LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/8035 29.11.2019 Datum des Originals: 29.11.2019/Ausgegeben: 05.12.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3064 vom 28. Oktober 2019 des Abgeordneten Stefan Kämmerling SPD Drucksache 17/7693 Ein 1,25 Mio. Euro „schlankes“ Förderprogramm gegen Straßenausbeiträge? Was plant die Landesregierung oder weiß sie es selbst noch nicht? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung will an den ungerechten und bürokratischen Straßenausbaubeiträgen festhalten, denn diese hätten sich bewährt. Damit stellt sie sich gegen fast eine halbe Million Menschen, die die erfolgreichste Volksinitiative des Landes gezeichnet haben, über 100 Stadtund Gemeinderäte im Land, die Petitionen nach Düsseldorf gerichtet haben, sowie über 60 Bürgerinitiativen, die im ganzen Land für die Abschaffung der Beiträge nach § 8 KAG kämpfen. Anstatt einen echten Beitrag für Bürokratieabbau zu leisten und die Beiträge abzuschaffen, hat sich die Landesregierung ein Förderprogramm ausgedacht, was das komplizierte System der Straßenausbaubeiträge noch bürokratischer macht. Ganz nebenbei bürdet sie den Kommunen mehr Aufwand auf, ohne sie dafür zu entschädigen. Das ersonnene Förderprogramm ist aber in seiner konkreten Abwicklung bisher völlig unklar. Davon abgesehen, soll es keinerlei gesetzliche Grundlage für dieses Programm geben, sondern allein im Haushalt angesetzt werden. Weder die eigentlichen Haushaltstitel bzw. die entsprechende Titelgruppe, noch die Erläuterungen hierzu können Licht in das Dunkel bringen. Wie das Geld auf die Kommunen verteilt wird, was passiert, wenn der Haushaltstitel leer ist, wie der zeitliche Ablauf der Beantragung der Förderung ist – all das ist unklar. Klar ist allein, dass sich Ministerin Scharrenbach schon mal 1,25 Millionen Euro jedes Jahr im eigenen Ministerium für die Bearbeitung gönnt. Wieso es allein einen Bearbeitungsaufwand im Ministerium, aber keinen bei den Kommunen geben soll, darauf bleibt die Ministerin bisher jede Antwort schuldig. Im Rahmen der Beratungen des Einzelplans 08 wurde seitens der Landesregierung, hier des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung (MHKBG) wiederholt auf Gespräche mit der NRW.Bank zur Abwicklung dieses Förderprogramms Bezug genommen. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/8035 2 In der Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses vom 26. September 2019 erklärte der Beauftragte des Haushalts des MHKBG: „Die 1,25 Millionen Euro, die jetzt neu veranschlagt sind, sind für die Unterstützung der Abwicklung des neuen Förderprogramms Straßenausbaubeiträge. Da gibt es momentan Gespräche und Planungen, wie die umgesetzt werden, wie das Verfahren abgewickelt wird. Es gibt Überlegungen, das eventuell gemeinsam mit der NRW.BANK abzuwickeln. Aber da sind wir noch ganz am Anfang der Überlegungen. Von daher können auch noch keine genauen Aussagen über die exakte Verwendung der Mittel getroffen werden.“ Der Leiter der Kommunalabteilung im MHKBG erklärte in der Sitzung des Ausschusses für Heimat, Kommunales, Bau und Wohnen am 27. September 2019, dass die Abwicklung dieses Förderprogramms auch Gegenstand von Gesprächen mit der NRW.Bank sein könnten. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 3035 mit Schreiben vom 29. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Wann sind in welcher Zusammensetzung Gespräche mit der NRW.Bank zu einer Umsetzung des beabsichtigten Förderprogramm geführt worden? 2. Welche Ergebnisse sind bei diesen Gesprächen vereinbart worden? 3. Wie soll das konkrete Förderprozedere ausgestaltet werden? 4. Wie verhält es sich mit dem Grundsatz im Beitragsrecht, dass Förderungen auf den Anteil der Kommunen anzurechnen ist? 5. Wann lässt die Landesregierung den Landtag über die Ausgestaltung des Förderprozederes entscheiden? Die Fragen 1 bis 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das neue Förderprogramm soll möglichst bürokratiearm und kostengünstig umgesetzt werden, für die Kommunen wie für das Land. Hierzu wird eine Abwicklung über die NRW.BANK geprüft. Soweit dies zur Vereinfachung führt, sollen auch die Antragstellung und das Berichtswesen möglichst weitgehend IT-gestützt abgewickelt werden. Dazu wurden im September dieses Jahres Gespräche mit der NRW.BANK aufgenommen, die noch nicht abgeschlossen sind. Des Weiteren steht die Landesregierung derzeit zur Ausgestaltung des landeseigenen Förderprogramms zur Senkung der Beitragslasten von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern (sowie von Erbbauberechtigten) im Austausch mit den Kommunalen Spitzenverbänden. Weitere Einzelheiten bleiben dem Abschluss des laufenden Entscheidungsprozesses vorbehalten. Sobald das Förderprogramm auf Basis der geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen abgestimmt ist, wird der Landtag darüber informiert.