LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7774 06.11.2019 Datum des Originals: 06.11.2019/Ausgegeben: 12.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2983 vom 17. September 2019 des Abgeordneten Michael Hübner SPD Drucksache 17/7428 Was weiß die Staatskanzlei von den wirtschaftlichen Betätigungen des ehemaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die „Bild“-Zeitung berichtete in ihrer Ausgabe vom 12. September 2019 unter der Überschrift „Bahn-Chef Lutz unterschrieb fragwürdige Honorare für Ex-CDU-Ministerpräsident“, dass der ehemalige NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) nach 2010 insgesamt fünf Beraterverträge mit dem Bahn-Konzern hatte. Die Zeitung bezifferte die Höhe der geflossenen Honorare mit mindestens 220.000 Euro, teilweise soll Rüttgers 7.500 Euro als Tagessatz abgerechnet haben. Interne Berichte der Bahn haben laut „Bild“ allerdings ergeben, dass die „Leistungserbringung nicht im vollen Umfang nachvollzogen werden“ konnte. Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 2983 mit Schreiben vom 6. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. Sind der Staatskanzlei die wirtschaftlichen Aktivitäten des ehemaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers bekannt? 2. Hat die Staatskanzlei nach Bekanntwerden der Vorgänge Kontakt zum ehemaligen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers aufgenommen? 3. Erfolgte eine Verrechnung der Honorare mit Übergangsgeldern, die dem ehemaligen Ministerpräsidenten gezahlt wurden? 4. Falls nicht, aus welchem Grund? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7774 2 5. Ist der Staatskanzlei bekannt, ob der ehemalige Ministerpräsident zur Ausübung seiner wirtschaftlichen Aktivitäten auf die Infrastruktur (Büro, Fahrer, Referenten) zurückgegriffen hat, die das Land ihm bis Mitte 2011 zur Verfügung gestellt hat? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs wie folgt beantwortet: Die Fragen betreffen Aspekte, die dem grundrechtlichen Schutz der Belange des Ministerpräsidenten a.D. Dr. Jürgen Rüttgers unterfallen. Diese stehen einer Beantwortung entgegen.