LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/837 06.10.2017 Datum des Originals: 06.10.2017/Ausgegeben: 11.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 212 vom 17. August 2017 der Abgeordneten Gabriele Walger-Demolsky AfD Drucksache 17/399 Abschiebung von Gefährdern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 21. März 2017 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (BVerwG 1 VR 2.17), dass die öffentliche Sicherheit gefährdende Islamisten ohne deutschen Pass nach § 58 a Aufenthaltsgesetz abgeschoben werden dürfen, auch wenn sie noch keine Straftaten begangen haben. Eine Rückführung in das jeweilige Heimatland kann auch präventiv, zur Gefahrenabwehr, erfolgen. (Zitat aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:„ Für eine auf Tatsachen gestützte Gefahrenprognose im Sinne des § 58a Abs. 1 Satz 1 AufenthG bedarf es keiner konkreten Gefahr im Sinne des Polizeirechts, vielmehr genügt auf der Grundlage einer hinreichend zuverlässigen Tatsachengrundlage eine vom Ausländer ausgehende Bedrohungssituation im Sinne eines beachtlichen Risikos, das sich jederzeit aktualisieren und in eine konkrete Gefahr umschlagen kann…. Ein nach Bekanntgabe der Abschiebungsanordnung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellter Asylantrag steht dem Vollzug einer Abschiebungsanordnung nicht entgegen.“) Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 212 mit Schreiben vom 6. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister des Innern beantwortet. 1. Wie hat sich die Zahl der Gefährder in Nordrhein Westfalen in den letzten zwei Jahren entwickelt? 2. Wie viele Gefährder gibt es nach aktuellen Erkenntnissen in Nordrhein-Westfalen? 3. Wie viele der Gefährder haben keinen deutschen Pass? LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/837 2 Die Fragen 1, 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 136 der Abgeordneten Verena Schäffer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Neosalafismus in Nordrhein-Westfalen“, LT-Drs. 17/419 verwiesen. 4. Wie viele Abschiebungen von Gefährdern hat es in den Jahren 2016 und 2017 in Nordrhein-Westfalen gegeben? Im Jahre 2016 kam es zu keiner Abschiebung eines Gefährders. Im Jahre 2017 erfolgten bislang eine Abschiebung, eine Auslieferung und eine Überstellung von Gefährdern. 5. Was wird die Landesregierung unternehmen, um oben genannte Personen so schnell wie möglich abzuschieben? Die Sicherheitskonferenz Nordrhein-Westfalen, in der sich Fachleute aus den Bereichen Aufenthalts- und Asylrecht, Polizei und Verfassungsschutz fachübergreifend mit der Aufenthaltsbeendigung extremistischer Ausländer befassen, wird künftig unter angemessener personeller Verstärkung als eigenes Referat in meinem Ministerium einen neuen wichtigen Schwerpunkt bilden. In einem ersten Schritt habe ich eine Task-Force eingerichtet, die prüfen soll, wie Abschiebungen schnellstmöglich umgesetzt werden können. Die Task -Force wird alle Sachverhalte von nichtdeutschen Gefährdern überprüfen.