LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/829 05.10.2017 Datum des Originals: 04.10.2017/Ausgegeben: 10.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 264 vom 4. September 2017 des Abgeordneten Rainer Schmeltzer SPD Drucksache 17/548 Weiß die Landesregierung nicht, wie Kommunen und Kreise beim Sozialticket planen und arbeiten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 70 der Abgeordneten Philipp und Wolff vom 10.07.2017 lässt die Landesregierung den Erfolg des Sozialtickets und die notwendige Fortführung außer Acht. Bereits im Jahr 2010 hat der Kreis Unna als einer der ersten Kreise das Sozialticket eingeführt, um so einerseits die Mobilität hilfebedürftiger Menschen zu verbessern und andererseits den ÖPNV zu stärken. Um der berechtigten, hohen Nachfrage gerecht zu werden, hat der Kreis Unna neben der Landesförderung gem. der „Förderrichtlinie Sozialticket 2011“ einen vertretbaren Eigenanteil in Höhe von 305T€ zur Verfügung gestellt. Alleine im Kreis Unna konnte die Anzahl der Ticketinhaber bis 06/2017 auf rd. 5.300 gesteigert werden. Um den Bedürftigen die Teilhabe am ÖPNV mindestens in bewährter Form zukommen zu lassen, müssen die entsprechenden kommunalen Vorkehrungen, auch haushalterisch, getroffen werden. Bezüglich der kommunalen Haushaltsaufstellungen und der noch in diesem Jahr zu erwartenden Haushaltsverabschiedungen bedarf es entsprechender Planungssicherheit. Ein einfacher Hinweis auf Veränderungen des Ticketwesens im ÖPNV ist dabei nicht ausreichend, eher kontraproduktiv. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/829 2 Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 264 mit Schreiben vom 4. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen, dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung beantwortet. 1. Wann ist mit einer verbindlichen Aussage der Landesregierung zur positiven Fortführung des Sozialtickets zu rechnen? 2. Ist der Landesregierung nicht bewusst, dass durch die in der Antwort der Kleinen Anfrage 70 zeitliche Verzögerung die Kommunen in ihren Planungen durch die Landesregierung blockiert werden? 3. Wie können die Kreise und Kommunen in ihrem Haushaltsverfahren Eigenanteile zum Sozialticket verbindlich im Haushalt berücksichtigen, ohne dass die Bedürftigen die Leittragenden sein werden? Wegen des sachlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet. Die in der Antwort zur Kleinen Anfrage 70 (LT-Drs. 17/303) bereits erwähnten Beratungen über eine Veränderung des Ticketwesens im ÖPNV dauern an. Nach Vorliegen des Ergebnisses werden die konkreten Antworten gegeben werden können.