LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7765 05.11.2019 Datum des Originals: 05.11.2019/Ausgegeben: 11.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3006 vom 23. September 2019 der Abgeordneten Arndt Klocke, Wibke Brems und Matthi Bolte-Richter BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7467 Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern des Campus Poppelsdorf der Universität Bonn? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW stellte kürzlich auf dem Poppelsdorfer Campus der Universität Bonn mehrere Institutsneubauten fertig, weitere sind in Planung und Ausführung. Manche der neuen Gebäude nutzen Geothermie zur Heizung bzw. Kühlung. Bislang ist aber auf keinem der fertiggestellten und bereits bezogenen Gebäude Photovoltaik realisiert. Dabei ist im Klimaschutzgesetz NRW das Ziel einer klimaneutralen Landesverwaltung bis zum Jahr 2030 gesetzlich festgeschrieben. Wie vor diesem Hintergrund noch Neubauten ohne Photovoltaiknutzung realisiert werden können, erscheint erklärungsbedürftig. Auch stellt sich vor dem Hintergrund des aktuellen Falles in Bonn die Frage, welche tatsächliche Wirkung der Kabinettsbeschluss vom 19.03.2019 zum Ausbau der Photovoltaik im Einflussbereich des BLB hat. Gerade die mehrstöckigen Universitätsgebäude mit hohem Stromverbrauch am Tag und üppigen Flachdachfreiflächen erscheinen ideal, auch weil der Stromverbrauch zeitlich der Produktion ähnelt und dadurch eine hohe Eigenverbrauchsquote zu erwarten ist. An anderen Universitätsstandorten, wie z. B. dem Gebäude der Geowissenschaften in Münster, wurden ein sehr umfassendes Strom-Wärme-Wasser-Nachhaltigkeitskonzept und sogar die Begrünung der Dachflächen realisiert. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 3006 mit Schreiben vom 5. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie sowie mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7765 2 1. Warum wurden auf den Neubauten des Campus Poppelsdorf keine Photovoltaikanlagen installiert? Bei den drei Neubauten auf dem Campus Poppelsdorf wurden im Jahr 2009 verschiedene Energiekonzepte erstellt. Dabei wurde unter anderem die Aufstellung einer Photovoltaikanlage überprüft. Im Ergebnis hat man sich für den Einbau einer Geothermie-Anlage entschieden. 2. Plant der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes bzw. die Universität selbst, die Gebäude nachträglich mit Photovoltaikanlagen auszustatten? 5. Wie sorgt die Landesregierung dafür, dass zukünftig alle Neubauten von Hochschulen durch den BLB mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden? Die Fragen 2 und 5 werden zusammen beantwortet: Der BLB NRW wird auf der Grundlage des Erlasses des Ministeriums der Finanzen vom 18.04.2019 auf den Dachflächen der vom BLB NRW betriebenen Liegenschaften den Ausbau der Photovoltaik intensivieren. Bei der Planung von Neubauvorhaben ist die Prüfung des Einsatzes von Photovoltaikanlagen verpflichtend zu dokumentieren und soll realisiert werden, wenn es wirtschaftlich vertretbar ist. 3. Gibt es die Möglichkeit, die Flachdächer der Gebäude beispielsweise örtlichen Bürgerenergiegenossenschaften zur Nutzung mit Photovoltaik zur Verfügung zu stellen? Bei den Hochschulen können grundsätzlich die Flachdächer örtlichen Bürgerenergiegenossenschaften zur Nutzung für Photovoltaik-Anlagen zur Verfügung gestellt werden, wenn und soweit die wechselseitigen Interessen nicht entgegenstehen. 4. Wie oben erwähnt, gibt es in NRW Hochschulgebäude, die u. a. Photovoltaik zur Stromversorgung nutzen. Warum ist dies nicht Standard beim Neubau von Hochschulgebäuden? In der Konzeptionsphase eines jeden Neubaus werden verschiedene technische Möglichkeiten zur Deckung des Energiebedarfs und zur darüber hinausgehenden Strom- oder Wärmeerzeugung unter Berücksichtigung regenerativer Energien und der zweckmäßigen Nutzung geprüft. Der Einsatz von Photovoltaik ist dabei eine der Möglichkeiten. Eine Standardisierung von Photovoltaik würde die individuelle ganzheitliche Betrachtung zur Ermittlung der technisch besten Möglichkeit beschränken.