LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7855 11.11.2019 Datum des Originals: 11.11.2019/Ausgegeben: 15.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3018 vom 1. Oktober 2019 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/7525 Wie häufig nutzt Ministerpräsident Laschet für seine Termine den Hubschrauber? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Jahr 2018 staute sich der Verkehr auf den Autobahnen Nordrhein-Westfalens nach offizieller Lesart auf 117.699 Kilometer Länge. Das sind fast 13 Prozent mehr als zunächst vom Landesbetrieb „Straßen.NRW“ vermeldet. In solchen Fällen ist es gut, eine andere Wahl als das Auto zu haben. Für den Ministerpräsidenten besteht sogar eine besondere Alternative. Er hat die Möglichkeit, zur Erfüllung seiner Termine auf den Hubschrauber als Verkehrsmittel zuzugreifen. In der Presse werden Hubschraubergeräusche und schwere schwarze Limousinen mit Blaulicht gar als das „sichere Zeichen, dass NRW-Ministerpräsident Armin Laschet eingetroffen ist“ gewertet (WB, 29.07.2019). Bei Hubschrauberflügen handelt es sich allerdings um eine besonders kostspielige und besonders umwelt- und klimaschädliche Art der Fortbewegung. Deshalb ist davon auszugehen, dass dieses Verkehrsmittel mit besonderem Bedacht genutzt wird. Der Minister für Bundes und Europaangelegenheiten sowie Internationales hat die Kleine Anfrage 3018 mit Schreiben vom 11. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. Zu welchen Terminen hat der amtierende Ministerpräsident in seiner Amtszeit zu seinen Terminen den Hubschrauber genutzt? (Bitte nach Terminen, Anlass, Flugstrecke und Flugzeiten differenzieren.) 2. Zu welchen Terminen hat die ehemalige Ministerpräsidentin in ihrer Amtszeit von 2010 bis 2017 für ihre Termine den Hubschrauber genutzt? (Bitte nach Terminen, Anlass, Flugstrecke und Flugzeiten differenzieren.) 3. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten der Hubschrauberflüge (pro Kilometer/Flugstunde/jährliche Gesamtkosten)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7855 2 4. In welcher Höhe emittieren die durch den Ministerpräsidenten genutzten Hubschrauber umweltschädliche Abgase? (Bitte insbesondere auf CO2, Stickoxide und Feinstaub pro Flugstunde bzw. auf 100 Kilometer eingehen.) 5. Leistet die Landesregierung einen Ausgleich für die entstandenen Klimaschäden? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des bestehenden Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Nutzung der Hubschrauber der Polizeifliegerstaffel durch sämtliche Mitglieder der Landesregierung richtet sich nach dem einschlägigen Erlass des Innenministeriums zur Polizeifliegerstaffel des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Oktober 2008. Dieser ist VSeingestuft und kann daher nur auszugsweise zitiert werde. Mit Blick auf die Beförderung der Mitglieder der Landesregierung gilt: „Die Polizeifliegerstaffel befördert Mitglieder der Landesregierung und deren Begleitpersonen auf Anforderung des Innenministeriums, soweit fliegendes Personal und Fluggerät zur Verfügung stehen, die Beförderung zur Erfüllung der Aufgaben der Landesregierung und ihrer Mitglieder erforderlich ist und dadurch die Erfüllung polizeilicher Aufgaben nicht beeinträchtigt wird.“ Herr Ministerpräsident hat entschieden, von dieser Möglichkeit äußerst restriktiv und nur in besonderen Fällen Gebrauch zu machen, in denen die Wahrnehmung von kollidierenden Amtsverpflichtungen anders nicht zu erfüllen wäre. Seit seiner Amtsübernahme ist der Ministerpräsident in insgesamt 16 Fällen mit einem Hubschrauber zu einem amtlichen Termin befördert worden. Der Einsatz erfolgte jeweils aus zwingenden Gründen in außergewöhnlichen Fällen, um zeit- und sachgerecht einer Terminverpflichtung nachkommen zu können. Die Nutzung erfolgte ferner unter strikter Wahrung des Haushaltsgrundsatzes der Wirtschaftlichkeit. Anzahl und Grundlage der Hubschraubertransporte entspricht vor diesem Hintergrund im Grundsatz der langjährigen Staatspraxis der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in den Bundesländern. Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies: Peer Steinbrück (Amtszeit 06.11.2002 – 22.06.2005): 29 Flüge Dr. Jürgen Rüttgers (Amtszeit 22.06.2005 – 14.07.2010): 33 Flüge Hannelore Kraft (Amtszeit 14.07.2010-27.06.2017): 0 Flüge Informationen zu einzelnen Fahrtstrecken (Fahrtenbücher) der Mitglieder der Landesregierung – sei es mit dem Auto, dem Zug oder einem Flugzeug – sind unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit, insbesondere der Sicherheit der betroffenen Personen (einschließlich der Begleitung sowie der Polizeikräfte) nicht möglich, da ansonsten Rückschlüsse auf Bewegungsprofile der Mitglieder der Landesregierung möglich wären. Die Landesregierung kompensiert seit 2009 (Regierungszeit Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers) ihre Dienstreisen mit Fahrzeugen und Flugzeugen für sämtliche Bedienstete der Landesregierung durch den zentralen Kauf von Emissionsminderungsgutschriften („Zertifikaten“). Hierfür sind Mittel in den Landeshaushalt eingestellt. Geschäftlich bedingte Bahnfernreisen werden von der Deutschen Bahn klimaneutral durchgeführt. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7855 3 Darüber hinaus hat Herr Ministerpräsident Laschet im Rahmen der Kabinettklausursitzung der Landesregierung am 24./25. September 2019 den Prüfauftrag erteilt, die Kompensation der Inanspruchnahme von Flugzeugen und Fahrzeugen unter Klimaaspekten zu evaluieren und gegebenenfalls Vorschläge zur Fortentwicklung bzw. Optimierung zu unterbreiten.