LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7869 13.11.2019 Datum des Originals: 12.11.2019/Ausgegeben: 19.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3061 vom 22. Oktober 2019 der Abgeordneten Christian Loose und Herbert Strotebeck AfD Drucksache 17/7686 „Förderung parteinaher Stiftungen durch das Land Nordrhein-Westfalen“ Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die sog. parteinahen Stiftungen, die ihrer Rechtsnatur nach größtenteils als eingetragene Vereine verfasst sind, widmen sich einer Fülle unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche. Neben der politischen Bildungsarbeit betreiben die Stiftungen unter anderem wissenschaftliche Forschung und Begabtenförderung, unterhalten Archive und Bibliotheken, leisten Politikberatung und agieren nicht zuletzt auch im Ausland. In der Vergangenheit wurde nicht nur die fehlende Transparenz der Stiftungsfinanzierung vielfach bemängelt; auch die Kriterien der Mittelvergabe wurden als „Selbstbedienungsmentalität“ kritisiert, und es wurde daher die Normierung einer speziellen gesetzlichen Grundlage gefordert. Nach dem Landeshaushaltsplan 2019 (Kapitel 06 070, Titel 684 10) unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Karl-Arnold-Stiftung (CDU), die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP) sowie die Heinrich-Böll- Stiftung (Bündnis 90/Die Grünen) mit insgesamt 2.109.500 EUR. Im Haushaltsentwurf der Landesregierung für das Jahr 2020 (Kapitel 07 070, Titel 684 10) sind für die diversen Stiftungen insgesamt 1.784.500 EUR vorgesehen. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 3061 mit Schreiben vom 12. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7869 2 1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage bzw. nach welchen sonstigen Kriterien erfolgt die Mittelvergabe an die oben genannten parteinahen Stiftungen? Laut Protokoll der 11. Sitzung des Parlamentarischen Beirats für politische Bildung vom 10.09.1969 wurde vom damaligen Leiter der Landeszentrale für politische Bildung NRW (LZpB NRW), Herrn Dr. Nachtwey, unter Berufung auf eine Vereinbarung mit dem damaligen Ministerpräsidenten Kühn für Titel 684 10 eine Aufteilung des Haushaltsansatzes im Verhältnis 3:3:1 auf die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Friedrich- Naumann-Stiftung benannt. Im Protokoll zur 8. Hauptausschuss-Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 17.01.1991 ist vermerkt, dass nach einer Übereinkunft der im Landtag bisher vertretenen Parteien der Haushaltsansatz für die parteinahe Stiftung einer neu ins Parlament gewählten Partei (gemeint war die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) entsprechend anzuheben sei. Dieses wurde mit dem Haushaltsplan 1991 umgesetzt. Im Erläuterungsband zum aktuell gültigen Haushaltsplan 2019 (siehe die Vorlage 17/1042 zum Einzelplan 06 – Geschäftsbereich des Ministeriums für Kultur du Wissenschaft, Abschnitt 4.3 auf Seite 45) heißt es zur Verteilung der Haushaltsmittel: „Lt. einem vom Landtag festgelegten Verteilerschlüssel entfallen drei Teile auf die Friedrich-Ebert-Stiftung, insgesamt drei Teile auf die Konrad-Adenauer-Stiftung und die Karl-Arnold-Stiftung sowie jeweils ein Teil auf die Friedrich-Naumann-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung.“ Die nach dem Weiterbildungsgesetz NRW (WbG) anerkannten Bildungseinrichtungen der parteinahen Stiftungen können bei der LZpB NRW einen entsprechenden Antrag auf institutionelle Förderung stellen, um diese Mittel abzurufen. 