LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7952 25.11.2019 Datum des Originals: 25.11.2019/Ausgegeben: 29.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3056 vom 18. Oktober 2019 der Abgeordneten Horst Becker, Verena Schäffer und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7675 Sind die Projekte der Ruhrkonferenz nur eine Luftbuchung oder sollen 2020 ff. Verschiebungen in den Einzelplänen vorgenommen werden, die für das Parlament entgegen dem Grundsatz der Haushaltsklarheit jetzt noch nicht transparent sind? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Fast täglich kommen derzeit neue Botschaften aus der Wirtschaft aus denen klar wird, dass der Daueraufschwung auch in NRW zu Ende ist. Schaut man tiefer in die Konjunkturdaten unseres Bundeslandes wird deutlich, dass insbesondere die strukturelle Schwäche des Ruhrgebiets maßgeblich und negativ zur wirtschaftlichen Stagnation in NRW beiträgt. 2017 erreichte das Ruhrgebiet gerade einmal 81% der durchschnittlichen deutschen Wirtschaftsleistung.1 Dabei ist die strukturelle Schwäche des Ruhrgebiets nicht neu. Trotzdem hat die schwarz-gelbe Landesregierung in den vergangenen zweieinhalb Jahren keinerlei Initiative für eine gezielte Strukturförderung unternommen. Im Rahmen der sogenannten „Kohlekommission“ brachte die Landesregierung die Belange des Ruhrgebiets erst ein, nachdem sie dem Landtag in einer Fragestunde am 14.11.2018 offenbaren musste, in Berlin bis dahin nur über die Braunkohle gesprochen zu haben. Seit ihrer Regierungsübernahme im Jahre 2017 vertrösten der Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister die Öffentlichkeit und insbesondere die Menschen und Unternehmen im Ruhrgebiet auf die Ergebnisse der sogenannten „Ruhrkonferenz“. Unabhängig von der grundsätzlichen Bewertung der jeweiligen inhaltlichen und partizipativen Qualität der ins Leben gerufenen Themenforen, geht die sogenannte „Ruhrkonferenz“ mit deren Abschluss in die entscheidende Phase über. Aus den 75 Projektvorschlägen, sollen bis Ende Oktober Leitprojekte zur Förderung ausgewählt werden. Diese sollen dann – nach 1 Regionalfokus „Nordrhein-Westfalen – Gemeinsam ans Werk“, Hrsg.: Landesbank Hessen-Thüringen, September 2019 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7952 2 zweieinhalb Jahren – erstmals eine konkrete Strukturförderung dieser Landesregierung für das Ruhrgebiet darstellen. Ein Blick in den Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 sorgt aber bei interessierten Bürger/innen und Politiker/innen gleichermaßen für Ernüchterung. Denn zusätzliche Mittel für die Leitprojekte der „Ruhrkonferenz“ sucht man hier vergebens. In Vorlage 17/2481 gibt die Landesregierung stattdessen den Hinweis, dass die Projekte der Ruhrkonferenz mit der Förderung der im Rahmen des „Kohlekompromisses“ versprochenen Strukturförderung für Steinkohlekraftwerksstandorte verzahnt werden solle. Gleichzeitig sieht der Haushaltsentwurf der Landesregierung vor, die Landesmittel im Titel „Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete“ um 5,4 Mio. Euro und damit um über ein Drittel zu senken. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 3056 mit Schreiben vom 25. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten sowie allen übrigen Mitgliedern der Landesregierung beantwortet. 1. In welcher Höhe plant die Landesregierung zusätzliche Fördermittel des Landes für die Umsetzung der aus der sogenannten „Ruhrkonferenz“ zu entwickelnden Leitprojekte zur Verfügung zu stellen? 2. Plant die Landesregierung zum Ausgleich für zusätzliche Fördermittel Einsparungen an anderen Stellen des Landeshaushaltes? 3. Falls ja, wie teilt sich diese Querfinanzierung auf die unterschiedlichen Teilpläne des Haushalts auf? Die Fragen 1 bis 3 werden zusammen beantwortet. Die Landesregierung hat die notwendige Umsetzung der Projekte aus der „Ruhr-Konferenz“ in der erforderlichen Höhe im Haushalt 2020 abgebildet. Die Abbildung in den Folgejahren wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsaufstellungen in den Einzelplänen der Ressorts gestaltet. 4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass diejenigen Städte des Ruhrgebietes, die über Steinkohlekraftwerksstandorte verfügen, nicht unter dem Strich leer ausgehen, wenn die bereits zugesagten Fördermittel aus dem Strukturstärkungsgesetz nun für die Umsetzung der Leitprojekte der sogenannten „Ruhrgebietskonferenz“ eingesetzt werden müssen? Die Landesregierung begrüßt die Planungen der Bundesregierung, die im Rahmen des "Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen" vorgesehenen Strukturhilfen für strukturschwache Standorte von Steinkohlekraftwerken als zusätzliche Mittel bereitzustellen. Die Kommunen werden in einem durch die Business Metropole Ruhr (BMR) moderierten Strategieprozess gemeinsam ein regionales Handlungskonzept für die Verwendung der geplanten Strukturhilfen erarbeiten. Auf Basis dieses Konzepts kann eine inhaltliche Verzahnung von Projekten der Ruhr-Konferenz mit den aus den Strukturhilfen des Bundes zu fördernden Projekten sichergestellt werden. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7952 3 5. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass von den in den vergangenen zwei Jahren zusätzlich versprochenen Strukturhilfen (Ruhrkonferenz, Strukturstärkungsgesetz) zusätzliche Strukturimpulse für die ehemalige Steinkohleregion ausgehen, wenn gleichzeitig die bestehenden Fördermittel im Titel „Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete“ drastisch reduziert werden? Kapitel 14 730 Titelgruppe 70 („Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete“) zielt auf zusätzliche Konzepte, vorbeugende Maßnahmen und Projekte, die die Folgen des Kohlerückzugs in der Region abfedern und langfristig einen maßgeblichen Beitrag für die Standortsicherung und - entwicklung in der Region leisten. Kapitel 14 730 TG 70 („Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete“) umfasst nicht die Zuschüsse für die Projekte der Ruhr-Konferenz und die Strukturhilfemaßnahmen aus dem Investitionsgesetz Kohleregionen. In der rückläufigen Ausstattung der Titelgruppe spiegelt sich wider, dass der in 2016 mit einem erheblichen Mittelvolumen gestartete Projektaufruf „Umbau 21-Smart Region“ sich bereits in der letzten Phase der Umsetzung befindet.