LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7939 21.11.2019 Datum des Originals: 21.11.2019/Ausgegeben: 27.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3085 vom 30. Oktober 2019 des Abgeordneten Gordan Dudas SPD Drucksache 17/7741 Wiedervorlage: Intensivtransporte per Hubschrauber in NRW – Kommt der Erlass noch in 2019? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Vor zwei Jahren hatte ich mich mit der Kleinen Anfrage 621 (Drs.: 17/1482) nach dem Bedarf und den Kapazitäten für Intensivtransporte per Hubschrauber in NRW informiert. Im Zuge der Beantwortung der Kleinen Anfrage (Drs.: 17/1634) hatte die Landesregierung damals darauf verwiesen, dass damals noch keine aktuelle Zahlen vorlagen und die entsprechende Erhebung erfolge. Mit meiner Kleinen Anfrage 2097 hatte ich dann erneut nach dem Sachstand gefragt. Damals hieß es, dass die Landesregierung eine Veröffentlichung des entsprechenden Erlasses für 2019 anstrebt. Da das Jahr sich nun zum Ende neigt, könnte der Erlass also bald vorliegen, sofern die Landesregierung ihren selbst definierten Zeitplan einhält. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 3085 mit Schreiben vom 21. November 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wird die Landesregierung den Erlass wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage mitgeteilt noch 2019 veröffentlichen? Nein. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7939 2 2. Falls nein: Wann ist nach aktuellem Stand mit der Veröffentlichung des Erlasses zur „Regelung zum Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst“ zu rechnen? Der Entwurf der Bedarfsplanung befindet sich derzeit in der finalen Überarbeitung. Die Gespräche mit den wesentlichen Akteuren der Luftrettung werden hierzu im Januar 2020 fortgeführt . Eine Veröffentlichung des Erlasses, für welchen die Bedarfsplanung Grundlage ist, wird für kommendes Jahr angestrebt. 3. Welche Gründe haben zur erneuten Verzögerung der Veröffentlichung des Erlasses geführt? Der Rettungsdienst befindet sich in einem erheblichen Umbruch. Dies zeigen auch die intensiven Diskussionen auf Bundesebene. Schwerpunkt hierbei ist u.a. die sektorenübergreifende Betrachtung der gesamten Notfallversorgung. Die Luftrettung ist im Komplex rettungsdienstlicher Themen- und Aufgabenfelder des Ministeriums ein einzelner Teilbereich, welcher sich entsprechend in die diversen Planungsstränge einfügen muss. Die Luftrettung funktioniert und ist über den weiter geltenden aktuellen Erlass und hierbei auch die öffentlich-rechtlichen sowie unternehmerbetriebenen Hubschrauber sichergestellt. Der Landesregierung liegen aktuell – auch auf Basis der ersten Datenauswertung – keine Hinweise vor, die eine Unterdeckung an Luftrettungsmitteln erkennen oder in naher Zukunft erwarten lassen.