LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/838 06.10.2017 Datum des Originals: 05.10.2017/Ausgegeben: 11.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 275 vom 7. September 2017 des Abgeordneten Marcus Pretzell AfD Drucksache 17/562 Selbstanzeigen von Asylbewerbern Vorbemerkung der Kleinen Anfrage „Die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen islamistischen Terrors steigt in ganz Deutschland. Ein neuer Grund dafür ist nach einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur die zunehmende Zahl von Selbstanzeigen von Flüchtlingen. Der Hintergrund: Junge Männer bezichtigen sich aus Angst vor Abschiebung der Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe.“1 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 275 mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie hat sich die Anzahl von Ermittlungsverfahren wegen islamistischen Terrors bei den Ermittlungsbehörden in Nordrhein-Westfalen seit 2015 entwickelt? (Bitte Antwort nach Jahren, Delikten und Staatsanwaltschaften aufschlüsseln) 2. Wie hat sich die Anzahl von Ermittlungsverfahren, die aufgrund von Selbstbezichtigungen von Asylbewerbern, vor ihrer Flucht einer Terrorgruppe angehört zu haben, eingeleitet wurden, bei den Ermittlungsbehörden in Nordrhein- Westfalen seit 2015 entwickelt? (Bitte Antwort nach Jahren, Delikten und Staatsanwaltschaften aufschlüsseln) Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. 1 http://www.sueddeutsche.de/politik/asylbewerber-selbstanzeigen-wegen-terror-1.3590287 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/838 2 Für die Strafverfolgung bei Bildung terroristischer Vereinigungen, auch im Ausland, nach §§ 129a, 129b des Strafgesetzbuchs ist primär der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuständig. Zu bei ihm anhängigen Ermittlungsverfahren kann die Landesregierung keine Auskunft geben. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gibt Verfahren wegen Delikten nach §§ 129a, 129b des Strafgesetzbuchs in Sachen minderer Bedeutung gemäß § 142a Absatz 2 Nummer 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes an die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht am Sitz der Landesregierung ab. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf ist seit dem Jahr 2015 folgende Anzahl von Ermittlungsverfahren der erfragten Art anhängig geworden: Jahr Anzahl der im jeweiligen Jahr anhängig gewordenen Verfahren wegen Delikten nach §§ 129a, 129b StGB davon aufgrund von Selbstbezichtigung eingeleitet 2015 1 -- 2016 27 2 2017 bis zum 11.09.2017 57 19 3. Welche Terrorgruppen wurden dabei von den Asylbewerbern konkret benannt? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2015, Terrorgruppen und Herkunft der Asylbewerber aufschlüsseln) Jahr 2016 In beiden Ermittlungsverfahren wurde der sog. Islamische Staat (IS) benannt. Ein Beschuldigter hat die irakische und der andere Beschuldigte die syrische Staatsangehörigkeit. Jahr 2017 In 11 Ermittlungsverfahren wurde die Terrormiliz Al-Shabab benannt. Die Beschuldigten sind allesamt somalische Staatsangehörige. In 6 Ermittlungsverfahren wurden die Taliban als Terrorgruppe benannt. Die Beschuldigten sind allesamt afghanische Staatsangehörige. In 2 Ermittlungsverfahren wurde der sog. Islamische Staat (IS) benannt. Ein Beschuldigter hat die ghanaische und der andere Beschuldigte die syrische Staatsangehörigkeit. 4. Welche Ziele, die die Asylbewerber mit ihrer Selbstanzeige unmittelbar und mittelbar verfolgen, sind der Landesregierung bekannt? Für die Durchführung von Asylverfahren ist der Bund (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) zuständig. Gesicherte Erkenntnisse, welche Ziele die Asylbewerber mit ihrer Selbstanzeige verfolgen, liegen der Landesregierung nicht vor. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/838 3 5. In wie vielen Fällen solcher Selbstbezichtigung hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren eingestellt? Bislang erfolgte in zwei Verfahren eine Einstellung, wobei in beiden Fällen Verfahren wegen Vortäuschens einer Straftat eingeleitet und an die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben wurden.