LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7715 30.10.2019 Datum des Originals: 29.10.2019/Ausgegeben: 06.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3019 vom 25. September 2019 des Abgeordneten Rüdiger Weiß SPD Drucksache 17/7526 Minister Holthoff-Pförtner, prinzipien- oder orientierungslos? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Einhaltung und Förderung des Rechtsstaats und der rechtstaatlichen Prinzipien liegt in der Verantwortung der EU Mitgliedsstaaten. Dennoch legt Artikel 7 in den Europäischen Verträgen fest, dass einem EU-Mitgliedsstaaten die Stimme entzogen werden kann. Neu ist, dass die EU-Kommission bereits im letzten Jahr zur Vorlage ihres Entwurfs für einen neuen EU- Finanzrahmen einen Mechanismus vorlegt, der Empfängerländern EU-Mittel bei gravierenden Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit vorenthalten oder Leistungen kürzen soll. Dies wird derzeit auch durch die finnische Ratspräsidentschaft weiterverfolgt. In einer Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 2.9.2019 äußert sich Minister Holthoff-Pförtner wie folgt dazu: „Ich begrüße ausdrücklich die von Finnland geplante Neugestaltung des Rechtsstaatsdialogs. Rechtsstaatlichkeit ist in der EU nicht verhandelbar. Wir müssen aber anstatt übereinander, miteinander reden. Die Landesregierung unterstützt einen Dialog zwischen Kommission und Mitgliedstaaten zur Förderung einer gemeinsamen Kultur der Rechtsstaatlichkeit. Nordrhein-Westfalen befürwortet auch die Verhandlungen der finnischen Ratspräsidentschaft, finanzielle Förderung durch die EU an die Einhaltung rechtstaatlicher Standards zu koppeln. Dies muss in einem ausgewogenen und effizienten System erfolgen. Darüber hinaus sollte das Instrument des Artikel 7-Verfahrens fortgeführt werden.“ Dass sich der Minister, mit der Befürwortung der Kopplung finanzieller Mittel an rechtsstaatliche Prinzipien, der Meinung der SPD und ihrer Wahlkampfforderung anschließt ist dabei sehr zu begrüßen1. Überraschend ist allerdings, dass sich Minister Holthoff-Pförtner 1 https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Europa_ist_die_Antwort/SPD_Europaprogramm_2019.pdf (zuletzt 24.09.19) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7715 2 in einem Interview vom 10. August 2018 noch deutlich gegen die von ihm als „Knete-Keule“ beschriebene Vorgehensweise der EU aussprach2. Auf die Frage „Die EU-Kommission erwägt, künftig die Mittelverteilung an rechtsstaatliche Prinzipien zu koppeln, um sperrige Regierungen in Osteuropa zu disziplinieren. Was halten Sie davon?“ antworte der Minister wörtlich: „Ich halte überhaupt nichts davon, die Knete-Keule zu schwingen, wie man im Ruhrgebiet sagt. Taschengeld-Entzug ist kein gutes Erziehungsmittel. Ich würde es eher begrüßen, die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen gezielt zu fördern.“ Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 3019 mit Schreiben vom 29. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Einstellung vertritt der Minister in der Frage der Kopplung von EU Fördergeldern an Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit? 3. Welche Ereignisse führten zu dem Prinzipienwandel des Ministers? Die Fragen 1 und 3 werden gemeinsam beantwortet: Für mich ist unabdingbar, dass die europäischen Werte der Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Wahrung der Menschenrechte überall in der EU gelebt werden. Um dies zu verwirklichen, muss in erster Linie der Dialog geführt werden. Ich habe mich deshalb während des Vorsitzes in der Europaministerkonferenz intensiv für den Dialog der Zivilgesellschaft – insbesondere mit Polen, Ungarn und anderen Ländern – eingesetzt und hierzu unter anderem die Konferenz „The Europe We Want“ in Berlin initiiert. Es ist mein klares Prinzip, dass auch europäische Mitgliedstaaten bei der Lösung solcher Probleme immer zuerst miteinander reden sollten. Dabei sollte man die von mir bildlich angeführte „Knete-Keule“ nicht als erstes, einziges und primäres Mittel „schwingen“. Finanzielle