LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/8036 29.11.2019 Datum des Originals: 29.11.2019/Ausgegeben: 05.12.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3077 vom 5. November 2019 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/7733 Stärkung bedeutender Touristenmagnete: Bewahrung, Erhaltung und Förderung von UNESCO-Weltkulturerbestätten in NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Insgesamt gibt es in Deutschland 44 UNESCO-Weltkulturerbestätten. Davon befinden sich fünf in NRW: der Aachener Dom (1978) die Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl (1984) der Kölner Dom (1996) die Zeche Zollverein (2001) und das Schloss Corvey (2014)1 Diese fünf unterschiedlichen Objekte sind zentraler Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Sie sind attraktive Anziehungspunkte für viele Touristen und ebenso für die Bewohner unseres Landes. Allein die Zeche Zollverein in Essen konnte im Jahr 2017 rund 1,5 Millionen Besucher verzeichnen. Der Erhalt und die Pflege dieser historischen Gebäude stellen eine besondere Herausforderung dar. So gibt es etwa im Schloss Falkenlust zahlreiche Spiegel- und Farbschäden, die wahrscheinlich auf mangelhafte Temperatur- und Luftfeuchtigkeitsverhältnisse (24,2°C und 31,8 LRM, Stand für 7.07.2019, 14:23) zurückzuführen sind. Im Sommer sollte die optimale Temperatur zwischen 18°C und 22°C liegen, die Luftfeuchtigkeit sollte zwischen 55%,+-5% liegen, um unter anderem Schäden an Holzvertäfelungen zu verhindern. 1 https://www.land.nrw/de/land-und-leute/nrw-weltkulturerbestaetten (08.07.2019, 12:10) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/8036 2 Darüber hinaus verfügt Nordrhein-Westfalen über einen weiteren Welterbebereich. Im Jahre 2013 trat Deutschland dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes bei. Seitdem ist das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes auf 97 Einträge angewachsen. Zum immateriellen Kulturerbe von Nordrhein-Westfalen zählen zehn Beispiele als lebendige Ausdrucksformen des kulturellen Erbes: die Anlage und Pflege von Flechthecken, das Bochumer Maiabendfest, die Bolzplatzkultur, das Brieftaubenwesen, die Haubergswirtschaft im Siegerland und in angrenzenden Regionen, die Martinstradition, der Osterräderlauf in Lügde, der Rheinische Karneval mit all seinen lokalen Varianten, das Schützenwesen und die traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein.2 Dies verdeutlicht, dass Nordrhein-Westfalen ein sehr reiches Land vielfältiger Kulturerbeformen ist. Deshalb ist ihre Sicherung und die Bewahrung dieser vielfältigen Kulturformen in NRW auch für nächste Generationen eine wichtige Aufgabe. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 3077 mit Schreiben vom 29. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kultur und Wissenschaft und dem Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie beantwortet. 1. Hält die Landesregierung die bisherigen Haushaltspositionen für ausreichend, um notwendige Restaurations- oder Konservationsarbeiten an den fünf einzigartigen UNESCO-Weltkulturerbe-Objekten durchführen zu können? Ja. 2. Beabsichtigt die Landesregierung, die Bereiche des immateriellen Kulturerbes durch Fördermittel für die jeweiligen Gemeinschaften, Gruppen und Einzelpersonen zu unterstützen? Eine finanzielle Förderung der Bereiche des immateriellen Kulturerbes durch das Land ist nicht strukturell beabsichtigt. 3. Hat die Landesregierung Pläne für die Erweiterung des UNESCO-Kulturerbes in NRW? Das Land Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit Rheinland-Pfalz und den Niederlanden beschlossen zu beantragen, dass mehrere Denkmäler als Stätte „Niedergermanischer Limes“ in die Liste der UNESCO-Welterbes aufgenommen werden. Der Antrag wird in Kürze gestellt werden. Die Kultur-Ministerkonferenz hat in ihrer Sitzung am 16. Oktober 2019 in Berlin zudem entschieden, dass die „Liste der Kultur- und Naturgüter, die von der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme in die UNESCO-Liste des Kultur- und Naturerbes der Welt 2 https://www.mkw.nrw/kultur/arbeitsfelder/immaterielles-kulturerbe (08.07.2019; 13:32) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/8036 3 angemeldet werden sollen“ (sog. Tentativliste), zum 1. Februar 2024 fortgeschrieben wird. Nordrhein-Westfalen wird in einem noch zu bestimmenden Verfahren entsprechende potentielle Welterbestätten bestimmen und für eine Aufnahme auf die Tentativliste vorschlagen. Das Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland beigetreten ist, sichert seine Weiterentwicklung aufgrund des dort vorgesehenen Antragsverfahrens. 4. Hält die Landesregierung für die Unterhaltung von Schlössern eine den Bauhütten vergleichbare Einrichtung für sinnvoll, um z.B. besondere Programme für die Technologien und Prüfungsverfahren für die Einhaltung von Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnissen in UNESCO-Weltkulturerbeobjekten sicherstellen zu können (z. B. Ausrüstung von Schlössern und Museen durch Hygrographe und Thermographe, digitale Überwachungs- und Kontrollsysteme zur Beseitigung falscher Temperatur- und Feuchtigkeitsverhältnisse)? Die Landesregierung hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, das baukulturelle Erbe der in ihrem Eigentum befindlichen Schlösser möglichst im Originalzustand zu erhalten.