LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/7971 26.11.2019 Datum des Originals: 26.11.2019/Ausgegeben: 02.12.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3075 vom 22. Oktober 2019 der Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski AfD Drucksache 17/7724 Unfälle von Kindern im häuslichen Umfeld Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In NRW kommt es konstant, so auch in den vergangenen Monaten, zu schweren Unfällen von Kindern im häuslichen Umfeld. In Schwelm beispielsweise fiel ein 2-jähriges Kind aus dem Fenster eines Mehrfamilienhauses neun Meter in die Tiefe und verletzte sich dabei schwer.1 Auch in Hagen, Iserlohn und Düsseldorf kam es zu solchen Fensterstürzen, teilweise mit tödlichem Ausgang. Aber auch von anderen, tragischen Unfällen, wie Verbrennungen, Verbrühungen oder Stromschlägen, wird immer wieder berichtet. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 3075 mit Schreiben vom 26. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung beantwortet. 1. Wie viele Kinder unter 18 Jahren sind 2016 bis 2019 in NRW bei Unfällen im häuslichen Umfeld ums Leben gekommen? Bitte nach Jahr und Art des Unfalls aufschlüsseln. Eine Statistik, die derartige Unglücksfälle von Kindern erfasst, liegt der Landesregierung nicht vor. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte. Daher enthält die PKS keinerlei Informationen zu tödlichen Unfällen ohne strafrechtlichen Bezug. 1 https://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/kind-aus-fenster-gefallen-schwelm-100.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/7971 2 2. In wie vielen Fällen lag eine Aufsichtspflichtverletzung der Eltern vor? Hierzu liegen der Landesregierung keine Zahlen vor. Die Fälle, in denen Kinder durch die Folgen eine Aufsichtsverletzung ums Leben gekommen sind, sind in der PKS zwar grundsätzlich als fahrlässige Tötung gemäß § 222 StGB zu erfassen. Eine Einschränkung auf den häuslichen Bereich ermöglicht die PKS allerdings nicht. 3. In wie vielen Fällen waren die Familien dem Jugendamt bekannt oder in einer Betreuungs- bzw. Hilfsmaßnahme des zuständigen Jugendamts eingebunden? Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. In der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden weder Unglücksfälle von Kindern erfasst, noch ob Familien, deren Kinder tragische Unfälle erlitten, zuvor Beratung und/oder Hilfen des örtlichen Jugendamtes erhalten haben oder dem Jugendamt überhaupt bekannt waren. 4. Welche konkreten Pläne und Präventionsmaßnahmen sieht die Landesregierung NRW vor, um schwere Unfälle im häuslichen Umfeld zu minimieren? Ein gesonderter Plan zur Erweiterung der bereits bestehenden Maßnahmen zur Prävention von Unfällen im häuslichen Umfeld ist nicht vorgesehen. 5. Sehen, vor dem Hintergrund von Stürzen aus Fenstern, Landes- oder Bundesgesetze Regelungen zu abschließbaren Fenstersicherungen oder vergleichbare Kindersicherungen vor? § 38 BauO NRW 2018 regelt notwendige Umwehrungen, also Bauteile, die der Absturzsicherung dienen. Hierzu zählen auch Fensterbrüstungen. Nach Absatz 3 der Vorschrift müssen Fensterbrüstungen, abhängig von der Absturzhöhe, 80 cm bzw. 90 cm hoch sein. In Absatz 2 wird für Fenster, die unmittelbar an Treppen liegen und deren Brüstungen unter der notwendigen Umwehrungshöhe liegen, bestimmt, dass diese zu sichern sind.