LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/825 12.10.2017 Datum des Originals: 11.10.2017/Ausgegeben: 17.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 296 vom 13. September 2017 der Abgeordneten Lisa Kapteinat SPD Drucksache 17/632 Wahlkampfhilfe der Friedrich-Naumann-Stiftung für die FDP NRW – staatsanwaltschaftliche Ermittlungen Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Presseportal berichtet am 09.05.2017 unter Berufung auf Report Mainz, dass die Friedrich-Naumann-Stiftung ihre Zeitschrift „liberal“ Ende April 2017 und somit in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen der FAZ in NRW beigefügt habe. Die Zeitschrift sei in den Farben der FDP gehalten gewesen und habe ein Interview mit dem FDP-Spitzenkandidaten für die Landtagswahlen in NRW, Christian Lindner, und mit dem FDP-Generalsekretär in NRW, Johannes Vogel, enthalten. Weiter wird im Presseportal unter Berufung auf Report Mainz berichtet, dass ebenfalls kurz vor dem Wahltag die Friedrich-Naumann-Stiftung zu öffentlichen Veranstaltungen eingeladen habe, so zum Wahlkampfthema Innere Sicherheit am 3. Mai in Essen und zum Thema Wirtschaft am 4. Mai in Langenfeld. Bei beiden Veranstaltungen seien als einzige Vertreter der FDP die Landtagskandidaten der FDP aufgetreten. Daran schloss sich eine öffentliche Medienberichterstattung an, bei der sich Prof. von Arnim, Prof. Alemann und Prof. Morlock jeweils kritisch aus rechtlicher Sicht zu dem Verhalten der Friedrich-Naumann-Stiftung geäußert haben. Der Minister der Justiz hat die Kleine Anfrage 296 mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Gibt es zu diesem Vorgang Vorprüfungen einer Staatsanwaltschaft in Nordrhein- Westfalen oder ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren (wenn ja, seit wann bei welcher Staatsanwaltschaft unter Angabe des Aktenzeichens und wegen des Verdachts welcher Straftat)? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/825 2 2. Gibt es hierzu einen Strafantrag oder eine Strafanzeige (wann, bei welcher Behörde eingegangen) oder ist eine Staatsanwaltschaft von Amts wegen nach den Medienberichterstattungen tätig geworden? 3. Trifft es zu, dass es zwischen einer Staatsanwaltschaft in Nordrhein-Westfalen und der Staatsanwaltschaft in Potsdam zu unterschiedlichen Einschätzungen gekommen ist, wer für den Vorgang örtlich zuständig ist? 4. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Potsdam sich mittlerweile als örtlich unzuständig sieht? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln hat anlässlich der Kleinen Anfrage Folgendes berichtet: Aus Anlass der Presseanfrage eines freien Journalisten aus Neuss vom 10. Mai 2017, die auf das Fernsehmagazin „Report“ und auf Berichte aus Tageszeitungen Bezug genommen habe, wonach „die in Gummersbach ansässige Naumann-Stiftung öffentliche Gelder für laufende Landtagswahlkämpfe der FDP zweckentfremdet haben soll“, habe die Staatsanwaltschaft Köln mit Verfügung vom 11. Mai 2017 einen Prüfvorgang unter dem Aktenzeichen 110 AR 276/17 angelegt. Da die in der Presseanfrage bezeichnete „Friedrich-Naumann-Stiftung“ ihren Sitz in Potsdam habe, sei der Vorgang mit Verfügungen vom 11. und 22. Mai 2017 zur Übernahme an die Staatsanwaltschaft Potsdam übersandt worden. Diese habe unter dem Aktenzeichen 496 AR 589/17 allgemein zugängliche Presseartikel, einen Web-Seitenauszug sowie eine Stellungnahme der „Friedrich-Naumann-Stiftung“ beigezogen und letztlich die Übernahme des Vorgangs mit der Begründung abgelehnt, nach dortiger Auffassung begründe der Sitz der Stiftung in Potsdam keine Zuständigkeit. Die in dem Fernsehbeitrag angesprochenen Finanzierungen von Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen sowie die Gestaltung und Verbreitung des Magazins „liberal“ seien nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Potsdam nicht auf Entscheidungen am Hauptsitz der Stiftung zurückzuführen gewesen. Die Prüfung eines strafrechtlichen Anfangsverdachts sei letztlich durch die Staatsanwaltschaft Köln erfolgt, weil das für Nordrhein-Westfalen zuständige Regionalbüro der Stiftung seinen Sitz in Gummersbach habe. Die Staatsanwaltschaft Köln habe mit Verfügung vom 24. Juli 2017 von einer Aufnahme von Ermittlungen abgesehen, weil ein Anfangsverdacht einer Straftat nicht bestanden habe. Insbesondere hätten keine zureichenden Anhaltspunkte für eine Zweckentfremdung öffentlicher Gelder für laufende Landtagswahlkämpfe vorgelegen. Hinsichtlich der Verbreitung der Zeitschrift „liberal“ sei für diese Einschätzung maßgeblich gewesen, dass in der fraglichen Ausgabe der Zeitschrift auf lediglich 8 von 54 Seiten Interviews mit Christian Lindner und dem FDP-Generalsekretär in Nordrhein-Westfalen Johannes Vogel abgedruckt gewesen seien. Vor diesem Hintergrund sei nicht davon auszugehen gewesen, dass es sich bei der Zeitschrift um „Werbematerial“ für den Landtagswahlkampf der FDP gehandelt habe. Hinsichtlich des Vorwurfes, Stiftungsgelder für Wahlkampfveranstaltungen der FDP in Nordrhein-Westfalen missbraucht zu haben, habe gegen eine Zweckentfremdung öffentlicher Gelder insbesondere gesprochen, dass zu den fraglichen Bildungsveranstaltungen der Stiftung auch eine Vielzahl von nicht der FDP angehörenden Personen, u. a. auch Vertreter anderer Parteien, eingeladen worden seien. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/825 3 5. Sind das Ministerium der Justiz und insbesondere der Minister und der Staatssekretär vor dieser Kleinen Anfrage aus der Staatsanwaltschaft über diesen Vorgang informiert worden? Nein.