LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/845 09.10.2017 Datum des Originals: 05.10.2017/Ausgegeben: 12.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 273 vom 7. September 2017 des Abgeordneten Marcus Pretzell AfD Drucksache 17/560 Bedrohungen und Einschüchterungen gegenüber Vermietern Vorbemerkung der Kleinen Anfrge „Linksextreme haben in Neukölln eine politische Veranstaltung der Bezirkszeitung ‚Kiez und Kneipe‘ mit einem AfD – Vertreter verhindert. Im Rahmen des Bundestagswahlkampfs hatte das Blatt die Direktkandidaten aller Parteien jeweils zu einem Gespräch in ein Lokal gebeten. Doch nachdem die Aktivisten Druck auf die Moderatoren, den Wirt und die Anzeigenkunden der Zeitung ausgeübt hatten, sah sich die Redaktion gezwungen die Veranstaltung abzusagen.“1 Immer wieder werden, wie in dem Beispiel aufgeführt, insbesondere Vermieter von Räumlichkeiten bedroht und Veranstaltungen abgesagt. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 273 mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie viele Bedrohungen und Einschüchterungen gegenüber Vermietern, die ihre Räumlichkeiten für die Durchführung von Partei-, Fraktions- oder Wahlkampfveranstaltungen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung stellten bzw. stellen wollten, sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2014 und Parteizugehörigkeit des Mieters aufschlüsseln) Der Polizei im Zusammenhang mit Partei-, Fraktions- oder Wahlkampfveranstaltungen bekannt gewordene Straftaten führen gem. § 163 StPO zur Einleitung eines 1 http://www.tagesspiegel.de/berlin/auftritt-von-afd-politiker-linksextreme-schuechtern-berlinerkiezblatt -ein/19796386.html LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/845 2 Ermittlungsverfahrens. Diese Straftaten werden durch die Kriminalinspektionen Polizeilicher Staatsschutz bearbeitet und fließen in den „Kriminalpolizeilichen Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität“ (KPMD-PMK) ein. Daten zu Räumlichkeiten oder zu Tätigkeitsbereichen Betroffener werden statistisch nicht erfasst. Eine spezifische Auswertung bedürfte der Einzelfallprüfung der jeweiligen polizeilichen Vorgangsakten. Diese ist in der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie viele Beschädigungen oder Zerstörungen von Mietobjekten, die zu Partei-, Fraktions- oder Wahlkampfveranstaltungen genutzt wurden bzw. werden sollten, sind der Landesregierung bekannt? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2014 und Parteizugehörigkeit des Mieters aufschlüsseln) Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1. 3. Ist der Landesregierung bekannt, wie viele Partei-, Fraktions- oder Wahlkampfveranstaltungen in den dazu angemieteten Räumlichkeiten aufgrund der Bedrohungslage abgesagt oder räumlich und/oder zeitlich verschoben wurden und wie und durch wen die betroffenen Vermieter bisher entschädigt wurden? (Bitte die Antwort nach Jahren seit 2014 und Parteizugehörigkeit des Mieters aufschlüsseln) Nein. 4. Welche Ermittlungsmaßnahmen wurden mit welchen Ergebnissen hinsichtlich der mit den Fragen 1 und 2 abgefragten Taten durchgeführt? (Bitte die Antwort aufschlüsseln nach Jahren seit 2014, Straftat, Parteizugehörigkeit des Mieters, Einordnung PMK -wenn möglich Vorgehen aus welcher politischen motivierten Personengruppe, Ermittlungserfolge und Ausgang des Verfahrens mit jeweiliger Rechtsgrundlage) Ich verweise auf meine Antwort zu Frage 1. 5. Welche präventiven Maßnahmen ergreift die Landesregierung in diesem Zusammenhang? Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags zur Gefahrenabwehr führt die Polizei im Vorfeld von Veranstaltungen eine Beurteilung der Gefährdungslage durch. Soweit sich ein Erfordernis für Schutzmaßnahmen ergibt, werden diese durch die Polizei getroffen.