LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/778 02.10.2017 Datum des Originals: 29.09.2017/Ausgegeben: 06.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 263 vom 31. August 2017 des Abgeordneten Christian Loose AfD Drucksache 17/547 U-Fördergelder für NRW – Wie sind die finanziellen Folgen von BREXIT und der Aufnahme ärmerer osteuropäischer Länder in die EU für die Verteilung von EU-Fördergeldern in NRW? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die EU stellt große Summen an Fördergeldern für Strukturfonds zur Verfügung. Für die Kohäsionspolitik (EFRE, ESF und Kohäsionsfonds) soll 351,8 Mrd. Euro im Zeitraum 2014 bis 2020 ausgegeben werden. Das hat die EU auch in vorangegangen Förderperioden getan. Die EU hat seit 2004 mehrere im Vergleich zu Westeuropa wesentlich ärmere Länder, wie z.B. Rumänien und Bulgarien, aufgenommen. Außerdem wird die EU aufgrund des baldigen Ausscheidens des Vereinigten Königreichs (BREXIT) den zweitgrößten Nettozahler mit 11,5 Milliarden Euro verlieren. In NRW gibt es strukturschwache Regionen, wie z.B. das Ruhrgebiet. Es ist daher von Interesse, wie sich diese Umstände auf strukturschwache Regionen und den Landeshaushalt NRWs ausgewirkt haben bzw. auswirken werden? Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 263 mit Schreiben vom 29. September 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/778 2 1. Wie viele EU-Gelder werden nach NRW im aktuellen Zeitraum im Vergleich zu den Förderzeiträumen 2007-2013 und 2000 bis 2006 fließen? (Bitte nach den einzelnen EU-Förderfonds aufschlüsseln.) Die Unionsunterstützung von 2000 bis 2020 aufgeschlüsselt nach EFRE und ESF (in Mio. Euro zu jeweiligen Preisen) beträgt: Förderzeitraum 2000-2006 2007-2013 2014-2020 EFRE 851,0 1.283,4 1.211,7 ESF 913,7 684,0 627,0 Gesamt 1.764,7 1.967,4 1.838,7 2. Welche Regionen NRWs wurden in Folge der Aufnahme neuer EU Mitglieder nach 2004 wie in ihrer Förderungsbedürftigkeit (ESI Kategorien: Weniger entwickelte Regionen: BIP pro Kopf < 75% des EU-Durchschnitts, Übergangsregionen: BIP pro Kopf 75 bis 90% des EU-Durchschnitts, Höher entwickelte Regionen: BIP pro Kopf > 90% des EU-Durchschnitts) neu eingestuft? (Bitte nach Regionen aufschlüsseln .) Die EU-Osterweiterung 2004 hatte keine Auswirkungen auf die zugehörigen Regionskategorien Nordrhein-Westfalens. 3. Welche finanziellen Auswirkungen hat die EU-Osterweiterung für die NRW-Regionen in Bezug auf EU-Fördermittel gehabt? (Bitte nach Region, geänderter Förderkategorie für die jeweilige Region, jeweiligem finanziellem Umfang aufschlüsseln.) Nordrhein-Westfalen hat in den Förderperioden seit der EU-Osterweiterung mehr Mittel aus den EU-Förderfonds erhalten als vorher. Bezüglich der Förderkategorien siehe Antwort zu Frage 2. 4. Für den Fall, dass es Rückgänge bei den EU-Fördermitteln für das Land NRW gab bzw. gibt: Wie haben das Land NRW bzw. der Bund reagiert, z.B. durch Kompensation mit landes- oder bundeseigenen Mitteln? (Bitte nach Regionen, Landesund Bundesmittel aufschlüsseln.) Im Vergleich des aktuellen Förderzeitraums zur Förderperiode 2000-2006 liegt eine Steigerung bei den EU-Fördermitteln vor, ebenso gab es einen deutlichen Mittelzuwachs im Vergleich der beiden vorangegangenen Förderzeiträume. Im Vergleich der laufenden Förderperiode zur Förderperiode 2007-2013 liegt nur ein geringer Rückgang vor, welcher nicht kompensiert werden musste. Das Volumen der EU-Mittel für Nordrhein-Westfalen zeigt sich über den gesamten Zeitraum sehr stabil (siehe Tabelle Frage 1). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/778 3 5. Welche Auswirkungen wird der BREXIT, das Ausscheiden des Nettozahlers Großbritanniens , auf die Vergabe von EU-Fördergeldern nach NRW haben, wenn es z.B. zu keiner Kompensation der Gelder aus UK durch andere Mitgliedsländer kommt? (Bitte nach Projekt und Regionen in NRW aufschlüsseln.) Der Brexit hat auf die Vergabe von EU-Fördergeldern nach Nordrhein-Westfalen in der laufenden Förderperiode keine Auswirkungen. Ob der Brexit in zukünftigen Förderphasen Auswirkungen auf das Mittelvolumen haben wird, ist noch nicht absehbar.