LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/861 10.10.2017 Datum des Originals: 09.10.2017/Ausgegeben: 13.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 281 vom 7. September 2017 des Abgeordneten Guido van den Berg SPD Drucksache 17/572 Welche Braunkohlen-Kraftwerke will die Landesregierung für ihre angekündigten neuen schwarz-gelbe Klimaschutzziele abschalten? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Landesregierung hat bis Mai dieses Jahres das Ziel verfolgt, bis 2020 eine CO2-Minderung von mindestens 25% zu erreichen. Geleitet waren diese Zielgrößen von der Machbarkeit im Industrieland NRW und wischen damit bewusst von Vorstellungen der Vorgängerregierung ab, in der die ehemalige Wirtschaftsministerin Thoben 33% als Zielmarke dargestellt hatte. Mit dem Gesetzes zur Weiterentwicklung des Strommarktes vom 23.07.2016 ist vom Deutschen Bundestag rechtlich verbindlich festgelegt worden, dass schrittweise u.a. fünf Kraftwerksblöcke der „300 MW-Klasse“ im Rheinischen Braunkohlenrevier in eine Sicherheitsbereitschaft zu überführen sind. Konkret werden am 01.10.2017 die 300 MW- Blöcke P und Q am Standort Frimmersdorf, am 01.10.2018 die Blöcke E und F am Standort Niederaußem und am 01.10.2019 der Block C am Standort Neurath betroffen sein. Jetzt berichtet die Aachener Zeitung am 02.09.2017 im Artikel „NRW-Klimaziele – Schwarz- Gelb will Rot-Grün übertreffen“ über zusätzliche Abschaltpläne der Landesregierung bei Braunkohlekraftwerken. Es heißt hier: „Der neue NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart (FDP) sieht Chancen, das Klimaziel der rot-grünen Vorgänger-Regierung sogar zu übertreffen. Es sei möglich, bis 2020 im Vergleich zu 1990 die CO2-Emissionen um mehr als 25 Prozent zu reduzieren, sagte Pinkwart gestern. Dazu beitragen könne bei flankierenden Hilfen von EU und Bund eine Verringerung der Braunkohlekapazitäten über das bisher beschlossene Maß hinaus. Er könne sich vorstellen, noch mehr als nur fünf Kraftwerksblöcke abzuschalten, sagte Pinkwart. Er erwarte aber dann einen Ausgleich von der EU im Interesse der Beschäftigten.“ LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/861 2 Der Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat die Kleine Anfrage 281 mit Schreiben vom 9. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz beantwortet. 1. Welchen Erreichungsgrad erwartet die Landesregierung für das NRW- Klimaschutzziel von 25 % bzw. des Bundes-Klimaschutzziels von 40 % der CO2- Emissionen bezogen auf 1990? Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht für das Jahr 2020 von einer Treibhausgasemissionsminderung von mindestens 25% gegenüber 1990 in Nordrhein- Westfalen aus. Im Hinblick auf das Klimaschutzziel des Bundes von 40 % Treibhausgasminderung bezogen auf 1990 weist der aktuelle, von der Bundesregierung beauftragte Projektionsbericht gemäß Verordnung (EU) Nr. 525/2013 eine Treibhausgasemissionsminderung i.H.v. 33,7% - 38,4% für das Jahr 2020 gegenüber 1990 in Deutschland aus. Über den Projektionsbericht hinausgehende Informationen der Bundesregierung liegen der Landesregierung Nordrhein- Westfalen nicht vor. 2. Auf welchen Prozentsatz will die Landesregierung NRW ihr Klimaschutzziel nun einseitig erhöhen? Die Landesregierung plant keine Erhöhung des bestehenden Klimaschutzziels für Nordrhein- Westfalen. 3. Warum will die neue schwarz-gelbe Landesregierung CO2-Einsparziele einseitig über die Abschaltung weiterer Braunkohlekraftwerke erreichen, statt auch andere Sektoren wie Wärme, Mobilität oder Landwirtschaft anzugehen? Die Klimaschutzpolitik der Landesregierung erstreckt sich über alle wichtigen Sektoren. Neben dem Energiesektor werden produzierendes Gewerbe und Industrie, Gebäude und Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Verkehr, Landwirtschaft, Forst und Boden sowie die privaten Haushalte adressiert. 4. Wie viele Kraftwerksblöcke mit wie vielen Arbeitsplätzen werden von den angekündigten neuen zusätzlichen schwarz-gelben CO2-Einsparzielen für NRW betroffen sein? Siehe Antwort auf Frage 2. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/861 3 5. Sind die offenbar angedachten Schließungen zusätzlicher Braunkohlen-Blöcke im Rahmen der angekündigten verschärfen schwarz-gelben CO2-Klimaschutzziele mit dem offenbar betroffenen Unternehmen und dessen Mitbestimmung beraten worden und welche „flankierenden Hilfen von EU und Bund“ hat die Landesregierung „im Interesse der Beschäftigten“ mit diesen Ebenen besprochen? Die Landesregierung plant keine Erhöhung des bestehenden Klimaschutzziels für Nordrhein- Westfalen und auch keine weiteren Stilllegungen von Braunkohlekraftwerken im Rheinischen Revier über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus. Da der Landesregierung über die bereits beschlossene Überführung von fünf Braunkohlekraftwerksblöcken im Rheinischen Revier in die sogenannte „Sicherheitsbereitschaft“ hinaus keine Stilllegungsabsichten der Bundesregierung für Kohlekraftwerke bekannt sind, bestand und besteht derzeit weder Beratungsbedarf mit Unternehmen und deren Mitbestimmung noch Verhandlungsbedarf über flankierende Hilfen von EU und Bund.