LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7949 22.11.2019 Datum des Originals: 22.11.2019/Ausgegeben: 28.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3076 vom 5. November 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/7732 Ehrensold für in Not geratene Künstler Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut einer Information auf der Internetseite des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft1 werden in Not geratene lebensältere Künstlerinnen und Künstler mit einem Ehrensold unterstützt. In den Haushalten der Jahre 2017, 2018, 2019 und 2020 waren und sind jeweils 120.000 EUR für diesen Ehrensold vorgesehen. Die Unterstützung kann durch eine Dauerförderung oder durch eine einmalige Zahlung erfolgen. Zweimal im Jahr entscheidet der Landesausschuss zur Durchführung der Deutschen Künstlerhilfe, der mit externen Fachleuten aller Kunstsparten besetzt ist, über die Aufnahme von Künstlern in den Kreis derjenigen, denen diese Unterstützungsmaßnahmen zu Gute kommen. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 3076 mit Schreiben vom 22. November 2019 namens der Landesregierung beantwortet. 1 https://www.mkw.nrw/kultur/foerderungen/ehrensold, (04.10.2019 12:49) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7949 2 1. Welche in Not geratenen lebensälteren Künstlerinnen und Künstler sind für den Ehrensold nominiert? Listen Sie bitte die Empfänger und die Höhe des Ehrensoldes für die Jahre 2017, 2018 und 2019 auf. Die Empfängerinnen und Empfänger der Dauerförderung erhielten bzw. erhalten in den Jahren 2017, 2018 und 2019 eine jährliche Unterstützung i. H. v. jeweils 4.800,00 Euro, die Empfängerinnen des Witwenehrensoldes i. H. v. jeweils 1.800,00 Euro. Einmalzahlungen wurden i. d. H. v. jeweils 2.000,00 Euro bzw. 1.000,00 Euro gewährt. Darüber hinaus erhalten die Empfängerinnen und Empfänger ggf. eine jährliche Sonderzahlung i. H. v. jeweils 400,00 Euro. 2017 2018 2019 (Stand 05.11.2019) Einmalzahlung 2 2 0 Dauerförderung 27 26 29 Dauerförderung (Witwenehrensold) 4 3 3 Da nicht erkennbar ist, dass eine der in Artikel 6 Datenschutz-Grundverordnung genannten Bedingungen erfüllt ist, wird von der namentlichen Auflistung der Empfängerinnen und Empfänger abgesehen. 2. Welche Kriterien bilden, nach der Meinung des Landesausschusses zur Durchführung der Deutschen Künstlerhilfe, die Grundlage für die Beurteilung der künstlerischen Qualität für den Erhalt des Ehrensoldes? Die Beurteilung der künstlerischen Qualität erfolgt an Hand der künstlerischen Vita bzw. des Oeuvres. Beurteilt wird, ob die Künstlerin bzw. der Künstler anerkannt ist und einen wesentlichen Beitrag zur Kultur des Landes Nordrhein-Westfalen geleistet hat. Darüber hinaus wird berücksichtigt, ob die Antragstellerin, der Antragsteller eine besondere Verbindung zum Land Nordrhein-Westfalen besitzt, z. B. durch Geburt, Wohnsitz oder Schaffensmittelpunkt. 3. Wie ist eine entsprechende finanzielle Notlage definiert? Orientierung für das Vorliegen einer finanziellen Notlage (i. S. von Bedürftigkeit) bietet der Hartz IV-Regelsatz. In jedem Fall werden eine Einzelfallbetrachtung vorgenommen und die besonderen persönlichen Verhältnisse berücksichtigt. 4. Wie lange erhalten in Not geratene Künstlerinnen und Künstler eine Dauerförderung? In der Regel erhalten in Not geratene Künstlerinnen und Künstler die Dauerförderung auf Lebenszeit. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7949 3 5. Nennen Sie bitte alle Mitglieder des Landesausschusses zur Durchführung der Deutschen Künstlerhilfe, die für die Nominierung zum Ehrensold zuständig sind. Nennen Sie bitte Namen, Kunstsparte und Beruf der Mitglieder. Dem Ausschuss zur Durchführung der Deutschen Künstlerhilfe gehören zehn ordentliche Mitglieder und acht Vertreterinnen und Vertreter an. Die Mitglieder repräsentieren die Sparten Bildende Kunst, Neue Medien, Theater, Film, Literatur, Musik und Tanz. Alle Mitglieder sowie ihre Vertreterinnen und Vertreter sind selbstständig künstlerisch oder in künstlerischen Berufen tätig. Da nicht erkennbar ist, dass eine der in Artikel 6 Datenschutz-Grundverordnung genannten Bedingungen erfüllt ist, wird von der namentlichen Auflistung der Mitglieder des Landesausschusses zur Durchführung der Deutschen Künstlerhilfe abgesehen.