallel entlang der Bundesstraße 8 verlaufen? Die geplante Vorzugsvariante des Rad-/ Gehwegs verläuft parallel zur B8 hinter einem 1,75 m - 10 m breiten Schutzstreifen. 4. Konnte der notwendige Grunderwerb getätigt werden bzw. wann ist damit zu rechnen? Der notwendige Grunderwerb kann erst nach Beendigung der Planung abschließend angegangen werden. 5. Wie stellt die Landesregierung die Finanzierung des Projekts sicher? Die Finanzierung wird bei vorliegender Baureife durch die Bereitstellung der Mittel im Straßenbauhaushalt des Bundes sicherzustellen sein.