LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7709 29.10.2019 Datum des Originals: 29.10.2019/Ausgegeben: 05.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3007 vom 23. September 2019 der Abgeordneten Arndt Klocke, Wibke Brems und Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7468 Vierspuriger Ausbau der B 61 zwischen Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die B61 zwischen Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld soll laut Bundesverkehrswegeplan auf vier Fahrspuren ausgebaut werden. Insbesondere in der Stadt Gütersloh wird dadurch mit erheblichen verkehrlichen Veränderungen gerechnet. Vor Ort formiert sich bereits Widerstand gegen die Ausbaupläne, neben dem befürchteten Anstieg von Verkehr, Lärm und höherer Luftbelastung steht vor allem auch die Fällung von alten Alleebäumen in der Kritik. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3007 mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen? 2. Wie ist der bisher geplante Zeitplan bis zur Fertigstellung? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die beiden Maßnahmen zum Ausbau der B 61 (erstens zwischen Rheda-Wiedenbrück und Gütersloh und zweitens zwischen Gütersloh und Bielefeld) sind seit der Fortschreibung des Fernstraßenausbaugesetzes vom Dezember 2016 erstmals im Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgewiesen. Die Landesregierung baut die Kapazitäten des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein- Westfalen nachhaltig aus und hat im Januar 2018 einen Masterplan aufgestellt, im dem sie darlegt, wie die Planungen der Bundesfernstraßen wiederaufgenommen werden und ein entsprechendes Arbeitsprogramm aufgelegt. Dieses wird jährlich fortgeschrieben. Da hier zunächst die Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs-Engpassbeseitigung und andere LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7709 2 Autobahnvorhaben des Vordringlichen Bedarfs abzuarbeiten sind, wird die Planung des Ausbaus der B 61 erst in einem der zukünftigen Arbeitsprogramme berücksichtigt werden. 3. Mit welchen Zunahmen im Verkehr rechnet die Landesregierung auf dem Abschnitt der B 61 zwischen Rheda-Wiedenbrück und Bielefeld zum Zeitpunkt der Fertigstellung? Nach dem Verkehrsgutachten zum Neubau der Ortsumgehung Ummeln (B 61) wird mit einer Zunahme von jetzt 16.000 Kfz/24 h auf 23.000 Kfz/24 h im Prognosejahr 2030 gerechnet. Damit ist die Kapazität einer 2-streifigen Straße überschritten. Da die neu ausgebaute Straße weitere Straßen des nachgeordneten Netzes entlastet, ist mit einer noch stärkeren Belastung der neuen Straße zu rechnen. 4. Inwiefern hält die Landesregierung den Ausbau der Straße auf vier Spuren angesichts der Debatten um Luftreinhaltung, Klimaschutz und Verkehrswende für unabdingbar und zeitgemäß? 5. Welche Alternativlösungen sieht die Landesregierung, die einen Verzicht auf den vierspurigen Ausbau möglich machen würden (z.B. Ertüchtigung der Knotenpunkte, Verlagerung von Autoverkehr auf öffentliche Verkehr oder Radverkehr etc.)? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Für die Straßenbauverwaltung besteht durch die Festlegung des Bedarfsplanes für die Bundesfernstraßen ein Planungsauftrag des Bundes für eine 4-streifige Erweiterung. Die Mobilität der Zukunft ist nach Auffassung der Landesregierung nur durch eine Betrachtung aller Verkehrsträger sicherzustellen. Die Verkehrspolitik der Landesregierung steht unter der Prämisse der Ideologiefreiheit, der Nutzerorientierung und Technologieoffenheit. Wir brauchen sowohl leistungsfähige Straßen wie auch ein leistungsfähiges Schienennetz, dazu einen deutlich stärkeren und attraktiveren ÖPNV und gute Radwege. Bei der B 61 handelt es sich gemäß Regionalplan des Regierungsbezirks Detmold, Teilabschnitt Oberbereich Bielefeld um eine großräumige Straßenverbindung, die der Verbindung von Oberzentren dient. Eine Verlagerung des Verkehrs auf das weitere Netz ist deshalb nicht zielführend. Im Rahmen der Planung ist auch zu betrachten, welche konkrete Ausgestaltung und Führung den Eingriff in die vorhandene Allee möglichst minimiert. Bei einem Ausbau der B 61 ist selbstverständlich auch der Bau eines Radweges planerisch zu untersuchen.