LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7716 30.10.2019 Datum des Originals: 30.10.2019/Ausgegeben: 06.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3020 vom 30. September 2019 der Abgeordneten Eva-Maria Voigt-Küppers und Karl Schultheis SPD Drucksache 17/7527 Radschnellweg Euregio (RS4) Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Informationspolitik seitens der Landesregierung zum Radschnellweg Euregio (RS4) lässt weiter zu wünschen übrig. Die durch die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte (AGFS) und das Verkehrsministerium des Landes verwaltete Internetseite1 hat seit August 2017, als die Machbarkeitsstudie vorgelegt wurde, nur eine Aktualisierung erfahren: In einem Beitrag vom April 2019 wurde der künftige Name des Radschnellwegs bekanntgegeben. Aktuelle Informationen zum Fortgang des Projekts, zur Streckenführung und zur Zeitplanung fehlen gänzlich. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage aus dem August 2019 führt die Landesregierung in Bezug auf den Umsetzungsstand beim RS4 lediglich aus, dass die Machbarkeitsstudie seit 2017 vorliege und eine Verwaltungsvereinbarung mit der Städteregion unterzeichnet sei.2 Dabei sind seit der Bekanntgabe, dass der Radschnellweg Euregio durch das Land gefördert werden soll, bereits sechs Jahre vergangen. In den Gremien der Städteregion Aachen, der Stadt Aachen und der Stadt Herzogenrath wird das Projekt derweil fortlaufend behandelt. Jüngst führte die Städteregion Aachen aus, dass die vollständige Fertigstellung des RS4 allerdings noch mehr als zehn Jahre benötigen werde.3 Vor der Sommerpause hat der Städteregionstag den Beschluss gefasst, eine Ingenieur-Stelle für die Planung des RS4 zu schaffen, welche durch das Land refinanziert werde. Bislang hat die Landesregierung allerdings behauptet, für Planung und Bau selbst hinreichend Personal bereitstehend zu haben (LT-Drs. 17/2861; 17/5721). 1 https://www.radschnellwege.nrw/rs4-radschnellweg-euregio 2 LT-Drs. 17/7354 3 Beschlussvorlage der Städteregion Aachen 2019/0300 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7716 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3020 mit Schreiben vom 30. Oktober 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Wenn – wie seitens der Landesregierung wiederholt behauptet – die personellen Kapazitäten des Landes vorhanden sind, die Planungen für den RS4 selbst durchzuführen, warum schreibt dann die Städteregion Aachen eine entsprechende Planungsstelle aus? Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat zur Planung des RS 4 mit der Städteregion Aachen, der Stadt Aachen und der Stadt Herzogenrath eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen, um die Erkenntnisse aus der kommunalen Machbarkeitsstudie zu nutzen. Die Städteregion Aachen entscheidet im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung, wie sie ihren Teil der Verwaltungsvereinbarung erfüllt. Beim Land selbst stehen, wie bereits in der Antwort auf Frage 1 der Kleinen Anfrage 2181 (LT-Drs. 17/5721) ausgeführt, ausreichend personelle und finanzielle Kapazitäten zur Verfügung. 2. Hätte die Projektierung des RS4 durch eine frühere Veröffentlichung des Planungsleitfadens des Landes beschleunigt werden können? Die Inhalte des angesprochenen Planungsleitfadens mit dem jeweils aktuellen Bearbeitungsstand waren aufgrund der maßgeblichen Mitarbeit des Landesbetriebs stets auch den drei Vereinbarungspartnern bekannt und konnten somit in der Planung berücksichtigt werden. Von einer Beschleunigung durch eine frühere Veröffentlichung ist daher nicht auszugehen. 3. Wie ist der Sachstand der technischen und umweltfachlichen Linienfindung? Die Unterlagen sind bis auf die Findung der Vorschlagsvariante im Bereich Herzogenrath- Mitte durch die Städteregion weitgehend fertig gestellt worden, liegen dem Landesbetrieb aber noch nicht vor. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Äußerung der Städteregionsverwaltung, dass eine Fertigstellung mindestens noch zehn Jahre dauern wird? 5. Ab welchem Zeitpunkt der Planung kann die Landesregierung selbst einen Fertigstellungstermin prognostizieren? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet. Nach aktuellem Planungsstand wird der RS 4 in mehreren Planungs- und Bauabschnitten mit jeweils eigenem Verkehrswert zeitlich unabhängig voneinander umgesetzt werden, nachdem die Linienfindung abgeschlossen ist. Die Umsetzung ist u.a. abhängig von der Art der Erlangung des Baurechts (Fall unwesentlicher Bedeutung, Plangenehmigung oder Planfeststellung) für die jeweiligen Abschnitte, woraus unterschiedliche Verfahrensdauern resultieren. Aufgrund des noch frühen Planungsstadiums sowie der angesprochenen Abschnittsbildung kann erst mit Vorliegen des Baurechts für alle Streckenabschnitte ein Fertigstellungstermin für den gesamten RS 4 prognostiziert werden.