LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/777 02.10.2017 Datum des Originals: 27.09.2017/Ausgegeben: 06.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 230 vom 25. August 2017 des Abgeordneten Horst Becker BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/424 Schon der Anschein der Befangenheit ist zu vermeiden – Sieht die Ministerehrenkommission Interessenskonflikte bei dem Medienminister Stephan Holthoff-Pförtner angesichts seiner Anteile an der Funke-Mediengruppe? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Berufung des Medienunternehmers Stephan Holthoff-Pförtner in das Amt des Medienministers wird von Fachleuten und Institutionen kritisch gesehen, so u.a. den Verfassungsrechtlern und Rechtswissenschaftlern Prof. Hans Herbert von Arnim und Prof. Martin Morlok und Lobbycontrol. Die Funke-Mediengruppe erzielte im Jahr 2015 mit ihren Zeitungen, Zeitschriften, Radiobeteiligungen und Online-Aktivitäten einen Umsatz von 1,3 Mrd. Euro. In Nordrhein-Westfalen gibt die Gruppe neben der WAZ noch die „Neue Ruhr Zeitung“ (NRZ), die „Westfalenpost“ (WP) und die „Westfälische Rundschau“ (WR) heraus. Auch im NRW-Lokalfunk ist die Funke-Mediengruppe stark engagiert: Bei zwölf der insgesamt 44 Lokalstationen ist sie an deren Betriebsgesellschaften nach eigener Darstellung mehrheitlich beteiligt; vor allem an solchen, die im Ruhrgebiet angesiedelt sind. Hinzu kommen noch Minderheitsbeteiligungen an weiteren Stationen . An dem Mantelprogrammanbieter für die Lokalradios, Radio NRW in Oberhausen, hält die Funke-Mediengruppe außerdem (indirekt) einen signifikanten Anteil. In ihrem Koalitionsvertrag hat die CDU/FDP-Landesregierung verankert, „eine Gesamtstrategie ‘Radio in NRW 2022’ für ein vielfältiges und zukunftsfähiges Radio und einen wirtschaftlich tragfähigen Lokalfunk im digitalen Zeitalter“ zu entwickeln. Vor dem Hintergrund dieser Ziele der beiden die Regierung stützenden Fraktionen und der Landesregierung sowie der dargestellten Anteile der Funke-Mediengruppe stellt sich die dringende Frage, welche Interessenskonflikte sich für den NRW-Medienminister Holthoff-Pförtner ergeben. Dies gilt umso mehr, als das schon der Anschein der Befangenheit strikt zu vermeiden ist. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/777 2 In einem Interview mit dem „Spiegel“ (Ausgabe vom 8. Juli) sagte Ministerpräsident Armin Laschet , dass sich Holthoff-Pförtner als Medienminister „an Entscheidungen, die seine Verlagsgesellschaft unmittelbar betreffen“, nicht beteiligen werde. Angesichts des vorliegenden Sachverhaltes ist dies zu hinterfragen. Der Ministerpräsident und alle Minister einer jeweiligen nordrhein-westfälischen Landesregierung sind verpflichtet, für die Dauer ihrer Amtszeit Angaben „zu ihren Vermögensverhältnissen und externen Tätigkeiten zu machen“. So ist es in der Geschäftsordnung der Regierung verankert (§ 33). Die Auskünfte müssen der Ministerehrenkommission übermittelt werden. Diese prüft „die Angaben der Vermögensverhältnisse und externen Tätigkeiten der Mitglieder der Landesregierung auf ihre Richtigkeit und auf etwaige Interessenkonflikte mit dem Amt“ (Anlage 3 zur Geschäftsordnung der Landesregierung). In den Medien wurde darüber berichtet, dass die Sprecherin des Ministeriums, auf die Frage ob die Ministerehrenkommission die Vermögensverhältnisse und externen Tätigkeiten von Minister Holthoff-Pförtner bereits geprüft habe, am 7. Juli mitteilte: „Die Ministerehrenkommission hat ihre Arbeit noch nicht aufgenommen. Sie ist bislang von Ministerpräsident Armin Laschet in der gleichen personellen Besetzung wie zuvor berufen worden. In den nächsten Wochen wird sie sich zunächst konstituieren, anschließend werden die Mitglieder der Landesregierung aufgefordert, ihre Angaben einzureichen. Danach erfolgt die Prüfung.