LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/841 06.10.2017 Datum des Originals: 05.10.2017/Ausgegeben: 11.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 256 vom 1. September 2017 der Abgeordneten Matthi Bolte-Richter, Sigrid Beer, Wibke Brems und Mehrdad Mostofizadeh BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/497 Welche konkreten Pläne hat die Landesregierung für die Einrichtung einer medizinischen Fakultät an der Universität Bielefeld? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Um dem Mangel an Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum entgegen zu wirken, sollte in Ostwestfalen-Lippe modellhaft die gezielte Ausweitung von Ausbildungskapazitäten erprobt und damit auch verifiziert werden, ob ein Zusammenhang von regional orientierter Ausbildung und regionaler Arbeitsaufnahme („Klebeeffekt“) bestätigt wird. Die Bundesministerien für Gesundheit sowie Bildung und Forschung haben eine Mitfinanzierung abgelehnt. Unter der rot-grünen Landesregierung wurde das „Bochumer Modell“ auf Kliniken in Ostwestfalen-Lippe ausgeweitet. Seit dem Wintersemester 2016/2017 können jährlich 60 Studierende, die zuvor ihr vorklinisches Studium an der medizinischen Fakultät in Bochum absolviert haben, den klinischen Teil ihrer medizinischen Ausbildung an Kliniken in der Region absolvieren. Im Koalitionsvertrag von CDU und FDP heißt es nun: „In Ostwestfalen-Lippe werden wir am Hochschulstandort Bielefeld eine neue Medizinische Fakultät einrichten. Vorbild für die damit beabsichtigte Ausbildung zusätzlicher Medizinerinnen und Mediziner ist das sogenannte „Bochumer Modell“. Die Medizinerausbildung in Ostwestfalen-Lippe soll insbesondere darauf ausgerichtet sein, langfristig die ärztliche Versorgung auf dem Land zu verbessern. Hierzu soll bei diesem Vorhaben die Allgemeinmedizin und die Vernetzung mit akademischen Lehrkrankenhäusern und Arztpraxen auf dem Land eine besondere Bedeutung haben.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/841 2 Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 256 mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1. Welche konzeptionellen Überlegungen zur Ausgestaltung der neuen medizinischen Fakultät in Bielefeld hat die Landesregierung bereits entwickelt, insbesondere der Weiterführung des bisher vorgesehenen Ansatzes, nicht nur am Standort selbst die Medizinerausbildung zu verbessern, sondern dabei die ganze Region Ostwestfalen-Lippe einzubeziehen? Der Aufbau einer Medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe soll sich am "Bochumer Modell" für die Medizinerausbildung orientieren. Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 48 (LT-Drs. 17/734) verwiesen. 2. Welche Akteurinnen und Akteure aus der Region Ostwestfalen-Lippe sollen mit welcher Zeitplanung bei der Entwicklung des Konzepts einbezogen werden? In die Planung werden alle für die Einrichtung einer Medizinischen Fakultät Ostwestfalen-Lippe notwendigen Akteure einbezogen. 3. Mit welcher Finanzausstattung kann die Medizinische Fakultät pro Studienplatz sowie Grundausstattung der Universität Bielefeld zum Anschub und dann jährlich ab wann rechnen? Die Zuweisung von Mitteln an eine Hochschule wird jährlich mit dem Finanzministerium verhandelt. Für 2018 sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. 4. Wieso wird die Einrichtung einer neuen medizinischen Fakultät bereits vorangetrieben, obwohl bisher weder evaluiert ist, ob der sogenannte „Klebeeffekt“ nachgewiesen werden kann, noch die im Koalitionsvertrag geplante "Begutachtung der nordrhein-westfälischen Hochschulmedizin durch den Wissenschaftsrat" durchgeführt wurde? 5. Wie plant die Landesregierung sicherzustellen, dass auch die medizinische Fakultät in Bielefeld und der Modellversuch "Medizin neu denken", wenngleich noch nicht umgesetzt, Gegenstand der Begutachtung durch den Wissenschaftsrat sein werden? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Es ist geplant, das Konzept zur Einrichtung einer medizinischen Fakultät in die Begutachtung der Hochschulmedizin durch den Wissenschaftsrat aufzunehmen. Ebenso soll der Modellversuch "Medizin neu denken" in die Evaluierung der nordrhein-westfälischen Hochschulmedizin durch den Wissenschaftsrat einbezogen werden. Über die Aufnahme in das Arbeitsprogramm des Wissenschaftsrats entscheidet dessen Vollversammlung.