LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/793 04.10.2017 Datum des Originals: 04.10.2017/Ausgegeben: 09.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 270 vom 5. September 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/557 Fördermittel des Landes NRW für das Sozialticket Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der kleinen Anfrage „Subventionierung von Sozialticket-Angeboten für den ÖPNV durch das Land NRW für Empfänger von Regelleistungen nach dem AsylbLG sowie für UmF“ (DS 17/462) hatte ich angefragt, wie viele Sozialticket-Angebote durch diesen Personenkreis genutzt werden und in welcher Höhe Einnahmeausfälle durch Subventionen des Landes NRW ausgeglichen werden müssen. Laut der Antwort auf diese Anfrage war die Landesregierung nicht in der Lage Zahlen zu nennen. In der Antwort auf die kleine Anfrage (DS 17/297) der Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer und Jürgen Berghahn (SPD) werden dann aber doch Zahlen genannt. Von der Gesamtfördersumme in Höhe von 40 Mio. Euro durch das Land NRW entfallen auf den Kreis Lippe 462.463,20 Euro. Im Kreis Lippe ist eine erhebliche Steigerung festzustellen. (2015: 185.741,80 Euro, 2016: 219.908,73 Euro und 2017: 462.463,20 Euro) Das entspricht einer Steigerung um 150 % in nur 2 Jahren. Genau in diese Zeit fällt der vermehrte Zuzug von Asylsuchenden. Der Verkehrsminister hat die Kleine Anfrage 270 mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Finanzminister beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/793 2 1. Wie war die Entwicklung bei der Höhe der Fördermittel durch das Land NRW in den anderen Kreisen und Städten im Betrachtungszeitraum von 2015 bis 2017? (bitte genau auflisten für alle Kreise und Städte) Die Daten ergeben sich aus der beigefügten Anlage. Es ist zu beachten, dass durch Rückzahlungen einzelner Zuwendungsempfänger teils höhere Beträge als der Haushaltsansatz bewilligt werden konnten. 2. Worauf führt die Landesregierung diese Veränderungen, so sie in Kreisen oder Städten ermittelt werden konnten, zurück. Die Fördermittel für das Sozialticket werden gemäß Nr. 5.4 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im Öffentlichen Personennahverkehr Nordrhein -Westfalen verteilt. Veränderungen bei den Fördermitteln sind auf Änderungen der zugrundeliegenden statistischen Daten, Einführungen weiterer Sozialticket-Angebote sowie die Anhebung der Fördermittel um 10 Mio. € im Jahr 2016 zurückzuführen. Die von den Zuwendungsempfängern beantragten Mittel stellen darüber hinaus die Obergrenze der maximal zugewiesenen Fördermittel dar. Im Kreis Lippe ist die Steigerung der Fördermittel zwischen den Jahren 2015 und 2017 insbesondere auf eine erhebliche Ausweitung der kreisangehörigen Kommunen mit Sozialticket- Angeboten zurückzuführen. Ergänzend wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage 167, LT-Drs. 17/474, verwiesen. Fördermittel Sozialticket 2015 - 2017 Verkehrsverbund / Zweckverband - nur falls dieser Zuwendungsempfänger ist Kommune/Kreis Bewilligungen 2015 in EUR Bewilligungen 2016 in EUR Bewilligungen 2017 in EUR Düsseldorf Duisburg Essen Krefeld Mönchengladbach Mülheim a.d.R. Oberhausen Remscheid Solingen Wuppertal Kreis Mettmann Rhein-Kreis Neuss Kreis Viersen Bottrop Gelsenkirchen Kreis Recklinghausen Bochum Hagen Herne Ennepe-Ruhr-Kreis Dortmund Kreis Wesel Kreis Kleve Bonn Köln Leverkusen Rhein-Erft-Kreis Kreis Euskirchen Oberbergischer Kreis Rhein.-Berg. Kreis Rhein-Sieg-Kreis Städteregion Aachen+Stadt Aachen Kreis Düren Kreis Heinsberg Münster 480.057,65 618.722,63 577.001,53 Kreis Steinfurt (nimmt ab 2016 vollständig teil) 550.000,00 580.000,00 - bis 2015: nur Stadt Greven 53.206,34 Kreis Borken 0,00 425.700,00 425.700,00 Kreis Coesfeld 0,00 234.000,00 234.000,00 Kreis Warendorf 0,00 381.000,00 410.000,00 Bielefeld 798.952,69 1.025.100,74 965.691,42 Kreis Gütersloh (nimmt nicht vollständig teil) - nur Stadt Gütersloh 120.000,00 120.000,00 180.000,00 Kreis Herford (nimmt ab 8/2016 vollständig teil) 259.359,65 439.099,69 - bis 2015: Stadt Löhne 1.750,00 - bis 2015: Stadt Bünde 61.819,98 - bis 2015: Stadt Spenge 1.500,00 - bis 2015: Stadt Enger 5.500,00 Kreis Minden-Lübbecke 0,00 367.823,99 576.025,64 Hamm 468.623,63 500.000,00 546.506,85 Hochsauerlandkreis 0,00 0,00 366.210,00 Kreis Olpe Kreis Siegen-Wittgenstein Kreis Soest 0,00 266.248,00 469.332,00 Kreis Unna 845.813,15 1.066.216,65 973.300,53 GESAMT (ohne Kreis Lippe) 30.403.539,97 41.058.438,17 39.641.905,13 Verkehrsverbund Rhein-Ruhr 18.787.365,32 24.043.193,71 22.518.275,71 Verkehrsverbund Rhein-Sieg 6.209.858,58 7.999.242,40 7.405.885,20 Aachener Verkehrsverbund 2.079.106,43 2.655.322,40 2.410.459,43 Zweckverband Personennahverkehr Westfalen-Süd 489.986,20 546.508,00 564.417,13