LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7708 29.10.2019 Datum des Originals: 29.10.2019/Ausgegeben: 05.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3002 vom 19. September 2019 der Abgeordneten Susana dos Santos Herrmann SPD Drucksache 17/7463 Wann wird die Landesregierung der Entlastung der Menschen an der B8 in Hennef- Uckerath Priorität einräumen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Bundesstraße 8 ist eine vielbefahrene Verkehrsader zwischen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Rund 18.000 Fahrzeuge drängen sich täglich durch Uckerath – Tendenz steigend. Seit Jahrzehnten wird über eine Ortsumgehung für Uckerath diskutiert, um die Anwohnerinnen und Anwohner zu entlasten und für einen besseren Verkehrsfluss zu sorgen. Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan ist die Umgehung an der B8 im vordringlichen Bedarf enthalten. Dennoch wurde das Projekt bisher nicht in den „Masterplan“ der Landesregierung zur Realisierung aufgenommen. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3002 mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wann ist mit einem Planungsbeginn für die Ortsumgehung an der B8 in Hennef- Uckerath zu rechnen? 2. Gibt es bereits konkrete Planungen hinsichtlich eines Trassenverlaufs bzw. der Art und Weise der Realisierung? 3. Werden die Möglichkeiten einer (teilweise) Untertunnelung bzw. eines Baus in sogenannter „Troglage“ geprüft, um Eingriffe in die Natur und Verkehrslärm zu minimieren? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7708 2 Die Vorgängerregierung hat 2011 die Planung der B 8 Ortsumgehung (OU) Hennef-Uckerath gestoppt und nicht für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegplanes vorgeschlagen. Gleichwohl hat der Bundesgesetzgeber die Dringlichkeit des Baus der OU gesehen und das Vorhaben 2016 aufgrund des hohen Nutzen-/Kostenverhältnisses von 3,4 im neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen im Vordringlichen Bedarf ausgewiesen. Damit besteht für die Straßenbauverwaltung ein grundsätzlicher Planungsauftrag. Nachdem unter der Vorgängerregierung die Planungskapazitäten des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen nicht hinreichend erweitert worden waren, baut die Landesregierung diese nun nachhaltig aus und hat im Januar 2018 einen Masterplan aufgestellt, in dem sie darlegt, wie die Planungen der Bundesfernstraßen wiederaufgenommen werden, und ein entsprechendes Arbeitsprogramm aufgelegt. Dieses wird jährlich fortgeschrieben. Da hier zunächst die Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs- Engpassbeseitigung und andere Autobahnvorhaben des Vordringlichen Bedarfs abzuarbeiten sind, wird die OU Uckerath erst in einem der zukünftigen Arbeitsprogramme berücksichtigt werden. Im Rahmen der dann startenden Planung werden alle erkennbaren und sich aufdrängenden Varianten zu betrachten sein. Hierbei werden gegebenenfalls auch Trog- und Tunnellagen in entsprechender Tiefe untersucht werden. 4. Wie möchte die Landesregierung die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sicherstellen? Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen strebt die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger planungsbegleitend mit Beginn der Planungsaktivitäten an. 5. Welchen Zeitraum bis zur Realisierung und Fertigstellung hält die Landesregierung für realistisch? Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Maßnahme B8 OU Hennef/Uckerath mit der Dringlichkeitskategorie Vordringlicher Bedarf (VB) ausgewiesen. Das bedeutet, dass die Maßnahme im Geltungszeitraum des Bundesverkehrswegeplans bis zum Jahr 2030 realisiert sein bzw. mindestens mit dem Bau begonnen werden soll.