LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/788 02.10.2017 Datum des Originals: 02.10.2017/Ausgegeben: 06.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 236 vom 23. August 2017 des Abgeordneten Christian Loose AfD Drucksache 17/431 Brennelemente in Kugelform – Lagerung und Exportmöglichkeiten Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In NRW werden Brennelemente in Kugelform gelagert. In den letzten Jahren gab es lt. Presseberichten immer wieder Anfragen aus dem Ausland, um diese Kugeln von Deutschland zu importieren. Im Jahr 2015 war wohl z.B. die Atommacht USA im Gespräch. Wichtig ist, dass spaltfähiges Material nicht in die Hände von Terroristen oder „Schurkenstaaten “ fällt. Ebenso wichtig ist es aber auch, gerade im Sinne unserer Nachkommen ressourcenschonend zu handeln. Die Brennelementekugeln könnten dabei z.B. im zivilen Bereich von befreundeten Staaten weiter genutzt werden, so dass der verbleibende Restmüll deutlich reduziert werden könnte. Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 236 mit Schreiben vom 2. Oktober 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wo und wie viele Kugeln werden in NRW aktuell gelagert? Die Frage wird so verstanden, dass sie sich auf bestrahlte kugelförmige Brennelemente in Castorbehältern bezieht, die in Nordrhein-Westfalen gelagert werden. Als für die atomrechtliche Aufsicht zuständige Landesbehörde hat das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen die zuständigen Stellen um Auskunft gebeten. Nach Angaben der bundeseigenen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) befinden sich im AVR-Behälterlager in Jülich 152 Transport- und Lagerbehälter (TLB) der Bauart CASTOR®THTR/AVR mit 288.161 Brennelementen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/788 2 Nach Angaben der privaten Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) befinden sich im Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A) 305 TLB mit 617.606 Brennelementen . 2. Welche Kosten verursacht die Lagerung dieser Kugeln pro Jahr? (Bitte nach Zahler z.B. Land, privater Betreiber aufschlüsseln) Die Lagerkosten der AVR-Brennelemente im bestehenden Zwischenlager in Jülich werden von der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) als Betreiberin des Zwischenlagers aufgebracht und liegen bei rund 5,5 Mio. € pro Jahr (Stand 2017). Die hierfür benötigten Finanzmittel tragen der Bund zu 70% und das Land Nordrhein-Westfalen 30%. Die Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) als Betreiberin des THTR 300 bezahlt im Durchschnitt rund 1,6 Mio. € jährlich für die Aufbewahrung der Brennelemente in Ahaus aus den in der Gesellschaft vorhandenen Finanzmitteln. 3. Welche Angebote oder Anfragen gab es in den letzten fünf Jahren bzw. gibt es aktuelle Angebote oder Anfragen aus dem Ausland, diese Kugeln zu "erwerben" (auch negative Preise sind vorstellbar)? Wenn ja, bitte Nennung der Interessenten bzw. Anfrager sowie deren Nationalität und Nennung der möglichen Kaufpreise. Nach dem Ende der bis zum 30.06.2013 befristeten Genehmigung für die Aufbewahrung der AVR-Brennelemente in Jülich hatte die zuständige Atomaufsicht - heute MWIDE NRW - im Juli 2014 die unverzügliche Entfernung der AVR-Brennelemente aus dem bisherigen Jülicher Zwischenlager angeordnet. Die JEN mbH als Betreiberin des AVR-Behälterlagers in Jülich verfolgt seitdem zur Umsetzung drei Optionen. Eine dieser Optionen ist die Rückführung der AVR- Brennelemente in das Herkunftsland des Kernbrennstoffs, die USA. Hierzu finden Gespräche mit dem zuständigen US-amerikanischen Department of Energy (DOE) statt. Für eine mögliche Annahme der AVR-Brennelemente durch die USA sind noch technische und formale Fragen zu klären. Erst wenn diese Fragen geklärt sind, werden ausreichende Erkenntnisse vorliegen , um eine belastbare Aussage zu den möglichen Kosten des Gesamtverfahrens machen zu können. Diese sind grundsätzlich von der deutschen Seite zu tragen, da die US-Seite im deutschen Auftrag tätig wird, auch wenn die USA ein übergeordnetes sicherheitsgerichtetes Interesse haben, das sich aus der Nichtverbreitung von Kernmaterial ableitet. Der Export der in Ahaus aufbewahrten Brennelemente aus dem THTR 300 ist atomrechtlich nicht zulässig, da diese sich in einem nach § 6 Atomgesetz genehmigten Zwischenlager befinden . 4. Hat die Landesregierung bereits befreundete Staaten aktiv auf einen Export der Brennelementekugeln angesprochen? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wie plant die Landesregierung die Lagerung der Kugeln im Zeitraum 2017 bis 2026 (Standorte plus ggf. Transport und anfallende Lagerkosten)? Die Landesregierung ist nicht zuständig für die Lagerung der Kernbrennstoffe. Dies obliegt den Betreibern.