Maßnahmen oder sonstige Sanktionen sind im Umgang miteinander nur der zweite Schritt und in der Regel „ultima ratio“. Hierzu müssen diese Mittel allerdings im Repertoire der EU vorhanden sein, um Mitgliedstaaten zur Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit zu bewegen, wenn der Dialog alleine nicht ausreichend ist. Dafür sieht der Vertrag von Lissabon das Verfahren nach Artikel 7 EUV sowie Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union vor. Darüber hinaus ist es auch sinnvoll, dass der EU die Koppelung der finanziellen Förderung an die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze als Maßnahme zur Verfügung steht, wenn der generelle Mangel an Rechtsstaatlichkeit konkret das wirtschaftliche Haushalten von EU-Mitteln bzw. den Schutz der finanziellen Interessen der Union betrifft. 2 https://www.waz.de/politik/nrw-minister-holthoff-pfoertner-fordert-weckruf-fuer-europaid 215051733.html (zuletzt am 24.09.19) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7715 3 Auf meine Initiative hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 12. April 2019 eine Empfehlung beschlossen, derzufolge auf eine stärkere Verknüpfung zwischen Missständen und Sanktionierung hingewirkt werden sollte, und die sich für eine stärkere Berücksichtigung der effektiven Bekämpfung von Korruption sowie der Unabhängigkeit der Justizbehörden des jeweiligen Mitgliedstaats ausspricht. Die Existenz solcher Möglichkeiten ist richtig und wichtig. Sie ersetzen jedoch nicht Dialog und gegenseitige Verständigung. 2. Welche Ansichten zu oben genanntem Thema wird die übrige NRW Landesregierung vertreten, wenn sie in den Dialog mit zivilgesellschaftlichen Akteuren tritt? Die Landesregierung vertritt die oben dargestellte Position. 4. Welche Formate, die über die regelmäßig stattfindenden wie das Weimarer Dreieck hinausgehen, unterstützt die NRW Landesregierung, um zivilgesellschaftliche Akteure bei ihrem Kampf für die Rechtsstaatlichkeit in den jeweiligen Ländern zu fördern? Bitte auflisten. Über die Arbeit des Beauftragten der Landesregierung für die polnischstämmigen Bürgerinnen und Bürger unterstützt die Landesregierung das demokratische Engagement der polnischstämmigen Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen, wie zuletzt beim Kongress der Jungen Polonia vom 4. bis zum 6. Oktober 2019. Dort wurden unter anderem proeuropäische Ziele für den Beitrag der Polonia für das Zusammenleben in Deutschland und für die Bindung nach Polen formuliert. Bei der Verleihung des Polonicus 2018 an den Präsidenten des Europäischen Rates, Herrn Donald Tusk, hat Herr Ministerpräsident die Eröffnungsrede gehalten und darauf hingewiesen, dass der kritische Dialog mit Polen auch das Thema Rechtsstaatlichkeit umfasst. Mit dem „Johannes Rau-Stipendienprogramm“ leistet die Landesregierung einen Beitrag dazu, junge Demokratien Mittel- und Osteuropas durch die qualifizierte Aus- und Weiterbildung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu unterstützen. Seit 2007 haben insgesamt 14 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Mittel- und Osteuropa die Möglichkeit erhalten, beim Projektträger des Programms, dem Institut für Deutsches und Internationales Parteienrecht und Parteienforschung an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Forschungs- und Fortbildungsvorhaben mit Schwerpunkt im Bereich der Demokratieforschung durchzuführen. Hierfür sind im Landeshaushalt jährlich 60.000 € eingestellt. Die Justiz trägt durch Kooperationen mit den Gerichten anderer Mitgliedstaaten zur Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen – auch zum Wohle der jeweiligen Zivilgesellschaft – in den betreffenden Ländern bei. So haben sich beispielsweise aus der Teilnahme des Ministeriums der Justiz an der Gemischten Regierungskommission Nordrhein-Westfalen-Ungarn zwei Besuche ungarischer Justiz-Delegationen im Ministerium der Justiz sowie die Begründung einer dauerhaften Gerichtspartnerschaft zwischen dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen und dem