LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7781 07.11.2019 Datum des Originals: 06.11.2019/Ausgegeben: 13.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3033 vom 8. Oktober 2019 des Abgeordneten Alexander Langguth FRAKTIONSLOS Drucksache 17/7605 Tierversuche an nordrhein-westfälischen Hochschulen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gemäß § 7 Tierschutzgesetz sind Tierversuche Eingriffe oder Behandlungen zu Versuchszwecken an Tieren sowie am Erbgut von Tieren, wenn sie mit Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere verbunden sein können. Unter anderem zählen die Grundlagenforschung und die Hochschulausbildung bzw. Schulung zum Erwerb beruflicher Fähigkeiten zu den Zwecken von Tierversuchen. Allein in 2017 wurden bundesweit 2.068.813 Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken verwendet, wobei sich der Anteil von Mäusen und Ratten auf über 78 Prozent beläuft.1 Hinzu kommen die Tiere, die für wissenschaftliche Zwecke getötet wurden.2 Das langfristige Ziel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft lautet, Tierversuche komplett zu ersetzen.3 Auch an nordrhein-westfälischen Hochschulen werden Tierversuche durchgeführt. Tierversuchsvorhaben müssen im Vorfeld beim LANUV beantragt und genehmigt oder unter bestimmten Bedingungen dem Fachbereich 81 nur angezeigt werden.4 Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3033 mit Schreiben vom 6. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft beantwortet. 1 Vgl. https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Tier/Tierschutz/Versuchstierdaten2017.pdf?__blob=publ icationFile (abgerufen am 25.09.2019) 2 Vgl. § 4 Abs. 3 Tierschutzgesetz 3 Vgl. https://www.bmel.de/DE/Tier/Tierschutz/_texte/TierschutzTierforschung.html?docId=11850874 (abgerufen am 25.09.2019) 4 https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tierversuche (abgerufen am 27.09.2019) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7781 2 Vorbemerkung der Landesregierung Im Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) wird die Anzahl der Anträge von genehmigungs- bzw. anzeigepflichtigen Tierversuchen amtlich erfasst, die genehmigt bzw. bestätigt werden. 1. Wie viele Tierversuche wurden jährlich in den vergangenen zehn Jahren an den nordrhein-westfälischen Hochschulen durchgeführt? Bitte Werte je Hochschule angeben. 2. Wie verteilen sich die Tierversuche aus Frage 1 auf die wissenschaftlichen Versuchszwecke? Bitte jährliche Werte je Hochschule angeben. 3. Wie viele Tiere wurden in den Tierversuchen aus Frage 1 verwendet? Bitte jährliche Werte je Hochschule angeben. 4. Wie verteilen sich die Tiere aus Frage 3 nach ihrer Spezies? Bitte jährliche Werte je Hochschule angeben. Die Fragen 1-4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zu den Fragen nach der Anzahl der an Hochschulen durchgeführten Tierversuche und der dabei verwendeten Tiere und Tierarten liegen amtliche Informationen nicht vor. Ob ein genehmigtes oder angezeigtes Versuchsvorhaben tatsächlich und wenn, in welchem Jahr, durchgeführt wurde (die Durchführung kann innerhalb des Genehmigungs-/Bestätigungszeitraumes von bis zu fünf Jahren erfolgen), liegt in der Verantwortung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. Die Ermittlung von Informationen zur Beantwortung der Fragen, die sich auf durchgeführte Tierversuche beziehen müsste über eine Abfrage bei den verschiedenen Hochschulstandorten erfolgen. Für eine solche Abfrage existiert keine gesetzliche Grundlage. Die Beantwortung einer solchen Abfrage würde seitens der Hochschulen nur auf freiwilliger Basis erfolgen. 5. Welche Fortschritte in der Erforschung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zur Einschränkung von Tierversuchen konnten nordrhein-westfälische Hochschulen in den vergangenen zehn Jahren erzielen? Mit der EU-Richtlinie 2010/63 zum 3R-Prinzip und deren Implementierung in das Tierschutzgesetz im Jahr 2013 wurde die Forschung zu Ersatz- und Ergänzungsmethoden intensiviert. Deren möglicher Einsatz wird heute im Rahmen jedes Genehmigungsverfahrens geprüft. Ziel des 3R-Prinzips ist es, Tierversuche vollständig zu vermeiden (Replacement) und die Zahl der Tiere (Reduction) und ihr Leiden (Refinement) in Versuchen auf das unerlässliche Maß zu beschränken. Die Landesregierung unterstützt darüber hinaus die Bemühungen um die Weiterentwicklung und den Einsatz von Alternativ- und Ergänzungsmethoden im Rahmen einer Projektförderung für CERST (Centrum für Ersatzmethoden zum Tierversuch) am Institut für Umweltforschung (IUF), Düsseldorf. In diesem Rahmen ist geplant, gemeinsam mit den Hochschulen und Forschungseinrichtungen noch in diesem Jahr eine Veranstaltung mit dem Ziel durchzuführen, die Aktivitäten der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Nordrhein-Westfalen zu bündeln, um den Austausch und die Kooperation der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler untereinander zu intensivieren und dadurch die LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7781 3 Forschung noch sichtbarer zu machen. Die Idee der Projektleiterin von CERST, hierfür ein Institut aufzubauen, wird in diesem Rahmen vorgestellt und diskutiert.