LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7798 08.11.2019 Datum des Originals: 06.11.2019/Ausgegeben: 14.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3060 vom 22. Oktober 2019 der Abgeordneten Sarah Philipp SPD Drucksache 17/7684 Bierfest statt Landtag: Welchen Maßstab legt der Ministerpräsident an seine Terminplanung während Plenarsitzungen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In seiner Antwort vom 17. Oktober 2019 auf meine Kleine Anfrage 3012 hat der Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Internationales, Dr. Stephan Holthoff-Pförtner, für Ministerpräsident Armin Laschet erklärt, warum dieser während der Plenarsitzung am 18.09.2019 lieber an einem Fassanstich bei der CDU Köln-Chorweiler als an der Landtagsdebatte zur Zukunft des Rheinischen Reviers teilgenommen hat. Leider blieb dabei jedoch unbeantwortet, ob, warum und zu welchen Anlässen es der Ministerpräsident für sachgerecht hält, unentschuldigt bei einer Landtagssitzung zu fehlen. Der Minister für Bundes und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 3060 mit Schreiben vom 6. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten beantwortet. 1. Warum hält der Ministerpräsidenten einen Fassanstich seiner Partei für angemessen, um unentschuldigt bei der Debatte im Landtag zur Zukunft des Rheinischen Reviers zu fehlen? 2. Warum hat sich der Ministerpräsident für sein Fehlen in der Plenarsitzung zugunsten des Fassanstichs bei der CDU Köln-Chorweiler nicht entschuldigen lassen? 3. Wie oft hat der Ministerpräsident in der aktuellen Legislaturperiode bisher unentschuldigt gefehlt? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7798 2 4. Warum beantwortet die Landesregierung Fragen von Abgeordneten zur Präsenz des Ministerpräsidenten bei Plenarsitzungen ausweichend und schmallippig? Die Fragen werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 1 und 2 nehme ich Bezug auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3012 vom 17. Oktober 2019 (LT-Drs. 17/7666). Im Übrigen liefert das Plenarprotokoll des Landtags jeweils authentisch Auskunft über die Abwesenheiten der Mitglieder des Landtags wie auch der Mitglieder der Landesregierung von Sitzungen des Landtags. Darüber hinaus beantwortet die Landesregierung parlamentarische Anfragen nach Maßgabe der diesbezüglichen verfassungsrechtlichen Vorgaben.