LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7953 25.11.2019 Datum des Originals: 25.11.2019/Ausgegeben: 29.11.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3088 vom 5. November 2019 des Abgeordneten Norwich Rüße BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7772 Wie werden die Restmittel der Jagdabgabe verteilt? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Für die Ausübung der Jagd und Falknerei wurde in Nordrhein-Westfalen viele Jahre lang eine Jagdabgabe erhoben. Die Einnahmen aus dieser Abgabe waren per Definition zweckgebunden und für bestimmte Maßnahmen zu verwenden. Auf Grundlage des § 44 Landeshaushaltsordnung galten die Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus der Jagdabgabe und somit, wer für welche Maßnahmen Förderanträge stellen kann. Mit der letzten Novellierung des Landesjagdgesetzes (LJG NRW), wurde die Abschaffung der Jagdabgabe beschlossen. Dem Einzelplan 10 des aktuellen Haushaltsentwurfs (Drs. 17/7200) ist im Kapitel 10 261 zu entnehmen, dass von den bisherigen Einnahmen durch die Jagdabgabe, noch 9,2 Millionen Euro Restmittel vorhanden sind. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 3088 mit Schreiben vom 25. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wie viele der 9,2 Millionen Euro Restmittel werden für bestehende Projekte noch gebraucht? Es werden die kompletten Restmittel aus der Jagdabgabe benötigt. Für bewilligte laufende/mehrjährige Projekte sind bereits rund 6,746 Mio. Euro der Restmittel gebunden. 2. Wie viele der 9,2 Millionen Euro Restmittel sind noch ungebunden bzw. stehen noch zur freien Verfügung? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7953 2 Es stehen keine Restmittel mehr zur freien Verfügung. Die noch nicht bewilligten Restmittel sind für einen vorliegenden bewilligungsreifen Antrag festgelegt. 3. Wer entscheidet über die Verteilung der noch nicht gebundenen Mittel? 4. Sofern noch ungebundene Restmittel vorhanden sind: Können noch neue Projekte beantragt werden? (Bitte benennen, unter welchen Umständen dies möglich ist.) Die Fragen 3 und 4 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es stehen keine Entscheidungen mehr an, da keine freien Restmittel zur Verfügung stehen. Die Abwicklung und Abrechnung aller Projekte erfolgt wie bisher durch die Bewilligungsbehörde auf der Grundlage der gültigen Förderrichtlinien zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Jagdabgabe. Da keine ungebundenen Restmittel (Ausgabereste) vorhanden sind, können keine neuen Projekte beantragt werden. 5. Der Landesjagdverband plant für die Finanzierung der Projekte die Erhebung eines Beitrags seiner Mitglieder. Wie können Jägerinnen und Jäger, die nicht dem Landesjagdverband angehören, zukünftig diese Projekte nutzen? Der Landesjagdverband entscheidet in eigener Zuständigkeit über die Nutzung der von seinen Mitgliedern finanzierten Projekte für Nichtmitglieder.