LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7785 07.11.2019 Datum des Originals: 05.11.2019/Ausgegeben: 13.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3024 vom 2. Oktober 2019 der Abgeordneten Stefan Kämmerling und Alexander Vogt SPD Drucksache 17/7560 Mehr Schein als Sein? Social-Media-Aktivitäten der Ministerien in Nordrhein-Westfalen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Aus der Antwort auf die Kleine Anfrage 2876 der SPD-Fraktion zu den Social-Media-Aktivitäten der Landesregierung geht hervor, dass die Möglichkeiten des Bürgerdialogs durch soziale Netzwerke in den einzelnen Ministerien ganz unterschiedlich genutzt werden. Gleichzeitig hat die Landesregierung die Ausgaben für bezahlte Werbung in sozialen Netzwerken in den letzten zwei Jahren verzehnfacht – auf rund 175.000 Euro. Die Aufstellung des Innenministeriums ist jedoch irreführend. Obwohl die Behörde keinen Facebook- oder Instagram-Account, sondern lediglich einen Twitter-Kanal mit nur rund 6.700 Followern betreibt, wartet das Ministerium in der Übersicht aller Ministerien auf allen drei Kanälen mit den höchsten Abonnenten- und Follower-Zahlen auf. Diese Zahlen sind allerdings hauptsächlich bzw. ausschließlich auf die Social-Media-Kanäle der Polizeibehörden zurückzuführen. Das dafür eingesetzte Personal bei der nordrhein-westfälischen Polizei wird in der Antwort auf die Kleine Anfrage allerdings nicht aufgelistet. So entsteht ein völlig verzerrter Eindruck. Der Ministerpräsident hat die Kleine Anfrage 3024 mit Schreiben vom 5. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Wie viele „Likes“ und „Follower“ bzw. „Abonnenten“ und Fanzahlen haben ausschließlich die Seiten der Ministerien (ohne die ihnen unterstellten Behörden) auf den jeweils von ihnen aktiv genutzten sozialen Netzwerken im Zeitverlauf der vergangen drei Jahre? (Bitte nach Ministerien und sozialen Netzwerken aufschlüsseln) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7785 2 08/2016 08/2017 08/2018 08/2019 STK Facebook Likes - 60.873 51.841 53.141 Abonnenten - 48.996 50.467 53.045 Twitter 12.535 19.304 23.726 27.351 Instagram - - - - MKFFI Facebook Likes - 465 1.739 3.448 Abonnenten - 493 1.933 3.646 Twitter - 617 1.692 2.465 Instagram - - - 1.641 08/2016 08/2017 08/2018 08/2019 FM Facebook Likes - - 1.765 2.499 Abonnenten - - 1.851 2.626 Twitter 231 1.020 1.641 1.914 Instagram - - - - IM Facebook Likes - 17.110 29.177 38.509 Abonnenten - 17.232 29.528 39.176 Twitter - 745 2.852 4.911 Instagram - - 5.220 11.400 MWIDE Facebook Likes -*1 6.378 7.744 8.598 Abonnenten -*1 6.185 7.699 9.137 Twitter 9.012 10.806 16.392*2 21.713 Instagram - - - 173 MAGS Facebook Likes - 675 1.086 1.687 Abonnenten - 691 1.184 1.865 Twitter - - - 1.817 Instagram - - - - MSB Facebook Likes - - 1.791 2.597 Abonnenten - - 2.166 3.175 Twitter - - 1.969 3.049 Instagram - - 757 1.782 MHKB G Facebook Likes - 491 7.553 10.684 Abonnenten - 486 7.737 10.996 Twitter - 246 1.142 1.858 Instagram - - 453 1.383 JM Facebook LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7785 3 Likes - - - 1.197 Abonnenten - - - 1.230 Twitter - - - 750 Instagram - - - 560 VM Facebook Likes - - - - Abonnenten - - - - Twitter - - 1.140 2.367 Instagram - - - 953 MULNV Facebook Likes -*1 1.373 1.585 1.795 Abonnenten -*1 1.425 1.680 1.906 Twitter - 769 -*1 2.629 Instagram - - - - 08/2016 08/2017 08/2018 08/2019 MKW Facebook Likes - 3.260 3.329 3.635 Abonnenten -*1 -*1 -*1 3.995 Twitter -*1 2.756 3.157 3.702 Instagram - - - 290 MBEI Facebook Likes - - - 270 Abonnenten - - - 281 Twitter 1.302 1.901 2.448 4.546 Instagram - - - 941 *1 Zahlen sind technisch nicht ermittelbar. *2 Inzwischen konnte die Gesamtzahl ermittelt werden; das war bei der Kleinen Anfrage 2876 aus technischen Gründen nicht möglich. 