LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/840 06.10.2017 Datum des Originals: 05.10.2017/Ausgegeben: 11.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 322 vom 15. September 2017 des Abgeordneten Stefan Zimkeit SPD Drucksache 17/663 Stellt der Finanzminister die Einigung zum Länderfinanzausgleich wieder in Frage? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Neuregelung der Bund-Länder Finanzbeziehungen ist am 2.6.2017 vom Bundesrat final verabschiedet worden. Der damalige CDU-Fraktionsvorsitzende und heutige Ministerpräsident Armin Laschet führte in einer Plenardebatte am 9.11.2016 dazu folgendes aus: „Die in Berlin erzielte Einigung ist richtig und im Grundsatz gut für unser Land. (…) Diese Klärung vor der Bundestagswahl schafft für alle Beteiligten Planungssicherheit. Nordrhein-Westfalen soll im Jahr 2020 rd. 1,4 Milliarden Euro von dem Gesamtpaket von 9,5 Milliarden erhalten. Es ist gut, dass unser Bundesland entlastet wird.“ Der Finanzminister führt in einem Interview mit der Westdeutschen Zeitung am 12. September 2017 auf die Frage, ob NRW beim Länderfinanzausgleich in der richtigen Position sei oder noch mal nachschrauben müsse, folgendes aus: „An der Grundsatzeinigung halten wir fest. Über Detailfragen werden wir eventuell noch mal sprechen müssen.“ Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 322 mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 namens der Landesregierung beantwortet. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/840 2 1. Hält die Landesregierung die Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen, welche am 2.6.2017 endberaten wurden, weiterhin für richtig? Die Landesregierung trägt den bei der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen gefundenen Kompromiss mit. Sie hält es jedoch grundsätzlich für höchst problematisch, dass die Länder zur Verbesserung der eigenen Finanzlage bereit waren, Kompetenzen an den Bund abzugeben. 2. Welche Detailfragen meint der Finanzminister genau, über die man eventuell noch sprechen müsse? Allein das Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften, das den einfachgesetzlichen Teil des Reformpakets umsetzt, enthält 23 Einzelgesetze. In Zusammenhang mit diesen Vorschriften und auch des verfassungsrechtlichen Teils der Reform ergeben sich diverse Auslegungsfragen, die es zu klären gilt. So wird derzeit etwa eine verlässliche Datenbasis gesucht, nach der die neu eingeführten Bundesergänzungszuweisungen (BEZ) für Forschungsförderung verteilt werden. Diese Forschungs-BEZ sollen solchen leistungsschwachen Ländern gewährt werden, deren Anteile an den Fördermitteln nach Art. 91b GG ihre Einwohneranteile unterschreiten. Diese und ähnliche Fragen sind gemeint, wenn ich noch zu klärende Detailfragen anspreche. 3. Strebt das Land ein neues Gesetzgebungsverfahren zum Länderfinanzausgleich an, um Änderungen herbeizuführen? Nein. 4. Zu welchem Zeitpunkt plant der Finanzminister eine solche Klärung herbeizuführen? Siehe Antwort Frage 3. 5. Werden die „Detailfragen“ finanzielle Auswirkungen auf das Land Nordrhein- Westfalen haben? Es ist nicht auszuschließen, dass die Klärung von Auslegungsfragen zumindest mittelbar finanzielle Auswirkungen auf das Land haben kann.