LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/8038 02.12.2019 Datum des Originals: 29.11.2019/Ausgegeben: 06.12.2019 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3086 vom 4. November 2019 der Abgeordneten Iris Dworeck-Danielowski und Andreas Keith AfD Drucksache 17/7742 Badeunfälle von Kindern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In NRW kommen jedes Jahr Menschen, darunter vor allem auch Kinder, bei Badeunfällen ums Leben. Während eine Vielzahl von tragischen Ursachen hierfür verantwortlich sein kann, erkennt man jedoch im Bereich der Kinder und Jugendlichen den Trend, dass immer wieder mangelnde Schwimmfähigkeiten und Selbstüberschätzung die Ursache für tödliche Badeunfälle bilden. Auch medial wurde hierüber eine breite Debatte geführt, nicht zuletzt auch gestützt auf den Antrag1 unserer Fraktion und die entsprechende Beratung im Plenum. Der teils massive Rückbau von Lehrschwimmbecken und Schwimmbädern in den vergangenen Jahren sowie fehlender Schwimmunterricht in Schulen sind Ursachen für immer schlechter werdende Schwimmfähigkeiten bei Kindern und Jugendlichen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 3086 mit Schreiben vom 29. November 2019 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten, dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie der Ministerin für Schule und Bildung beantwortet. 1. Wie viele Kinder unter 18 Jahren sind 2014 bis 2019 in NRW bei Badeunfällen in Schwimmbädern, Freibädern oder Seen ums Leben gekommen? Bitte nach Jahr aufschlüsseln. 2. In wie vielen Fällen konnten durch Reanimationen Leben von Kindern gerettet werden? 1 Drs. 17/6583 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/8038 2 3. In wie vielen Fällen von Badeunfällen von Kindern lag eine Aufsichtspflichtverletzung von Eltern oder sonstigen Aufsichtspersonen vor? 4. In wie vielen Fällen war mangelnde Schwimmfähigkeit ausschlaggebend für den Unfall? Die Fragen 1 bis 4 werden zusammenhängend beantwortet. Hierzu liegen der Landesregierung keine Daten vor. Todesfälle durch Ertrinken aufgrund von Aufsichtspflichtverletzungen werden in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht erfasst. 5. Welche konkreten Pläne und Präventionsmaßnahmen sieht die Landesregierung NRW vor, um Badeunfälle zu minimieren? Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket, dem Aktionsplan ,,Schwimmen lernen in Nordrhein-Westfalen 2019 bis 2022", haben sich das Ministerium für Schule und Bildung und die Staatskanzlei auf den Weg gemacht, die Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Der Aktionsplan umfasst 10 Maßnahmen zur Steigerung der Schwimmfähigkeit, die an unterschiedlichen Stellen ansetzen und gemeinsam mit Kommunen, Schwimmsport treibenden Verbänden und Vereinen sowie weiteren Partnern der Zivilgesellschaft umgesetzt und weiterentwickelt werden.