Hauptstädtischen Gericht von Budapest ergeben. Eine weitere Partnerschaft besteht zwischen dem Landgericht Bonn und seinem Partnergericht in Budapest. Die Beteiligten nutzen die offiziellen und persönlichen Kontakte zu einem Austausch über rechtsstaatliche Themen. Beide Gerichte erwarten in naher Zukunft Delegationen aus Ungarn zu Besuchen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7715 4 Im Zuge des Erfahrungsaustausches zwischen dem Präsidenten des Bezirksgerichts Legnica (Polen) und der Präsidentin des Landgerichts Wuppertal im Mai 2019 waren sechs Richterinnen und Richter aus dem Bezirk Legnica zu Besuch, wobei neben fachlichen Diskussionen auch die Erörterung der Justizsysteme beider Länder eine Rolle spielte. Des Weiteren existiert seit über 20 Jahren eine Partnerschaft zwischen dem Oberlandesgericht Köln und dem Appellationsgericht Krakau. Außerdem nehmen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte u.a. aus Polen, Ungarn, Rumänien und Bulgarien regelmäßig an den Austauschprogrammen des European Judicial Training Network (EJTN) teil und besuchen in diesem Rahmen nordrheinwestfälische Justizeinrichtungen – ebenso wie umgekehrt nordrhein-westfälischen Justizangehörigen im Rahmen des EJTN-Austauschs Besuche in den jeweiligen Ländern ermöglicht werden. Herr Ministerpräsident hat anlässlich seiner Reise nach Warschau zum Tag der Deutschen Einheit im vergangenen Jahr eine Diskussion mit polnischen Intellektuellen und Vertretern von Think-Tanks auch zu Fragen der Rechtsstaatlichkeit geführt. 5. Welche Anstrengungen hat der Minister bisher unternommen, um im Rahmen der Partnerschaften des Landes mit Polen (auch vor dem Hintergrund des Weimarer Dreiecks) und Ungarn, „die Stärkung rechtsstaatlicher Strukturen gezielt zu fördern“? In der nordrhein-westfälischen Vorsitzzeit der Europaministerkonferenz habe ich einen besonderen Fokus auf die Wahrung der europäischen Werte und insbesondere der Rechtsstaatlichkeit gelegt. In persönlichen Gesprächen mit allen Mitgliedern der Europaministerkonferenz habe ich die Wichtigkeit des Themas für Nordrhein-Westfalen verdeutlicht und mich für ein starkes, einstimmiges Signal der Europaministerkonferenz eingesetzt. Auf Einladung Nordrhein-Westfalens haben die Mitglieder der Europaministerkonferenz in verschiedenen Gesprächen mit dem früheren polnischen und mit dem amtierenden ungarischen Botschafter in Deutschland intensiv über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Europa diskutiert und ihre Bedenken geäußert. Auf ihrer Sitzung in Brüssel hat die Europaministerkonferenz einen einstimmigen Beschluss zu europäischen Werten und Rechtsstaatlichkeit gefasst, in dem sie insbesondere die Bedeutung der Rechtsstaatlichkeit betont und unterstreicht, dass bei einer eindeutigen Gefahr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ein europäisches Eingreifen erforderlich ist. In einem umfangreichen Bericht haben wir auf der Europaministerkonferenz in Dortmund die zahlreichen Aktivitäten der deutschen Länder zur Stärkung der Zivilgesellschaft zusammengefasst. Dieses Thema wurde auch über den Kreis der Europaministerkonferenz hinaus vertieft. Mit der paneuropäischen Konferenz „The Europe We Want“ hat Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit dem Berliner Büro des europaweit aktiven European Council on Foreign Relations (ECFR) in der Landesvertretung Nordrhein-Westfalens in Berlin mit 57 zivilgesellschaftlich profilierten Akteuren aus 17 Mitgliedstaaten und Nachbarstaaten der EU einen Dialog über die gemeinsamen Werte Europas geführt. Darunter waren Journalistinnen und Journalisten, Vertreterinnen und Vertreter von Stiftungen und Verbänden sowie junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7715 5 Die Europaministerkonferenz hat vereinbart, die Zusammenarbeit der Gerichte in den Bundesländern mit den Gerichten in osteuropäischen Ländern besser abzustimmen und auszubauen. Bei meiner Warschau-Reise im Herbst 2018 habe ich mit Schülerinnen und Schülern der deutsch-polnischen