“ Die ab dem 6. Juli verbreitete Darstellung der Funke-Mediengruppe gegenüber Branchendiensten, die Ministerehrenkommission habe das Vorgehen von Minister Holthoff- Pförtner, etwa das VDZ-Präsidentenamt niederzulegen und Ämter bei der Funke-Mediengruppe ruhenzulassen, „geprüft und für richtig befunden“, erwies sich damit als falsch. Wie der Rheinischen Post vom 4. August d.J. zu entnehmen war, wurde die Ministerehrenkommission mit den gleichen Mitgliedern wie in der 16. WP des Landtages wieder berufen. Unter dem Vorsitzenden Hans-Christoph Schüller (Ehrenpräsident der Rheinischen Notarkammer ) sind auch die frühere Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) und der frühere Vorsitzende der Gewerkschaft IGBCE Hubertus Schmoldt (SPD) Mitglieder. Nach diesem Bericht soll sich das Gremium auch mit dem neuen NRW-Medienminister Stephan Holthoff-Pförtner befassen. Es stellt sich die Frage, warum es so lange dauerte, bis die Ministerehrenkommission wieder berufen wurde, denn nach Presseberichten haben Sprecher der Landesregierung in diesem Zusammenhang verschiedentlich und deutlich vor dem 4. August darauf verwiesen, dass die Ministerehrenkommission die Angelegenheit im Sommer prüfen werde, die Ministerehrenkommission bereits von Ministerpräsident Armin Laschet berufen sei und die Besetzung die gleiche sei wie zuvor. (So z.B. der Evangelische Pressedienst in epd medien vom 14.7.2017.) Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 230 mit Schreiben vom 27. September 2017 für die Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales beantwortet. 1. An exakt welchem Tag wurde die Ministerehrenkommission durch den Ministerpräsident berufen? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/777 3 2. An welchem Tag wurden die Vermögensverhältnisse und die wirtschaftlichen Beteiligungen des Ministers für Bundes- und Europangelegenheiten, Internationales und Medien, Herrn Stephan Holthoff-Pförtner, den Mitgliedern der Ministerehrenkommission hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit der Amtsführung des Ministeriums für Bundes- und Europangelegenheiten, Internationales und Medien zur Prüfung vorgelegt? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet: Die Ministerehrenkommission verwahrt, prüft und verwaltet gemäß § 1 der Agenda der Ministerehrenkommission (Anlage 3 zur Geschäftsordnung der Landesregierung) die Angaben, die die Mitglieder der Landesregierung zu ihren Vermögensverhältnissen und externen Tätigkeiten erklären. Die Prüfung erfolgt in einem internen, vertraulichen Verfahren. Nach § 30 Abs.1 der Geschäftsordnung der Landesregierung geben die Mitglieder der Landesregierung ihre Erklärung über ihre Vermögensverhältnisse und externen Tätigkeiten beim Amtsantritt sowie aktualisiert zum 30. Juni des Jahres gegenüber der Ministerehrenkommission ab. 3. Wird die Landesregierung den Landtag über das Ergebnis der Prüfung der Ministerehrenkommission hinsichtlich der Vereinbarkeit der Gesellschafteranteile an der Funke-Mediengruppe und der Amtsführung als Medienminister umgehend informieren ? 4. Wie begründet der Ministerpräsident die offensichtlich bisher von ihm vertretene Auffassung, dass noch nicht einmal der Anschein der Befangenheit bei seinem Medienminister vorliegt, obwohl dieser über die Funke-Mediengruppe u.a. Anteilseigner diverser privater Lokalradios ist und gleichzeitig innerhalb der Landesregierung inhaltlich zuständig ist für die von CDU und FDP geplanten erheblichen Änderungen im Verhältnis zwischen privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk ? 5. Gibt es Überlegungen der Landesregierung, die Zuständigkeit für den Bereich Medien auf ein anderes Ministerium oder den Ministerpräsidenten zu übertragen? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Am 31. August 2017 habe ich die Ressortzuständigkeit im Medienbereich geändert und diese selbst übernommen. Auf die Presseinformation 592/8/2017 vom 31. August 2017 (Anlage) wird verwiesen.