LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/857 09.10.2017 Datum des Originals: 09.10.2017/Ausgegeben: 12.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 229 vom 22. August 2017 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 17/416 Keine neuen Mittel für Betreuungsplätze. Mit welchem Bedarf rechnet Schwarz- Gelb? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat in seiner Presseinformation 570/8/2017 mitgeteilt, das Land Nordrhein-Westfalen wolle in den nächsten Jahren 286 Millionen Euro für den Ausbau der Kindertagesbetreuung nutzen. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Bundesmittel in Höhe von 234 Millionen Euro, welche die SPD-geführte Landesregierung bereits in der vergangenen Legislaturperiode mit dem Bund ausgehandelt hatte. Bei den verbleibenden 43 Millionen Euro an Landesmitteln handelt es sich um nicht verausgabte Mittel aus Landesinvestitionsprogrammen, welche das Land in der Regierungszeit der SPD aufgelegt hatte. Gleichzeitig hat das Ministerium angekündigt, die Förderhöchstbeträge künftig auf 30.000 Euro erhöhen und die Mittel auch für den Erhalt bereits bestehender Kita-Plätze verwenden zu wollen. Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration hat die Kleine Anfrage 229 mit Schreiben vom 9. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. 1. Mit welchem zusätzlichen Bedarf an Betreuungsplätzen rechnet die Landesregierung in den nächsten Jahren (bitte nach Jahren und U3- bzw. Ü3- Plätzen differenzieren)? Die Bedarfsentwicklung hängt von unterschiedlichen Faktoren wie z.B. der Bevölkerungsentwicklung und den konkreten Bedarfslagen von Familien ab. Die Bedarfsfeststellung und –planung obliegt deshalb der örtlichen Jugendhilfeplanung, die mit den Gegebenheiten vor Ort am besten vertraut ist und z.B. durch Elternbefragungen Bedarfe LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/857 2 qualifiziert erfassen und im Rahmen kontinuierlicher Entwicklungsprozesse umsetzen kann. Auf dieser Basis unterstützt die Landesregierung die örtliche Ebene beim weiteren Platzausbau. 2. Wie hat sich die Einschätzung über den zusätzlichen quantitativen Bedarf an Betreuungsplätzen gegenüber der Vorgängerregierung verändert? Die Landesregierung geht davon aus, dass in den kommenden Jahren Betreuungsbedarfe weiter steigen werden und das Betreuungsangebot dementsprechend bedarfsgerecht anzupassen ist. 3. Welche Anzahl an bereits bestehenden Betreuungsplätzen muss nach Kalkulation der Landesregierung in den kommenden Jahren gefördert werden, um ihren Erhalt zu sichern (bitte nach U3- und Ü3-Plätzen differenzieren)? Mit der Möglichkeit zur Förderung von Erhaltungsmaßnahmen reagiert die Landesregierung insbesondere auch auf Forderungen und Hinweise, die seitens der Träger und Kommunen geltend gemacht worden sind. Zahlen zu bestehenden Plätzen, die in den kommenden Jahren gefördert werden müssen, um ihren Erhalt zu sichern, werden nach Abschluss der Antragsphase vorliegen. Aus dem aktuellen Investitionsprogramm „Kindertagesbetreuung 2017-2020“ können zunächst maximal bis zu 25 Prozent der jeweiligen Jugendamtsbudgets für Erhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Diese Vorgehensweise bietet den Jugendämtern die im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung notwendigen Gestaltungsund Steuerungsmöglichkeiten. 4. Wie hoch waren bislang die durchschnittlichen Förderbeträge gemäß „Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport - 321 – 6252.2 – vom 9. März 2016“ (bitte nach Jahren und Fördertatbeständen differenzieren)? Die durchschnittlichen U3-Bewilligungsbeträge pro Platz im Rahmen der Investitionskostenförderung für die Jahre 2008 bis 2017 sind – aufgeteilt nach Neubau- Plätzen, Umbau-Plätzen, Ausstattungs-Plätzen und Umbau-/Ausstattungsplätzen – in der Anlage 1 aufgeführt. Nach einer gemeinsam mit den Landesjugendämtern durchgeführten Auswertung wurde allerdings deutlich, dass bei Neubauten die förderfähigen Gesamtkosten pro Platz die bisherigen Förderhöchstbeträge zum Teil deutlich überschritten haben. Dieser Sachverhalt wurde in der neugefassten Richtlinie schon berücksichtigt. 5. Hält die Landesregierung die von ihr in der Pressemitteilung benannten 286 Millionen Euro für ausreichend, um den Bedarf an Betreuungsplätzen für die kommenden Jahre zu finanzieren? Mit den zur Verfügung stehenden Bundes- und Landesmitteln ist der weitere Ausbau im Umfang von insgesamt rd. 286 Mio. Euro gewährleistet. Von erheblicher Bedeutung zur Umsetzung der Programme sind dabei auch ausreichende Planungs- und Umsetzungszeiträume. Mit der neugefassten Richtlinie ist auch dies sichergestellt. Sollten sich darüber hinaus weitere Erfordernisse ergeben, wird darüber zu gegebener Zeit zu entscheiden sein. ANLAGE 1 U3 durchschnittliche Bewilligungsbeträge pro Platz investiv 2008 bis März 2017 [berücksichtigt sind alle Bewilligungen, die von den LJÄ per Einzelbewilligung (Richtlinienförderung) erteilt wurden] Durchschnitt der bewilligten Landes- und Bundesmittel pro bewilligten Neubau-Platz: _____ Höchstbetrag pro Platz laut Förderrichtlinie: 20.000 Euro x 90 % = 18.000 Euro 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bewilligte Bundes- und Landesmittel pro Platz (90%) im Durchschnitt: 15.472,98 € 16.462,75 € 16.865,06 € 17.276,14 € 16.132,01 € 17.185,00 € 17.315,16 € 17.295,19 € 17.295,19 € 17.362,67 € Durchschnitt der bewilligten Landes- und Bundesmittel pro bewilligten Umbau-Platz: Höchstbetrag pro Platz laut Förderrichtlinie: 20.000 Euro x 90 % = 18.000 Euro 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bewilligte Bundes- und Landesmittel pro Platz (90%) im Durchschnitt: 4.396,75 € 4.951,94 € 7.707,20 € 5.457,60 € 7.538,67 € 5.598,36 € 6.127,68 € 6.169,57 € 6.169,57 € 7.739,15 € Durchschnitt der bewilligten Landes- und Bundesmittel pro bewilligten Ausstattungs-Platz: Höchstbetrag pro Platz laut Förderrichtlinie: 20.000 Euro x 90%= 18.000 Euro 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bewilligte Bundes- und Landesmittel pro Platz (90%) im Durchschnitt: 2.490,03 € 2.157,44 € 2.533,75 € 2.241,57 € 2.795,49 € 2.357,30 € 2.487,58 € 2.449,91 € 2.449,91 € 2.551,17 € Durchschnitt der bewilligten Landes- und Bundesmittel pro bewilligten Umbau-/Ausstattungs-Platz: Höchstbetrag pro Platz laut Förderrichtlinie: 20.000 Euro x 90%= 18.000 Euro 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 Bewilligte Bundes- und Landesmittel pro Platz (90%) im Durchschnitt: 5.222,20 € 6.749,35 € 6.748,90 € 7.482,43 € 7.277,74 € 7.638,73 € 7.924,68 € 7.875,02 € 7.875,02 € 7.922,18 €