2. Wie viele „Posts“ wurden in den letzten drei Jahren monatlich in den einzelnen Kanälen abgesetzt? (Bitte jeweils nach Ministerium und sozialen Netzwerken aufschlüsseln) durchschnittliche Posts pro Monat von 2016 - 2019 Facebook Twitter Instagram STK 11 109 - MKFFI 21 51 8 FM 9 9 - IM 13 50 11 MWIDE 56 94 3 MAGS 13 28 - LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7785 4 MSB 19 45 6 MHKBG 24 24 13 JM 15 5 3 VM - 47 13 MULNV 8 19 - MKW 45 22 11 MBEI 4 139 4 3. Wie kommen in der Auflistung der Antwort auf die Kleine Anfrage 2876 beim Innenministerium – auch ohne Polizei – Posts bei Facebook und Instagram zustande, obwohl das Ministerium keine eigenen Kanäle betreibt? Das Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen betreibt eigene Kanäle sowohl bei Facebook als auch bei Instagram. Die Abteilung 6 des Ministeriums (Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen) betreibt zwei Facebook-Kanäle für das Aussteigerprogramm Rechtsextremismus „Spurwechsel“ und das Aussteigerprogramm Islamismus „API“. Beide Kanäle dienen der Kontaktaufnahme mit potenziellen Aussteiger-Kandidaten. Die Abteilung 3 des Ministeriums (Gefahrenabwehr) unterstützt die 396 Freiwilligen Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen mit einer breit angelegten Image- und Personalwerbekampagne bei der Mitgliedergewinnung und -bindung. Diese Kampagnen- Auftritte der Abteilung 3 bei Facebook und Instagram sind wesentlicher Bestandteil des crossmedialen Kampagnenkonzeptes. 4. Die Social Media-Aktivitäten des Innenministeriums umfassten beispielsweise im Monat September 2019 lediglich elf Tweets. Warum beläuft sich der Stellenanteil an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die das Ministerium für Aktivitäten in sozialen Netzwerken beschäftigt, dennoch auf 1,45 Stellen? Der Twitterkanal wird vom Referat Presse und Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums betrieben. Die Betreuung ist mit 0,2 Stellenanteilen veranschlagt. Die übrigen 1,25 Stellenanteile entfallen auf die Social Media-Aktivitäten der Abteilungen 3 und 6 (siehe Antwort auf Frage 3). 5. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei den Polizeibehörden in Nordrhein-Westfalen für Social-Media-Aktivitäten beschäftigt? Die Nutzung sozialer Netzwerke im Internet durch die Polizeibehörden des Landes Nordrhein- Westfalen ist mit Erlass vom 30.09.2016 (Az.: 4/LRed - 11.04.06) geregelt. Danach sind in allen Polizeibehörden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben ihren originären Tätigkeiten in Personalunion auch mit Social Media-Aktivitäten beschäftigt. Diese Social Media-Aktivitäten werden zentral und verantwortlich von der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der einzelnen Polizeibehörden betreut. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7785 5 Im Allgemeinen sind deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit tagesaktuellen und projektbezogenen Arbeiten der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betraut, wie z.B. mit der Beantwortung von Presseanfragen, der Pflege des Internet- und Intranetauftritts, der Organisation eines Tages der offenen Tür, der Besucherbetreuung oder der Gestaltung und Produktion von Printmedien. Neben diesen Alltagsaufgaben sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen besonderer Lagen in sog. Besonderen Aufbauorganisationen (BAO) anlassbezogen mit Social Media-Aktivitäten befasst. Eine Abfrage aller 50 Polizeibehörden zur Quantifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für Social Media-Aktivitäten beschäftigt sind, ist in der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.