LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7884 15.11.2019 Datum des Originals: 15.11.2019/Ausgegeben: 21.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3035 vom 9. Oktober 2019 des Abgeordneten Jürgen Berghahn SPD Drucksache 17/7618 Wird die Stadt Bad Driburg bei der Anlage eines Kreisverkehrs vom Land im Stich gelassen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Bereits seit einigen Jahren wird in der Stadt Bad Driburg die Verkehrssituation am Knotenpunkt „Dringenberger Straße“ (L 954) / Einmündung „Am Siedlerplatz“ diskutiert. Aufgrund der Nähe zu einem Industriegebiet und des hohen Verkehrsaufkommens besteht an dieser Stelle ein Stau- und Unfallschwerpunkt. Zu bestimmten Zeiten kommt es zu immensem Rückstau bis auf die nahe gelegene B 64. Als eine mögliche Lösung des Problems steht ein Kreisverkehr zur Debatte. Dieser wurde mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt und in den Bebauungsplan aufgenommen. Die bauliche Umsetzung dieser oder anderer Maßnahmen wird letztlich aber wegen der hohen Investitionskosten nicht weiter verfolgt, da der Landesbetrieb Straßen NRW argumentiert, die Stadt müsse als Verursacher alleine für die Kosten eintreten. Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 3035 mit Schreiben vom 15. November 2019 namens der Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Bereits seit geraumer Zeit gibt es Gespräche zwischen der Stadt Bad Driburg und dem Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen. Es besteht Konsens, dass die Kommune durch die Anbindung eines Gewerbegebietes den Knotenpunkt „Dringenberger Straße“ (L 954) / Einmündung „Am Siedlerplatz“ deutlich stärker belastet und als Verursacher den Knotenpunkt leistungsfähig zu gestalten hat. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7884 2 1. Wie hoch sind die Kosten für die Umsetzung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung „Dringenberger Straße“ (L 954) / Einmündung „Am Siedlerplatz“? 2. Wieso beteiligt sich der Landesbetrieb Straßen NRW nicht an den Kosten für den geplanten Kreisverkehr, muss es doch auch im Interesse des Landes sein, dass das Verkehrsaufkommen der B 64 und L 954 zügig abfließt? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Da die Stadt den Knotenpunkt plant, sind dem Landesbetrieb aktuelle Kosten nicht bekannt. Das Land wird sich an den Kosten in Höhe der auf diesem Abschnitt erforderlichen Erhaltungsaufwendungen zum Zeitpunkt der Realisierung beteiligen. 3. Welche aktuellen Erkenntnisse liegen zum Verkehrsaufkommen am o.g. Knotenpunkt vor? Gemäß der letzten aktuellen Straßenverkehrszählung aus 2015 beträgt die Verkehrsstärke knapp 11.000 Kraftfahrzeuge pro Tag. Die Prognosezahlen werden erst nach der Planung durch die Stadt vorliegen. 4. Steht der Landesbetrieb Straßen NRW mit der Kommune im Austausch um eine baldige Lösung zu erzielen? Der Landesbetrieb steht hierzu im Austausch mit der Kommune (vgl. Vorbemerkung der Landesregierung). 5. Welche weiteren Lösungsvorschläge hat der Landesbetrieb Straßen NRW der Stadt Bad Driburg als Alternative zum Kreisverkehr unterbreitet? Der Landesbetrieb sieht neben der Kreisverkehrslösung auch eine Regelung durch eine Lichtsignalanlage als möglicherweise günstigere Alternative.