LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7864 12.11.2019 Datum des Originals: 12.11.2019/Ausgegeben: 18.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3054 vom 18. Oktober 2019 des Abgeordneten Sven W. Tritschler AfD Drucksache 17/7670 Die CDU will das Waffenrecht verschärfen; doch sind wirklich Legalwaffenbesitzer das Problem? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Nachgang zum Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019 fordert die CDU laut Berichten des Redaktionsnetzwerks Deutschland1 in einem Positionspapier des Bundesvorstands eine Verschärfung des Waffenrechts. Der Täter von Halle hatte seine Waffen nach bisherigen Erkenntnissen allerdings nicht legal erworben, sondern diese offenbar selbst konstruiert, bzw. illegal über das Internet bezogen.2 Er ist dabei keine Ausnahme. Im Rahmen der nur noch sporadisch stattfindenden Kontrollen der deutschen Außengrenzen (z.B. anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg) stößt die Polizei neben erheblichen Drogenmengen und einer Vielzahl illegaler Migranten immer wieder auch auf Waffen. Gleichzeitig bietet das Internet Unbefugten neue Möglichkeiten, sich zu bewaffnen: Waffen können im „Dark Web“ bestellt oder mittels digitaler Bauanleitungen und 3D-Druckern selbst konstruiert werden. Der legale Erwerb von Waffen ist in Deutschland dagegen an sehr strenge Auflagen gebunden, die in den vergangenen Jahren immer wieder verschärft wurden. 1 https://www.rnd.de/politik/reaktion-auf-halle-cdu-will-waffenrecht-verscharfen-und-uberwachung-iminternet -erleichtern- S5UYTC7EPFHCNIWRN77G6U2KPQ.html?fbclid=IwAR0H3e4OhdkbsL3bzQsonwupeel7KCUes50A8 b-IuzCH8qWCWFDI2cJ_vgw – abgerufen am 17. Oktober 2019 2 https://www.tagesschau.de/inland/halle-attentaeter-101.html - abgerufen am 17. Oktober 2019 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7864 2 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3054 mit Schreiben vom 12. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie viele Personen in Nordrhein-Westfalen sind Inhaber eines gültigen Waffenscheins oder einer gültigen Waffenbesitzkarte und demnach zum Erwerb, bzw. zum Führen von Schusswaffen berechtigt. (Bitte aufschlüsseln nach Art der Berechtigung, Anlass der Berechtigung, Kreisen und Regierungsbezirken.) Insgesamt sind 314.432 natürliche Personen mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis im Nationalen - Waffenregister gespeichert. Dabei kann eine Person auch mehrere waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen. 153.962 Personen sind gespeichert, die sowohl eine waffenrechtliche Erlaubnis, als auch eine Waffe oder ein Waffenteil besitzen. Nachfolgend sind die Anzahl der im Nationalen-Waffenregister gespeicherten, aktuell gültigen Erlaubnisse nach Erlaubnistyp aufgelistet: Standard-Waffenbesitzkarte 278.547 Sportschützen-WBK (ab 01.04.2003) 15.652 Waffenbesitzkarte für Sammler 1.479 Waffenbesitzkarte für Sachverständige 44 Waffenbesitzkarte für Vereine 2.698 Mitbenutzererlaubnis zur gemeinsamen WBK 3.496 Munitionserwerbsschein 965 Kleiner Waffenschein 164.395 Waffenschein 4.359 Waffenhandelserlaubnis 490 Stellvertretererlaubnis Waffenhandel 154 gewerbliche Waffenherstellungserlaubnis 112 Stellvertretererlaubnis Waffenherstellung 7 private Waffenherstellungserlaubnis 12 Ausnahmegenehmigung verbotene Waffe/Munition 12 Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Führens bei öffentlichen Veranstaltungen 407 Schießerlaubnis 427 Waffentrageberechtigung 3.915 Erlaubnis zum Verbringen in den Geltungsbereich des Waffengesetzes 123 Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat 559 Allgemeine Erlaubnis zum Verbringen aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in einen anderen Mitgliedstaat 73 Europäischer Feuerwaffenpass 15.629 Mitnahmeerlaubnis 6 Sportschützen-WBK (bis 31.03.2003) 12.298 Daten aufgeschlüsselt nach Kreisen und Regierungsbezirken liegen nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7864 3 2. Zu wie vielen Straftaten unter Verwendung legal erworbener Schusswaffen kam es in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2014 bis 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Jahr, Kreis und Regierungsbezirk.) 3. Zu wie vielen Straftaten unter Verwendung illegal erworbener Schusswaffen kam es in Nordrhein-Westfalen jeweils in den Jahren 2014 bis 2019? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Jahr, Kreis und Regierungsbezirk.) 4. In wie vielen Fällen war die Verwendung von Schusswaffen in NRW in den Jahren 2014 bis 2019 durch § 32ff StGB (Notwehr, Nothilfe, Notstand) gerechtfertigt? (Bitte aufschlüsseln nach rechtfertigendem Straftatbestand, Jahr, Kreis.) 5. Wie viele Fälle von illegalem Waffenbesitz wurden in NRW in den Jahren 2014 bis 2019 festgestellt? (Bitte aufschlüsseln nach Art der Waffe, Bezugsquelle, Kreis und Regierungsbezirk.) Die Fragen 2 bis 5 werden zusammen beantwortet. Es liegen weder justizielle noch polizeiliche Daten zur Beantwortung der Fragen 2 bis 5 vor. Eine Beantwortung der Fragen würde eine Durchsicht aller in Betracht kommenden Verfahren erfordern. Dies ist mit einem vertretbaren Aufwand in der zur Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.