LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7714 30.10.2019 Datum des Originals: 29.10.2019/Ausgegeben: 06.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2982 vom 13. September 2019 der Abgeordneten Monika Düker, Horst Becker und Wibke Brems BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7427 Wo bildet die Landesregierung den Finanzbedarf für den Strukturwandel ab? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Anfang April einigten sich Bund und Länder auf ein Sofortprogramm für den Strukturwandel in den Braunkohleregionen, aus welchem ca. 90 Millionen Euro nach NRW fließen sollen. Die Landesregierung möchte dieses ergänzen: „Hierfür sind rd. 10 Mio. EUR – zusätzlich zum aus Bundesmitteln finanzierten Sofortprogramm – für vorbereitende landeseigene Maßnahmen im Revier vorgesehen.“ (Erläuterungsband zum Einzelplan 14 Haushaltsplanentwurf 2020). Darüber hinaus sind 10 Planstellen für die Unterstützung des Strukturwandels im Einzelplan 14 vorgesehen. Am 28. August hat das Bundeskabinett dem Gesetzesentwurf für ein „Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen“ zugestimmt. In § 7 Absatz 1 heißt es dort: „Der Bund beteiligt sich mit bis zu 90 Prozent, die Länder einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände beteiligen sich mit mindestens 10 Prozent am Gesamtvolumen des öffentlichen Finanzierungsanteils der förderfähigen Kosten der jeweiligen Investition.“ Hieraus ergibt sich ein hoher zusätzlicher Finanzbedarf im Landeshaushalt, möchte die Landesregierung die Kofinanzierung nicht den Gemeinden in den Kohleregionen aufbürden. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 2982 mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung, dem Minister für Verkehr, der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7714 2 1. In welchen Einzelplänen ist der zusätzliche Finanzbedarf für den Kofinanzierungsanteil der Gemeinden bzw. Länder bei den Strukturfördermitteln im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2020 in welcher Höhe etatisiert? 2. In welcher Höhe ist der zusätzliche Finanzbedarf für den Kofinanzierungsanteil der Gemeinden bzw. Länder bei den Strukturfördermitteln in der mittelfristigen Finanzplanung in welchen Jahren eingeplant und abgebildet? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet: Es ist geplant, den zusätzlichen Finanzbedarf im Haushalt und in der mittelfristigen Finanzplanung abzubilden. 3. Mit welchem Fördermittelbedarf rechnet die Landesregierung bei den Projekten, die im Rahmen des Sofortprogramms ausschließlich oder anteilig durch das Land NRW gefördert werden sollen? (Bitte für die Jahre 2019, 2020 und 2021 angeben) Bei den für die landesseitige Förderung in Betracht kommenden Projekten des Sofortprogramms rechnet die Landesregierung mit einem Fördermittelbedarf von bis zu 13,85 Mio. €. Derzeit wird mit einem jeweils hälftigen Bedarf in den Jahren 2020 und 2021 geplant. 4. Mit welchem langfristigen zusätzlichen Finanzbedarf für den Strukturwandel im Rheinischen Revier rechnet die Landesregierung? (Bitte getrennt in Projektfördermittel, Finanzierung Zukunftsagentur Rheinisches Revier, zusätzliche Stellen in der Landesverwaltung und sonstige Kosten aufschlüsseln) Das Gesetzgebungsverfahren zum Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen dauert noch an. Insofern kann der zusätzliche Finanzbedarf erst nach Vorliegen eines Gesetzesbeschlusses ermittelt werden.