LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7766 05.11.2019 Datum des Originals: 05.11.2019/Ausgegeben: 11.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3027 vom 2. Oktober 2019 der Abgeordneten Ina Spanier-Oppermann SPD Drucksache 17/7589 Zukunft der Uerdinger Rheinbrücke Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Uerdinger Rheinbrücke überspannt als Teil der Bundesstraße 288 zwischen dem Krefelder Stadtteil Uerdingen und dem Duisburger Stadtteil Mündelheim den Rhein und ist mit 860 Metern Länge, zwei Fahrstreifen und zwei Gehwegen, eine der letzten „unechten“ Hängebrücken über den Rhein. Für den alltäglichen Verkehr, tausende Pendlerinnen und Pendler, sowie den Lastverkehr der ansässigen Unternehmen, ist die Verbindung über den Rhein von entscheidender Bedeutung. Als Teilstück der Bundesstraße 288, verbindet die Uerdinger Rheinbrücke zudem die Bundesautobahnen 57 und 59 und 524. Aufgrund von Abplatzungen an der Unterseite der Betonfahrbahnplatte musste die Brücke Anfang September 2019 für den Lkw-Verkehr ab 7,5 Tonnen gesperrt werden. Dies sorgt seit dem für eine Verschärfung der Verkehrslage rund um die Uerdinger Brücke. Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Uerdinger Rheinbrücke für den Verkehr, die Unternehmen und die Anwohner rund um die betroffenen Stadtteile in Krefeld und Duisburg, muss zeitnah Klarheit über die Zukunft der Brücke geschaffen werden. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3027 mit Schreiben vom 5. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7766 2 1. Wie weit sind die Arbeiten und Abstimmungsprozesse innerhalb des Ministeriums und Strassen.NRW, bezüglich eines Konzeptes und Zeitplans? Das Sanierungskonzept des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen für die Rheinbrücke Krefeld-Uerdingen im Zuge der B 288 ist abgestimmt. Ziel ist es, die aktuelle Sperrung für den Lkw-Verkehr über 7,5 t (Schwerverkehr) so schnell wie möglich wieder aufzuheben. Der aktuelle Zeitplan des Landesbetriebes sieht vor, die für die Wiederfreigabe erforderlichen Sanierungsarbeiten am 11. November 2019 zu beginnen und bis Ende des Jahres abgeschlossen zu haben. Anschließend soll die Brücke für den Schwerverkehr wieder freigegeben werden. Die Sanierungsarbeiten sind jedoch größtenteils witterungsabhängig, sodass die endgültige Dauer der Arbeiten und der genaue Wiederfreigabetermin noch nicht abschließend festgelegt werden können. 2. Wird es einen Neubau der Uerdinger Rheinbrücke geben? Die Planungsmaßnahme über den 4-streifigen Ausbau der B 288 einschließlich des Neubaus der Rheinbrücke wurde aufgrund der großen Bedeutung für die Industriestandorte in Duisburg und Krefeld im November 2018 von der Landesregierung in das Arbeitsprogramm zum Masterplan zur Umsetzung des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen 2019 (Vorlage 17/1655) aufgenommen. Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen hat inzwischen erste Planungsschritte eingeleitet. 3. Falls eine Sanierung geplant ist, was sieht diese vor und welches Konzept wird hierbei verfolgt? Die aktuell anstehenden Arbeiten sehen vor, die gravierenden Schäden an der Betonfahrbahnplatte, die zu der Sperrung für den Lkw-Verkehr über 7,5 t geführt haben, durch eine Betonsanierung mittels eines kunststoffmodifizierten Reparaturbetons zu beseitigen. Parallel dazu arbeitet der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen an einem umfassenden Sanierungskonzept, um die bei der Bauwerksprüfung festgestellten Mängel grundlegend zu beseitigen. Dazu sind noch folgende Voruntersuchungen erforderlich: ergänzende Materialuntersuchungen der Stahlbetonfahrbahnplatte und Feststellen der Güte des verwendeten Betonstahls detaillierte Nachrechnung der Stahlbetonfahrbahnplatte unter Berücksichtigung aller statischen Randbedingungen Auf der Grundlage dieser Untersuchungen wird in Abstimmung mit dem Bundesverkehrsministerium das abschließende Konzept für eine grundlegende Instandsetzung der Bücke festgelegt. Diese Arbeiten sollen voraussichtlich im 2. Quartal 2020 beginnen und weitestgehend von unten, also ohne Beeinträchtigung des Verkehrs, durchgeführt werden. Die Dauer der Arbeiten hängt vom Schadensumfang und den endgültigen Ergebnissen der genannten Voruntersuchungen ab. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7766 3 4. Welches Konzept hat die Landesregierung im Hinblick auf die Ausweichrouten für die LKW-Verkehre? Der Durchschnittliche Tägliche Verkehr (DTV) auf der B 288 in Höhe der Rheinbrücke Uerdingen beträgt 23.400 Kfz pro Tag, der von der Sperrung betroffene Schwerverkehrsanteil umfasst ca. 2.350 Lkw pro Tag. Der Schwerverkehr wird über die beiden nördlich und südlich der B 288 gelegenen Autobahnbrücken der A 40 (Brücke Neuenkamp) und A 44 (Flughafenbrücke) mittels einer zeitnah nach der Anordnung der Sperrung installierten Umleitungsbeschilderung geleitet. Die Schilderstandorte befinden sich am AK Meerbusch, am AK Duisburg und am AK Duisburg- Süd. Ergänzend zu dieser statischen Beschilderung wird am AK Breitscheid auf den dortigen dWiStA-Tafeln über die Sperrung und die jeweilig empfohlene Umleitung informiert. Grundsätzlich erfolgen Umleitungen bei Rheinbrückensperrungen oder dem Ausfall ähnlich wichtiger Infrastrukturelemente über Netzmaschen im Fernstraßennetz. Es werden in der Regel keine Umleitungen über Straßenzüge im nachgeordneten Netz ausgewiesen.