LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/886 11.10.2017 Datum des Originals: 11.10.2017/Ausgegeben: 16.10.2017 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 268 vom 5. September 2017 des Abgeordneten Arndt Klocke BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/555 Welche „Politischen Bremsen“ hat die Landesregierung auf NRW-Straßen gelöst? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Nicht nur die Problematik der Rheinbrücken Leverkusen und Duisburg macht deutlich: Der Sanierungsstau der Verkehrsinfrastruktur in NRW ist weiter immens. Grund hierfür ist, dass die notwendigen Erhaltungsmaßnahmen in den vergangenen Jahrzehnten in NRW nicht in ausreichendem Maße getätigt wurden, was gleichermaßen für die Bundesautobahnen, Bundesstraßen, Landesstraßen, Kommunale- und die Schieneninfrastruktur zu konstatieren ist. In einem Interview mit der BILD Düsseldorf vom 31.08.2017 wird Landesverkehrsminister Wüst in Bezug auf die Frage, ob die neue Landesregierung ihr Wahlversprechen der Stauvermeidung wird halten können, wie folgt zitiert: „Alle politischen Bremsen, die es in der rot-grünen Zeit gab, sind weg. (…) Der Große Fehler von Rot-Grün war, dass der Politische Wille zum Bauen gefehlt hat. Der wahlkampfgetriebene Vorwurf gegen uns ist deshalb Mumpitz.“ Der Minister für Verkehr hat die Kleine Anfrage 268 mit Schreiben vom 11. Oktober 2017 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Zwischen dem 01. Juli 2005 und 30. Juni 2010 konnten insgesamt 88 Planfeststellungsverfahren für Vorhaben des Landesbetriebs Straßenbau NRW für Bundesfern- und Landesstraßen in Nordrhein-Westfalen abgeschlossen werden (28 Planfeststellungsbeschlüsse für Landesstraßen und 60 für Bundesfernstraßen – ohne LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/886 2 Nachtragsbeschlüsse). Zwischen dem 01. Juli 2010 und dem 31. Dezember 2016 konnten trotz des deutlich längeren Zeitraums lediglich 49 Planfeststellungsverfahren abgeschlossen werden (17 Planfeststellungsbeschlüsse für Landesstraßen und 32 für Bundesfernstraßen – ohne Nachtragsbeschlüsse). Statt ausreichend in Planungen zu investieren, hat die rot-grüne Vorgängerregierung 2011 Streichlisten sowohl für den Landes- wie den Bundesfernstraßenbau beschlossen. Bis 2013 hat die von SPD und Grünen getragene Landesregierung zudem Ingenieurstellen beim Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen gestrichen. Arbeiteten Ende 2009 noch 1.569 Ingenieure für den Landesbetrieb, waren es Ende 2013 nur noch 1.486 Ingenieure. 1. Um welche nun laut dem Minister aufgelösten „politischen Bremsen“ handelt es sich hier konkret? 2. Durch welche neuen Instrumente oder Verfahren sind diese nach der schwarzgelben Regierungsübernahme am 27.06.2017 aufgelöst worden (mit Bitte um inhaltliche und zeitliche Skizzierung der Maßnahmen?) 3. Welche Wirkung auf die Anzahl und Länge der Staus in NRW erwartet die neue Landesregierung durch diese von ihr initiierten und bis Ende August vorgenommenen neuen Maßnahmen? Fragen 1 bis 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die in der Vorbemerkung aufgeführten Daten zu den Planfeststellungsbeschlüssen legen nahe, dass die vorherige Landesregierung in den vergangenen zwei Legislaturperioden dem Ausbau der nordrhein-westfälischen Straßeninfrastruktur eine geringere Bedeutung beigemessen hat als die Vorgängerregierung zwischen 2005 und 2010. Durch den Regierungswechsel im Sommer 2017 ist diese politische Bremse nun gelöst. CDU und FDP haben bereits mit ihrem Koalitionsvertrag deutlich gemacht, dass sie dem Erhalt und dem Ausbau der Straßeninfrastruktur wieder eine größere Bedeutung zumessen werden. Die neue Landesregierung eint der Wille, die nordrhein-westfälische Infrastruktur bedarfsgerecht auszubauen. Langfristig bedeutet eine den tatsächlichen Bedarfen entsprechende Straßeninfrastruktur weniger Staus. 4. Zu wieviel Prozent und in welcher Höhe wurden in den rot-grünen Regierungsjahren 2015 und 2016 die zur Verfügung stehenden Bundesmittel für den Straßenbau vom Land Nordrhein-Westfalen abgerufen? 2015 hat der Bund insgesamt 6,5 Mrd. Euro für den Bundesfernstraßenbau ausgegeben. Hiervon hat das Land Nordrhein-Westfalen 912,3 Mio. Euro (14%) erhalten. 2016 hat der Bund 7,3 Mrd. Euro für den Bundesfernstraßenbau ausgegeben. Hiervon hat das Land 1.096,0 Mio. Euro erhalten (15%). LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 17. Wahlperiode Drucksache 17/886 3 5. In welcher Höhe hat das Land NRW in den letzten 10 Jahren jeweils Haushaltsmittel für den Erhalt seiner Landesstraßen bereitgestellt (mit Bitte um Einzelauflistung der Jahre 2008-2017)? Auch nach Auffassung des Landesrechnungshofes hätte das Land ab 2011 jährlich 195 Mio. Euro in den Erhalt der Landesstraßen investieren müssen, um den Substanzverzehr aufzuhalten. Wie der nachfolgenden Tabelle über die geleisteten Ausgaben zu entnehmen ist, wurde dieser Betrag in keinem der vergangenen Jahre auch nur annähernd erreicht. Die neue Landesregierung beabsichtigt gemäß ihrem Koalitionsvertrag, die Erhaltungsinvestitionen auf das bedarfsgerechte Niveau von 200 Millionen Euro pro Jahr anzuheben. Ausgaben für den Erhalt von Landesstraßen (Kapitel 09 150 Titel 777 11): Jahr in Mio. € 2008 68,7 2009 80,2 2010 76,7 2011 88,2 2012 94,9 2013 95,0 2014 101,2 2015 107,4 2016 134,0 Soll 2017 127,5