LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7778 06.11.2019 Datum des Originals: 06.11.2019/Ausgegeben: 12.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3055 vom 18. Oktober 2019 der Abgeordneten Sven W. Tritschler und Iris Dworeck-Danielowski AfD Drucksache 17/7673 Hausbesetzung durch kriminelle linke Hausbesetzer in Köln-Kalk Anfang Oktober 2019 – Was sind die Hintergründe? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 3. Oktober 2019 haben mutmaßlich linke Kriminelle ein Haus in der Dieselstraße 15 in Köln-Kalk besetzt1. Diese Besetzer agieren unter dem Synonym „Kollektiv Nestkampf“2. Die Besetzung geschah – im Rahmen einer Demonstration – vor den Augen der Polizei. Es handelte sich um eine Antifa-Demonstration mit dem Thema: „Dem Rechtsruck entgegentreten – unsere Solidarität gegen ihren Nationalismus”3 Das „Kollektiv Nestkampf“ erhielt Unterstützung vom Autonomen Zentrum, indem etwa auf den auf Facebook erschienenen „Wunschzettel“ der Besetzer hingewiesen wurde4. Das Autonome Zentrum beherbergt laut Antwort (Dr. 17/3442) der Landesregierung auf die Kleine Anfrage (Dr. 17/2990) mindestens vier vom Verfassungsschutz beobachtete Organisationen. Das Unterstützerumfeld sowie die Initiatoren der ursprünglichen Demonstration belegen den linken Hintergrund dieser illegalen Hausbesetzung. 1 https://www.ksta.de/koeln/kalk/vor-den-augen-der-polizei-aktivisten-besetzen-wohnhaus-in-kalk- 33263194 2 https://nestkampf.wordpress.com/ 3 https://kollektivedelweiss.noblogs.org/ 4 https://www.facebook.com/Autonomes.Zentrum.Koeln/posts/2620112068048228 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7778 2 Die Polizei räumte das Gebäude am Nachmittag des 4. Oktobers5. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3055 mit Schreiben vom 6. November 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Welche Straftaten sind im Zusammenhang mit der Besetzung und der Räumung des Hauses Dieselstraße 15 sowie während der ursprünglichen Demonstration begangen worden? (Bitte nach Ort und Zeitpunkt der einzelnen Vorkommnisse aufschlüsseln. Bitte auch Straftaten gegen Polizeibeamte explizit ausweisen.) Im Zusammenhang mit der Besetzung und Räumung des Hauses Dieselstraße 15 in Köln- Kalk sind polizeilich bislang zwei Straftaten bekannt geworden. Am 3. Oktober 2019 gegen 14:30 Uhr kam es dort zu einem Hausfriedensbruch, der durch insgesamt 37 Beschuldigte begangen wurde. Gegen 23:00 Uhr kam es an demselben Ort zu einer Bedrohung einer Polizeivollzugsbeamtin. 2. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über das „Kollektiv Nestkampf“, auch im Hinblick auf die Verstrickung von deren Mitgliedern mit dem linksextremistischen Milieu und in Bezug auf linke politische Straftaten? Nach Erkenntnissen der Landesregierung ist das „Kollektiv Nestkampf“ erstmals bei der Hausbesetzung am 3. Oktober 2019 in Köln-Kalk in Erscheinung getreten. Meldungen der zuständigen Kriminalinspektion Polizeilicher Staatsschutz Köln zufolge hat das „Kollektiv Nestkampf“ im Zuge dieser Besetzung eine Stellungnahme an die Presse gegeben. Danach handelt es sich um ein Bündnis aus jungen Menschen hauptsächlich aus Köln-Kalk, die eine angeblich zunehmende Gentrifizierung kritisieren und sich gegen die aktuelle Wohnraumpolitik positionieren. Dies entspricht auch dem auf der Internetseite der Gruppierung veröffentlichten Selbstverständnis (vgl. http://nestkampf.wordpress.com/uber-uns/). Extremistische Aussagen oder Tendenzen im Sinne von Agitationsmustern gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung sind den Verlautbarungen jedoch nicht zu entnehmen. Die Profile in den Sozialen Medien, beispielsweise der genutzte Twitterkanal "@nestkampf", sind erst seit Beginn der Besetzung aktiv. Weitergehende Erkenntnisse zu Mitgliederstrukturen, Vernetzungen in das linksextremistische Spektrum sowie zu Straftaten des "Kollektiv Nestkampf" liegen bislang nicht vor. Allgemein lässt sich sagen, dass derartige Besetzungsaktionen meist von anlassbezogen gebildeten und lediglich temporär bestehenden Personenzusammenschlüssen durchgeführt werden. Mitgliedschaften im klassischen Sinne existieren dabei nicht. Je nach Dauer der Aktionen ist zudem ein personeller Austausch der Teilnehmer zu beobachten. 5 https://www.ksta.de/koeln/kalk/einsatz-in-koeln-kalk-polizei-raeumt-besetztes-haus---strafanzeigegegen -gruppe-33267412 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7778 3 3. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Rolle des Autonomen Zentrums, seiner Vertreter und Bewohner, den dort beheimateten linken verfassungsfeindlichen Gruppen sowie der sogenannten Bauwagenplätze (einschließlich deren Vertreter und Bewohner)? Es wird auf die Antworten der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 1228 (LT-Drs. 17/3442) und 2827 (LT-Drs. 17/7245) sowie auf den Verfassungsschutzbericht des Landes Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2018 (S. 184 f.) verwiesen. 4. Welche weiteren Organisationen waren an der Planung und Durchführung der Besetzung des Hauses sowie an der ursprünglichen Demonstration beteiligt? (Von besonderem Interesse sind hier vom Verfassungsschutz beobachtete Organisationen. wie z.B. die interventionistische Linken, aber auch Gewerkschaften oder die Jugendorganisationen von politischen Parteien wie z.B. der SPD, Bündnis90/DieGrünen, der Partei die Linke und anderer Parteien. ) Es liegen derzeit keine Hinweise vor, dass neben dem „Kollektiv Nestkampf“ weitere Organisationen an der Planung und Durchführung der Besetzung sowie an der ursprünglichen Demonstration beteiligt waren. 5. In wie weit sind die einzelnen Hausbesetzer aufgrund von Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Organisationen bzw. auch als reine Einzelpersonen vom Verfassungsschutz in der Vergangenheit beobachtet worden? Einzelne Hausbesetzer sind dem Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen aufgrund ihrer Kontakte in das autonome Spektrum bekannt. Ob es sich hierbei um Führungspersonen oder lediglich weitläufige Unterstützer des „Kollektiv Netzkampf“ handelt, ist noch Gegenstand weiterer Auswertungen. Gefestigte extremistische Positionen oder strukturelle Vernetzungen der Gruppierung in die linksextremistische Szene sind im aktuellen Stadium der Auswertung nicht belegbar.