Willy-Brandt-Begegnungsschule über unterschiedliche Wertvorstellungen in unseren beiden Ländern gesprochen und unterschiedliche Ansätze diskutiert. Auch bei meinem Gespräch mit dem ungarischen Minister für Außenhandel und auswärtige Angelegenheiten, Péter Szijjártó, im November 2018 habe ich die Notwendigkeit der Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze vorgebracht. Kurz zuvor hatte das Europäische Parlament für die Einleitung des Rechtsstaatsverfahrens nach Artikel 7 EUV gegen Ungarn gestimmt. In unserem Gespräch habe ich daher unterstrichen, dass wir die EU nicht nur als eine Wirtschaftsgemeinschaft sehen, sondern gerade auch als Wertegemeinschaft verstehen, in der Rechtsstaatlichkeit eine zentrale Rolle spielt. Bei der Feier des polnischen Generalkonsulats anlässlich des 100. Jahrestages der Wiedererlangung der Unabhängigkeit der Republik Polen im Herbst 2018 habe ich in meinen Gesprächen und meiner offiziellen Begrüßung verdeutlicht, dass europäische Werte und Rechtsstaatlichkeit das Fundament Europas sind. Meine Reise nach Polen im Februar 2019 war vollständig der Rechtsstaatlichkeit gewidmet. So habe ich Gespräche mit Sachverständigen, Vertretern von Richter-Verbänden, polnischen Stiftungen und Think-Tanks zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen geführt. Aufbauend auf dieser Reise habe ich im Mai in der nordrhein-westfälischen Landesvertretung in Berlin eine öffentliche Veranstaltung mit Vertretern der polnischen Justiz und Zivilgesellschaft zum Thema „Europa als Rechtsgemeinschaft – Die polnischen Justizreformen in der Diskussion“ durchgeführt. Hierbei ging es mir vor allem darum, nicht nur über Polen zu sprechen, sondern auch die polnischen Akteure selbst zu Wort kommen zu lassen. Im Rahmen bzw. am Rande der Sitzungen des interregionalen Ausschusses der Deutsch- Polnischen Regierungskommission im April dieses und vergangenen Jahres fanden Gespräche mit Vertretern der Zivilgesellschaft zur Rechtsstaatlichkeit statt. Zudem habe ich bei der Sitzung der Deutsch-Polnischen Regierungskommission im September dieses Jahres in Berlin das Thema Rechtsstaatlichkeit in Europa aber auch im bilateralen Verhältnis unserer Länder thematisiert. Auch bei meiner Reise nach Finnland im September dieses Jahres war Rechtsstaatlichkeit ein zentrales Thema. Besonders begrüßt habe ich die Entscheidung der finnischen Regierung, die gemeinsamen Werte und die Rechtsstaatlichkeit zu einer Priorität der finnischen Ratspräsidentschaft zu machen. Im Rahmen der Regierungskommission Nordrhein-Westfalen-Ungarn ist mir als Ko- Vorsitzendem eine breite Aufstellung der Kommission über Wirtschaftsthemen hinaus wichtig. So bringt das Protokoll der Regierungskommission zum Ausdruck, dass Nordrhein-Westfalen und Ungarn gemeinsame Projekte auch bei „unterschiedlicher Sichtweise zu politischen und gesellschaftlichen Fragen“ umsetzen. In meinem Gespräch mit dem Minister für das Amt des Ministerpräsidenten von Ungarn, Gergely Gulyas, am 18. September dieses Jahres habe ich die Wichtigkeit der Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit betont und auf die Zuständigkeit der EU, diese Rechte der Bürger zu schützen, verwiesen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7715 6 Zudem habe ich den Ansatz der designierten Kommissionspräsidentin von der Leyen hervorgehoben, dass sich alle EU-Staaten einer Prüfung der Rechtsstaatlichkeit unterziehen sollen, sowie die Bedeutung des gemeinsamen Dialogs unterstrichen. Bei seiner Reise nach Ungarn vom 11. - 12. Januar 2019 hat Herr Staatssekretär Dr. Speich im Gespräch mit hochrangigen ungarischen Regierungsvertretern die Position der Landesregierung zum Thema Rechtsstaatlichkeit deutlich gemacht. Dabei bezog sich Herr Staatssekretär auch auf die internationale Wahrnehmung der Änderungen am ungarischen Hochschulgesetz. Zudem führte Staatssekretär Dr. Speich mit ungarischen Studierenden der Andrássy Universität und der Central European University einen Austausch über die Rahmenbedingungen wissenschaftlicher Freiheit in Ungarn.