LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7710 29.10.2019 Datum des Originals: 29.10.2019/Ausgegeben: 05.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3008 vom 23. September 2019 der Abgeordneten Arndt Klocke und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7469 Neubau der Ruhrtalbrücke und Ausbau der A 52 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Zum sechsspurigen Ausbau der A 52 zwischen Ratingen-Breitscheid und Essen-Kettwig und zu dem in diesem Zusammenhang geplanten Neubau der Ruhrtalbrücke fand eine Bürgerinformationsveranstaltung von straßen.nrw im Juli diesen Jahres statt. Dabei wurde klar, dass der geplante Aus- und Neubau von vielen Bürgerinnen und Bürgern kritisch gesehen wird. Dies u.a. weil in den letzten Jahren viele Millionen in die Sanierung der Brücke geflossen sind. Auch in der Presse wurde das Vorhaben angesichts der Klimaschutzdebatte und der damit erforderlichen Mobilitätswende als aus der Zeit gefallen kommentiert. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3008 mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen? Für den 6-streifigen Ausbau der A 52 zwischen dem Autobahnkreuz Breitscheid und der Anschlussstelle Essen-Kettwig mit Ersatz der Ruhrtalbrücke wird derzeit die Vorplanung einschließlich Umweltverträglichkeitsuntersuchung und Verkehrsuntersuchung betrieben. Die Nachrechnung der Ruhrtalbrücke hat ergeben, dass nicht nur der Überbau, sondern auch die Bestandspfeiler nicht mehr dauerhaft tragfähig sind. Das bedeutet, dass ein Ersatzneubau der gesamten Brücke notwendig ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7710 2 2. Hält die Landesregierung den Ausbau der Straße auf sechs Spuren angesichts der Debatten um Luftreinhaltung, Klimaschutz und Verkehrswende für unabdingbar und zeitgemäß? 3. Sieht die Landesregierung Alternativlösungen, die einen Verzicht auf den sechsspurigen Ausbau möglich machen würden (z.B. Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene, Verlagerung von motorisiertem Individualverkehr auf öffentliche Verkehre oder Radverkehr etc.)? Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Verkehrspolitik der Landesregierung steht unter der Prämisse der Ideologiefreiheit, der Nutzerorientierung und der Technologieoffenheit. Ein Verkehrsträger allein kann die Mobilität der Zukunft nicht sicherstellen. Wir brauchen sowohl leistungsfähige Straßen wie auch ein leistungsfähiges Schienennetz, dazu einen deutlich stärkeren und attraktiveren ÖPNV und gute Radwege. 4. Sieht die Landesregierung für den Umbau der Ruhrtalbrücke - im Sinne einer zumindest beginnenden Verkehrswende - auch die Infrastruktur für eine komfortable und sichere Radverkehrsverbindung in beide Fahrtrichtungen vor? Der Umbau der Ruhrtalbrücke ist eine Bedarfsplanmaßnahme des Bundes. Der Planungsauftrag des Bedarfsplanes sieht den Ersatzneubau einschließlich Erweiterung der Ruhrtalbrücke im Zuge der A 52 vor. Die Landesregierung setzt sich beim Bund für die Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingen ein, damit Möglichkeiten geschaffen werden, Radverbindungen besser über Brücken im Zuge von Autobahnen und Bundesstraßen führen zu können. 5. Wann rechnet die Landesregierung mit der Fertigstellung der geplanten Maßnahmen? (Hierzu bitte den geplanten Bauzeitenplan erläutern) Der Zeitplan des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein-Westfalen sieht wie folgt aus: Die Vorplanung inkl. der Umweltverträglichkeitsuntersuchung soll im nächsten Jahr (2020) abgeschlossen werden. Bei optimalem Planungsverlauf kann frühestens ab 2025 mit dem Bau begonnen werden. Die geschätzte Bauzeit liegt bei fünf bis sechs Jahren für beide Brücken plus Abriss. Eine Fertigstellung des 6-streifigen Ausbaus der A 52 zwischen dem Autobahnkreuz Breitscheid und der Anschlussstelle Essen-Kettwig könnte parallel erfolgen und ist daher frühestens in 2030/31 möglich.