LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/846 09.10.2017 Datum des Originals: 05.10.2017/Ausgegeben: 12.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 272 vom 7. September 2017 des Abgeordneten Marcus Pretzell AfD Drucksache 17/559 Krankenstand bei der nordrhein-westfälischen Polizei 2017 Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Immer wieder wird ein hoher Krankenstand bei der Polizei in Nordrhein-Westfalen kommuniziert. Im Februar 2016 schrieb „Der Westen“, dass die Polizei in Nordrhein-Westfalen nur zu 75% einsatzfähig sei. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 272 mit Schreiben vom 5. Oktober 2017 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie hoch war der Krankenstand (durchschnittliche Krankheitstage und Angabe in Prozent der Bediensteten) bislang im Jahr 2017, aufgeteilt nach Tarifbeschäftigten und Beamten in den jeweiligen Behörden? Der Krankenstand in der Landesverwaltung wird regelmäßig einmal im Jahr erhoben. Für das Jahr 2017 liegen noch keine entsprechenden Zahlen vor. Für das Jahr 2016 übersende ich anliegend einen Auszug für den Bereich der Polizei aus dem Bericht der Landesregierung für den Landtag Nordrhein-Westfalen „Krankenstand in der Landesverwaltung im Jahr 2016“, der in Kürze veröffentlicht wird. 2. Wie hoch ist der jeweilige Anteil (absolut) an Bedienteten der unter Frage 1 bezeichneten Gruppen, die länger als 6 Wochen krank sind? S. Antwort zu Frage 1.