LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7731 05.11.2019 Datum des Originals: 05.11.2019/Ausgegeben: 11.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3028 vom 8. Oktober 2019 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/7591 Still ruht die Maßnahme. Wann geht es weiter mit der Gauseköte? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Still ruht die Gauseköte“ schreibt die Lippische Landeszeitung am 3./4. Oktober 2019 und lässt verschiedene Betroffene zu Wort kommen. Seit Januar müssen mehr als 4000 Autofahrerinnen und Autofahrer einen großen Bogen machen und können die direkte Verbindung zwischen Detmold und Schlangen nicht mehr nutzen. Für die Gastronomen diesseits und jenseits der auch touristisch wichtigen Wegeverbindung bedeutet die Sperrung spürbare Einbußen. Der Unmut der Betroffenen erhöht sich dadurch, dass ein Sanierungskonzept noch immer auf sich warten lässt. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 2142 vom 12. März 2019 hatte die Landesregierung noch davon gesprochen, dass die bodentechnischen Untersuchungen im April 2019 erfolgen und die Durchführung und Auswertung etwa zwei Monate in Anspruch nehmen sollten. Danach war mit Klarheit im Juni oder spätestens Juli gerechnet worden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3028 mit Schreiben vom 5. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Wann waren die erforderlichen Bohrungen und bodentechnischen Untersuchungen abgeschlossen? Zusätzlich zu den im April 2019 durchgeführten Untersuchungen waren Drucksondierungen erforderlich, für die ein externes Fachunternehmen beauftragt wurde. Die erforderlichen Bohrungen und Sondierungen wurden am 12. Juni 2019 abgeschlossen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7731 2 2. Aus welchen Gründen dauert die Erstellung eines Sanierungskonzeptes deutlich länger als noch im Frühjahr angekündigt? Wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 1878 (LT-Drs. 17/5022, siehe insbesondere Antwort auf Frage 3) dargestellt, handelt es sich bei der Bewältigung der Herausforderungen zur Sicherung gegen einen möglichen Hangrutsch um eine komplexe Aufgabe, die sehr sorgfältig ausgeführt werden muss. Aus den bodentechnischen Untersuchungen und deren Auswertung lagen am 23. September 2019 vier Sanierungsvorschläge vor. 3. Mit welchen Personalkapazitäten arbeitet Straßen.NRW an der Erstellung des Sanierungskonzeptes? Für die Bodenerkundungen, deren Auswertung und die Erarbeitung der daraus resultierenden Sanierungsvorschläge waren Ingenieure, Techniker und ein Bohrtrupp der Prüfstelle Straßenbaustoffe und Baugrunduntersuchungen des Landesbetriebs Straßenbau Nordrhein- Westfalen sowie ein externes Fachunternehmen zur Durchführung von Sondierungen eingesetzt. Die Bewertung der Sanierungsvarianten nach technischen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten wurde von Mitarbeitern der Abteilungen Konstruktiver Ingenieurbau, Straßenbau und Planung der Regionalniederlassung Ostwestfalen-Lippe des Landesbetriebs Straßenbau erstellt. 4. Welche in Betracht kommenden Möglichkeiten zur Sanierung der Gauseköte werden abgewogen? Es wurden vier Sanierungskonzepte unter technischen, umweltfachlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten abgewogen und am 21. Oktober 2019 dem Landrat des Kreises Lippe sowie den Bürgermeistern der Stadt Detmold und der Gemeinde Schlangen als angrenzende Kommunen in einem verwaltungsinternen Termin vorgestellt. Das Ergebnis wird Anfang November noch mit den Umweltbehörden abgestimmt und dann unverzüglich der Öffentlichkeit vorgestellt. 5. Wann soll die Sanierung der Gauseköte nach aktuellem Kenntnisstand der Regierung erfolgen? Für die auszuführende Sicherungsmaßnahme wird nach der noch zu erteilenden landschaftsbehördlichen Genehmigung mit den erforderlichen Grunderwerbsverhandlungen und den Bauvorbereitungen begonnen. Entsprechend der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2142 (LT-Drs. 17/5705, vgl. Antwort auf Frage 4) soll die Umsetzung der Sanierungslösung ab dem Frühjahr 2020 erfolgen, sobald die Witterungsverhältnisse es geotechnisch zulassen.