LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/776 02.10.2017 Datum des Originals: 27.09.2017/Ausgegeben: 06.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 207 vom 22. August 2017 der Abgeordneten Martin Börschel und Alexander Vogt SPD Drucksache 17/392 Interessenkonflikte des Landesmedienministers aufgrund von persönlichen Unternehmensbeteiligungen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Potentielle Konflikte werden von der Ministerehrenkommission überprüft - übrigens von den Personen, die die Regierung Kraft berufen hat. An Entscheidungen, die seine Verlagsgesellschaft unmittelbar betreffen, wird er sich nicht beteiligen." (Zitat: Spiegel, 8. Juli 2017, S. 30, Ministerpräsident Armin Laschet.) Die Berufung von Dr. Holthoff-Pförtner zum Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales und Medien hat ein kritisches Echo in den Medien, bei Verbänden und in der Bevölkerung hervorgerufen. Gegenstand der Sorge und Kritik sind seine Beteiligungen an der Funke Mediengruppe. Unternehmensangaben zu Folge lässt Minister Dr. Holthoff-Pförtner seine bisherigen Ämter als Mitglied des Aufsichtsrats der Funke Mediengruppe GmbH & Co. KGaA und als Mitglied des Gesellschafterausschusses der Funke Management GmbH ruhen und hat die Stimmrechte an seinen Adoptivsohn übertragen. Dennoch bleibt Minister Dr. Holthoff-Pförtner im Besitz von 16,7 Prozent der Anteile an der Funke Mediengruppe und hat damit unbestritten auch weiterhin wirtschaftliches Interesse am Erfolg des Unternehmens. Die Funke Mediengruppe hält unter anderem die Mehrheit an 12 NRW-Lokalradios und ist darüber hinaus mit einem signifikanten Anteil an radio nrw beteiligt. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP heißt es zum Lokalradio, CDU und FDP wollen „eine Gesamtstrategie, Radio in NRW 2022' für ein vielfältiges und zukunftsfähiges Radio und einen wirtschaftlich tragfähigen Lokalfunk im digitalen Zeitalter" (Koalitionsvertrag, S. 97) entwickeln. Es ist offenkundig, dass die Umsetzung dieser Vereinbarung die Interessen der Funke Mediengruppe und damit die des nordrhein-westfälischen Medienministers „unmittelbar betreffen". LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/776 2 Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 207 mit Schreiben vom 27. September 2017 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass alle politischen Veränderungen, den NRW-Lokalfunk und radio nrw betreffend, ohne Beteiligung und Mitwirkung des zuständigen Medienministers vollzogen werden? Bitte führen Sie auch auf, welche organisatorischen Vorkehrungen durch die Landesregierung getroffen werden. 2. Wie gestaltet sich der Dienstweg aller Vorgänge innerhalb der Staatskanzlei, die sich mit der Umsetzung der den Lokalfunk NRW betreffenden Passage der CDU/FDP-Koalitionsvereinbarung befassen? 3. Wie wird die Landesregierung sicherstellen, dass der zuständige Medienminister sich weder im Kabinett noch im Parlament an der Meinungsbildung beteiligt bzw. sich gegenüber der Öffentlichkeit zum Vorhaben der Koalition von CDU und FDP den Lokalfunk betreffend äußert? 4. Wie lautet die konkrete Einschätzung der Ministerehrenkommission im Hinblick auf die Ernennung von Minister Holthoff-Pförtner? 5. Wem wurde bzw. wird die Einschätzung der Ministerehrenkommission wann mitgeteilt und welche Personen waren zu welchem Zeitpunkt an dieser Einschätzung beteiligt? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet: Am 31. August 2017 habe ich die Ressortzuständigkeit im Medienbereich geändert und diese selbst übernommen. Auf die Presseinformation 592/8/2017 vom 31. August 2017 (Anlage) wird verwiesen.