2. Welchen Einfluss hat die sogenannte „Gemeinsame Erklärung zur staatlichen Finanzierung der Politischen Stiftungen“ vom 06.11.1998 für die Bundesebene auf die Mittelverteilung durch das Land Nordrhein-Westfalen? Die „Gemeinsame Erklärung zur staatlichen Finanzierung der Politischen Stiftungen“, der sich die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung angeschlossen haben, dient als „Selbstverpflichtung und Information der Öffentlichkeit“1 und betrifft in der Tat primär die Bundesebene. Auf die „Mittelverteilung“ durch das Land Nordrhein- Westfalen hat diese Erklärung keinen Einfluss. 3. Wie hat sich das Volumen der an die parteinahen Stiftungen ausgeschütteten Fördermittel seit dem Jahre 2010 entwickelt? (Bitte chronologisch nach einzelnen Jahren und Zuwendungsempfängern aufschlüsseln) Zu Einzelheiten siehe die Übersicht in der Anlage. 1 https://www.kas.de/gemeinsame-erklaerung-zur-staatlichen-finanzierung-der-politischen-stiftungen, abgerufen am 24.10.2019 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7869 3 4. Wie lassen sich ggf. vorliegende Erhöhungen oder Absenkungen der Fördersummen an die parteinahen Stiftungen seit dem Jahre 2010 erklären? Die Höhe und der Verteilungsschlüssel der insgesamt für den genannten Förderzweck zur Verfügung stehenden Mittel wird durch einen Beschluss des Parlamentes festgelegt und kann dem Haushaltsplan und dem dazugehörigen Erläuterungsband des jeweiligen Kalenderjahres entnommen werden (siehe die Antwort auf Frage 1.). Die Ansatzerhöhung im Jahr 2019 ist darin begründet, dass auf Antrag der regierungstragenden Fraktionen und Beschluss des Landtags für das Haushaltsjahr 2019 Sondermittel für zusätzliche Aktivitäten der parteinahen Stiftungen im Zuge der Wahl zum Europäischen Parlament einmalig zur Verfügung gestellt worden sind. 5. Inwieweit plant die Landesregierung, die gesetzliche Grundlage bzw. die sonstigen Kriterien der Förderung der parteinahen Stiftungen zu verändern? Derzeit wird das Weiterbildungsgesetz NRW im Rahmen eines partizipativen Prozesses weiterentwickelt. Ob sich durch etwaige Änderungen dieses Gesetzes auch Änderungen für die institutionelle Förderung der Bildungseinrichtungen der parteinahen Stiftungen ergeben, die neben der institutionellen Förderung durch die LZpB NRW auch aus WbG-Mitteln gefördert werden, ist gegenwärtig nicht abzusehen. Anlage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 3061, Frage 3: „Wie hat sich das Volumen der an die parteinahen Stiftungen ausgeschütteten Fördermittel seit dem Jahre 2010 entwickelt? (Bitte chronologisch nach einzelnen Jahren und Zuwendungsempfängern aufschlüsseln)“ Jahr Friedrich-Ebert- Stiftung e.V. Friedrich- Naumann- Stiftung für die Freiheit Heinrich-Böll- Stiftung NRW, Verein für ökologische, demokratische und solidarische Bildung e.V. Karl-Arnold- Stiftung e.V. Konrad- Adenauer- Stiftung e.V. Rosa-Luxemburg- Stiftung NRW e.V. 2010 668.812,50 € 222.937,50 € 222.937,50 € 404.701,50 € 264.111,00 € - 2011 668.832,00 € 222.944,00 € 222.944,00 € 397.620,00 € 271.212,00 € 222.944,00 € 2012 668.832,00 € 222.944,00 € 222.944,00 € 397.620,00 € 271.212,00 € 222.944,00 € 2013 669.000,00 € 223.000,00 € 223.000,00 € 397.676,00 € 271.324,00 € 111.500,00 € 2014 669.187,50 € 223.062,50 € 223.062,50 € 397.676,00 € 271.511,50 € - 2015 669.187,50 € 223.062,50 € 223.062,50 € 398.062,50 € 271.125,00 € - 2016 669.187,50 € 223.062,50 € 223.062,50 € 398.062,50 € 271.125,00 € - 2017 669.187,50 € 223.062,50 € 223.062,50 € 398.062,50 € 271.125,00 € - 2018 669.187,50 € 223.062,50 € 223.062,50 € 398.062,50 € 271.125,00 € - 2019 791.062,50 € 263.687,50 € 263.687,50 € 508.687,50 € 282.375,00 € - Leere Seite